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Zu- und Unzufriedenheit mit Delphiqualität sowie Preis- und Lizenzpolitik

Ein Thema von stahli · begonnen am 9. Dez 2015 · letzter Beitrag vom 2. Jun 2016
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hanvas

Registriert seit: 28. Okt 2010
177 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#1

AW: Zu- und Unzufriedenheit mit Delphiqualität sowie Preis- und Lizenzpolitik

  Alt 12. Dez 2015, 11:43
@Delphi-Laie Das war nicht gegen dich gerichtet, aber wenn du dich angesprochen fühlst

Was die Rechtslage anbelangt, da befindest du dich auf sehr dünnem Eis. Die Frage ist, ob hier überhaupt deutsches Recht zur Anwendung kommen kann
Wenn es sich um einen Hobbiisten handelt - also eine Privatperson * - dann kommt bei Käufen innerhalb Europas entweder das Recht des Käuferlandes zur Anwendung _oder_ das Recht des Verkäuferlandes unter der Maßgabe das zwingende, dem Schutz des Käufers dienende Regelungen die im Käuferland vorhanden sind nicht ausgeschlossen werden dürfen. Selbst dann nicht wenn der Käufer einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hätte (http://eur-lex.europa.eu/legal-conte...LEX:32011L0083) und man kan jeder Privatperson die sich Delphi gekauft hat nur raten sich an die entsprechende Verbraucherschutzzentrale zu wenden oder an die Beschwerdestelle der europ. Kommision.

Bleibt der gewerbliche Fall. Also ich habe mein Delphi per Fax in Deutschland bestellt. Das alleine reicht aus damit deutsches Recht zur Anwendung kommt. Wenn Delphi nicht über Emba direkt sondern über einen in Deutschland ansässigen Händler bezogen wird, dann kommt auch Deutsches Recht zur Anwendung - auch wenn sich die Ansprüche dann gegen den Händler und nicht gegen Embacadero / Idera. In beiden Fällen wäre es möglich, wenn auch sehr begrenzt, Gewährleistungsrechte auszuschließen.

Zitat:
Wenn du jetzt ein Kunde von mir wärst, und so eine Anschuldigung (entspricht ja in etwa der Aussage mein Lieferant missachtet deutsches Recht) von einem meiner Kunden öffentlich geäußert würde, dann würde ich mir das nicht bieten lassen.
Das Risiko deswegen verklagt zu werden ist äußerst gering weil es ja wahr ist das Emba hier deutsches und eropäisches Recht bricht. Also wenn ich nun deswegen verklagt werden sollte dann habe ich damit kein Problem auch auf diese Art wäre eine entsprechende Klärung herbeigeführt.

cu Ha-Jö

* Eine Privatperson ist er übrigens auch als Student oder dann wenn er zum Zeitpunkt des Kaufes als Einzelperson gehandelt hat und zwar möglicherweise vorhat ein komerzielles Produkt zu entwickeln, aber noch kein entsprechendes Gewerbe besteht und noch gar nicht sicher ist ob seine Software jemals als Produkt gehandelt wird.
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mm1256

Registriert seit: 10. Feb 2014
Ort: Wackersdorf, Bayern
642 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Professional
 
#2

AW: Zu- und Unzufriedenheit mit Delphiqualität sowie Preis- und Lizenzpolitik

  Alt 12. Dez 2015, 12:56
Zitat:
....weil es ja wahr ist das XXXX hier deutsches und eropäisches Recht bricht...
Und in welchem rechtskräftigen Urteil steht das geschrieben?

Um deine Worte zu gebrauchen "das Risiko ist gering" aber, das ist eine Aussage die dich eine Menge Geld kosten könnte, wenn es jemand darauf anlegen würde
Gruss Otto PS: Sorry wenn ich manchmal banale Fragen stelle. Ich bin Hobby-Programmierer und nicht zu faul die SuFu zu benutzen
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Benutzerbild von Sir Rufo
Sir Rufo

Registriert seit: 5. Jan 2005
Ort: Stadthagen
9.454 Beiträge
 
Delphi 10 Seattle Enterprise
 
#3

AW: Zu- und Unzufriedenheit mit Delphiqualität sowie Preis- und Lizenzpolitik

  Alt 12. Dez 2015, 13:07
Zitat:
....weil es ja wahr ist das XXXX hier deutsches und eropäisches Recht bricht...
Und in welchem rechtskräftigen Urteil steht das geschrieben?

Um deine Worte zu gebrauchen "das Risiko ist gering" aber, das ist eine Aussage die dich eine Menge Geld kosten könnte, wenn es jemand darauf anlegen würde
Eine Aussage sagt erst mal gar nichts aus

Es kommt darauf an, ob diese Aussage eine Behauptung oder eine persönliche Meinung ist.
  • Behauptung: "Sie sind ein Rindvieh"
  • Persönliche Meinung: "Für mich sind Sie ein Rindvieh"
Eine persönliche Meinung darf ich äussern ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Eine Behauptung hat aber ein anderes Gewicht.

Es kommt also darauf an wie man es sagt
Kaum macht man's richtig - schon funktioniert's
Zertifikat: Sir Rufo (Fingerprint: ‎ea 0a 4c 14 0d b6 3a a4 c1 c5 b9 dc 90 9d f0 e9 de 13 da 60)
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hanvas

Registriert seit: 28. Okt 2010
177 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#4

AW: Zu- und Unzufriedenheit mit Delphiqualität sowie Preis- und Lizenzpolitik

  Alt 12. Dez 2015, 13:21
Zitat:
Es kommt also darauf an wie man es sagt
Und selbst wenn man meine Sätze als Behauptung sieht, ich bin mir absolut sicher das Emba gar keine gerichtliche Klärung wollen würde, den die kann - und würde - in diesem Fall nach hinten losgehen. Da ich selbst gewerbetreibend bin kann ich mich nur bedingt auf Verbraucherrechte berufen, aber eine die Aufforderung eines Anwaltes eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder gar eine Klageerhebung könnte und würde ich meinerseits mit einer Feststellungsklage kontern, da ich dann einen Klagegrund hätte.

Abgesehen davon würde eine Klageerhebung von Emba zu dem Thema bedeutend mehr Aufmerksamkeit nach sich ziehen als die Diskussion in diesem Forum tut.

cu Ha-Jö
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