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GoBD-konforme Rechnungsstellung

Ein Thema von bcvs · begonnen am 14. Feb 2018 · letzter Beitrag vom 19. Apr 2019
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Schokohase
(Gast)

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#1

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung

  Alt 11. Apr 2019, 22:00
@BlueStarHH

Du musst auch den gesamten Kontext lesen und nicht nur die Stellen, die deinen Standpunkt belegen.
Zitat:
  • Das Finanzamt war zu einer Hinzuschätzung berechtigt, weil die Kassenbuchführung nicht ordnungsgemäß war. So fehlten die Programmierprotokolle, aus denen sich nachträgliche Änderungen der elektronischen Kasse ergeben konnten. Ein Prüfer muss nämlich erkennen können, ob und wie die Programmierung der Kasse verändert worden ist.
  • Das Fehlen von Programmierprotokollen bei einem bargeldintensiven Betrieb ist nur dann unschädlich, wenn Manipulationsmöglichkeiten ausgeschlossen sind. Die Kassen des Klägers waren aber manipulierbar. Dies hat ein Gutachten ergeben, das vom FG eingeholt worden ist. Unbeachtlich ist dabei, ob eine Manipulation einfach ist und von einem PC-Laien durchgeführt werden kann oder ob eine Manipulation schwierig ist und nur von einem EDV-Spezialisten vorgenommen werden kann. Auf eine tatsächliche Manipulation der Kasse kommt es ebenfalls nicht an.
Weil es keine Programmierprotokolle gab und die Kasse manipulierbar war, darum gab es einen auf den S*ck.

Wären die Programmierprotokolle vorhanden, dann wäre es trotz manipulierbarer Kasse korrekt gewesen.
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Benutzerbild von Codehunter
Codehunter

Registriert seit: 3. Jun 2003
Ort: Thüringen
2.291 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#2

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung

  Alt 11. Apr 2019, 22:42
GoBD etc. beziehen sich immer auf den aktuellen Stand der Technik zu der Zeit wo sie in Kraft treten. Du kannst dein Programm zertifizieren lassen, das gibt dir als Anbieter gewisse Sicherheit. Falls du Wartungsverträge anbietest, bist du natürlich in der Pflicht, auch neuere Angriffsvektoren zu verhindern.

Auf der anderen Seite gibt es Straftatbestände, wie z.B. Computersabotage nach 303b StGB oder Kassenmanipulation nach 379 AO. Das KassenG könnte für dich auch relevant sein. Hier kommst du als lauterer Softwareanbieter aber allenfalls als Störer in Betracht, was im Allgemeinen durch Betriebshaftpflicht abgedeckt sein sollte.

Wie immer gilt: Ich nix Anwalt, alles nur Laienmeinung
Ich mache grundsätzlich keine Screenshots. Schießen auf Bildschirme gibt nämlich hässliche Pixelfehler und schadet der Gesundheit vom Kollegen gegenüber. I und E zu vertauschen hätte den selben negativen Effekt, würde aber eher dem Betriebsklima schaden
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