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GoBD-konforme Rechnungsstellung

Ein Thema von bcvs · begonnen am 14. Feb 2018 · letzter Beitrag vom 19. Apr 2019
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Frickler

Registriert seit: 6. Mär 2007
Ort: Osnabrück
641 Beiträge
 
Delphi XE6 Enterprise
 
#1

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung

  Alt 15. Apr 2019, 09:31
Evtl. wäre ein Ausweg die Software einfach entsprechend zertifizieren zu lassen ?
Dann läge die Verantwortung der richtigen Einschätzung bei dem Prüfer, und es muss womöglich keine offene Schnittstelle geben.
In der GoBD ist das unter Punkt 12 explizit ausgeschlossen! Dort steht
Zitat:
„Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter können bei der Auswahl eines Softwareproduktes dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen, entfalten jedoch aus den in Rz. 179 genannten Gründen gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung.
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Benutzerbild von Codehunter
Codehunter

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2.291 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#2

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung

  Alt 15. Apr 2019, 10:25
Ich habe das Gefühl, ihr müsst euch erstmal mit dem Begriff "Rechtsweg" vertraut machen. Wenn man eine Software entwickelt und dann damit wirbt "Mein Programm kann A, macht B und verhindert C", dann ist das eine Zusicherung einer Produkteigenschaft gegenüber dem Erwerber. Kommt hier ein Kaufvertrag zustande, dann werden A, B und C Vertragsbestandteil.

Wenn der Erwerber nun Schindluder treibt und Steuern hinterzieht, dann wird sich das Steuerstrafverfahren gegen den Erwerber richten. Wenn derjenige dann eine hohe Strafzahlung auferlegt bekommt, sieht er sich womöglich motiviert, ein Zivilverfahren gegen dich als Softwareanbieter anzustrengen, weil dein Programm z.B. C nicht wie versprochen verhindert hat. (Strafrecht und Zivilrecht ist zweierlei)

Möglicherweise kommt die Finanzbehörde auch direkt zu dir und klopft dir auf die Finger, weil C vllt. gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist dann als eine Art Aufforderung zur Nachbesserung zu verstehen, damit der Mangel an C nicht großflächig zur Steuerhinterziehung ausgenutzt wird.

Etwas anderes ist es, wenn du vorsätzlich Funktionen einbaust, die Steuerhinterziehung ermöglichen (z.B. eine Azubi- oder Praktikantenfunktion in das Kassensystem).

Anders als z.B. in den USA genügt es im deutschen bzw. europäischen Rechtsraum nicht, durch einen Hinweis in der Bedienungsanleitung wie "C darf nicht zur Steuerhinterziehung verwendet werden" die Verantwortung auf den Anwender abzuwälzen.

Im Fall der Fälle musst du glaubhaft nachweisen können, dass du alles dir mögliche unternommen hast, um deine Software gesetzeskonform zu gestalten.

Wie immer gilt: Ich nix Anwalt, alles nur Laienschauspiel!
Ich mache grundsätzlich keine Screenshots. Schießen auf Bildschirme gibt nämlich hässliche Pixelfehler und schadet der Gesundheit vom Kollegen gegenüber. I und E zu vertauschen hätte den selben negativen Effekt, würde aber eher dem Betriebsklima schaden
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Rollo62

Registriert seit: 15. Mär 2007
4.241 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#3

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung

  Alt 15. Apr 2019, 12:36
Im Fall der Fälle musst du glaubhaft nachweisen können, dass du alles dir mögliche unternommen hast, um deine Software gesetzeskonform zu gestalten.
Genau das machen Zertifikate und Prüfungen, nicht mehr und nicht weniger.
Der Unternehmer wird trotz 20+ Zertifikate sowieso immer selber verantwortlich sein,
nur der Vorwurf eines Vorsatzes wird gemildert sein.

Zertifikate und Prüfungen sind keine Versicherung gg. sonstige Probleme:
Auch direkt nach einer TÜV-Untersuchung kann dein Auto die Hinterachse verlieren.
Ich denke dafür kann keiner den TÜV haftbar machen.
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Benutzerbild von jaenicke
jaenicke

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10.076 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#4

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung

  Alt 19. Apr 2019, 05:43
Etwas anderes ist es, wenn du vorsätzlich Funktionen einbaust, die Steuerhinterziehung ermöglichen (z.B. eine Azubi- oder Praktikantenfunktion in das Kassensystem).
Eine Möglichkeit, dass ein Bediener im Trainingsmodus arbeitet ohne dabei echte Umsatzdaten zu erzeugen, ist ja nicht verboten. Man muss sie nur korrekt umsetzen.
Sebastian Jänicke
AppCentral
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Benutzerbild von TigerLilly
TigerLilly

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1.251 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#5

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung

  Alt 19. Apr 2019, 08:24
Weil hier immer wieder auf den "Stand der Technik" Bezug genommen wird, sollte nicht unerwähnt bleiben, dass es hier definierte Begriffe und Abgrenzungen gibt, die auf den konkreten Einsatz Bezug nehmen:
https://www.sachverstand-gutachten.d...kklauseln.html

Sicherheit ist - was den Aufwand betrifft - ein nach oben offenes Thema, darum ist so eine Abgrenzung hilfreich. Hab ich auch erst im Zuge der DSGVO gelernt.
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