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Poolspieler

Registriert seit: 9. Aug 2004
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Delphi 10.3 Rio
 
#4

Re: AGBs für ein geschriebenes Programm

  Alt 12. Aug 2004, 09:28
Hallo,
wenn das mit AGBs nichts zu tun hat, wo kann/soll/muss/darf ich mich dann von einer gewissen Haftung distanzieren.
Wenn ich an Windooofs denke, dann kommt doch irgendwann so ein tolles viel zu kleines Textfenster mit eine großen Scrollbalken. Dort stehen dann jede Menge Bedingungen, die sich wahrscheinlich noch nie jemand wirklich durchgelesen hat --> das sind doch die AGBs (oder heißt das nur anders?)

Ich habe z.B. mal eine Software gekauft, die die Onlinegebühren mitzählt. Dort stehen z.B. folgende Vereinbarungen (AGB, oder auch nicht):

Zitat:
Die Software und Ihre Dokumentation wird "wie sie ist" und ohne jede
Gewährleistung für Funktion, Korrektheit oder Fehlerfreiheit zur
Verfügung gestellt. Für jedweden direkten oder indirekten Schaden -
insbesondere Schaden an anderer Software, Schaden an Hardware,
Schaden durch Nutzungsausfall und Schaden durch Funktionsuntüchtigkeit
der Software (auch wenn diese dem Autor bekannt sein sollte), kann der
Autor nicht haftbar gemacht werden. Ausschließlich der Benutzer haftet
für die Folgen der Benutzung dieser Software.

Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein,
so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen
als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen
zugunsten des Autors am nächsten kommen.
Ist sowas jetzt rechtens, oder nicht???
Was sollte auf jeden Fall mir rein - bzw. wenn ihr ein Programm verkauft, was macht ihr dann in dieser Richtung?


Zitat:
Phoenix schrieb:
Sollte der Kundenstamm der in Deiner Software gespeichert ist (oder in der DB, aber durch Deine Software verwaltet, wie auch immer) flöten gehen, und das auf einen Programmfehler zurückzuführen sein, dann ist das Deine Schuld und Du musst dafür aufkommen, ausser Du verpflichtest Deine Kunden dazu, z.B. regelmässig (will heissen: mindestens täglich) Backups der Daten zu machen (am besten schriftlich als Bestandteil des Kaufvertrags bzw. der Lizenzbedingungen).

Macht er es nicht, ist es seine Schuld. Macht er es, sind die Daten nicht flöten, und Du abgesichert.
Bleibt wiederum die Frage, wo müssen diese Vereinbarungen stehen. Reicht ein Textfile names lizenz.txt - oder MUß es wie bei microdoof diese Auswahl "Ich bin mit den Lizenzbestimmungen einverstanden" geben?

Gruß und schon mal danke für eure Antworten

Poolspieler
Andreas
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