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146 AO Bonpflicht - elektronisch

Ein Thema von noisy_master · begonnen am 30. Dez 2019 · letzter Beitrag vom 26. Jan 2020
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Rollo62

Registriert seit: 15. Mär 2007
4.240 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#1

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 7. Jan 2020, 17:24
Der Bon wird dem Kunden zum Download angeboten, wenn er ihn in 30-60 Tagen nicht abgeholt hat sollte es kein Problem sein diesen zu löschen.
Zitat:
Aus dem Artikel zum QR-Code-Display:
Hintergrund ist, dass wir nur zur Bonausgabe, aber nicht zur Bonmitgabe verpflichtet sind.“
Was sagt denn die Rechtslage dazu, ist sowas in Ordnung ?

Man könnte dann ja auch "Schein-QR" anzeigen lassen, und diese dan erst einen Bon erzeugen lassen wenn der Kunde den wirklich scannt.
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Neumann

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Ort: Moers
548 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#2

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 7. Jan 2020, 17:36
Zitat:
Man könnte dann ja auch "Schein-QR" anzeigen lassen, und diese dan erst einen Bon erzeugen lassen wenn der Kunde den wirklich scannt.
Wie soll das gehen? Button in der Kasse QrCode Fake und 2. Button QrCode Bon? Das würde ein Steuerprüfer bestimmt interessant finden. Außerdem würde das in der Praxis nie funktionieren, und was erreicht man damit?

Einfach Frage: QR-Bon oder Papierbon? Dann Anzeigen wenn QR-Bon gewünscht wird, mit der Möglichkeit den Papierbon immer noch ausdrucken zu können.
Ralf
Gruß vom Niederrhein
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Rollo62

Registriert seit: 15. Mär 2007
4.240 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#3

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 7. Jan 2020, 18:31
Zitat:
Man könnte dann ja auch "Schein-QR" anzeigen lassen, und diese dan erst einen Bon erzeugen lassen wenn der Kunde den wirklich scannt.
Wie soll das gehen? Button in der Kasse QrCode Fake und 2. Button QrCode Bon?
Ja, erstmal nur ein QR-Link über das Scheindisplay, und es wird bar (ohne Kasse) abgerechnet.
Erst wenn der Kunde wirklich einen Bon will dann macht man die Kasse auf, und erzeugt erst dann einen Bon zu dem bereits existierenen Dummy-QR-Link.

Das System schaltet sich dann automatisch auf Normalbetrieb wenn der Steuerprüfer durch die Tür kommt und per Videocam und KI erkannt wird.

Wie wir gehört und gelernt haben können ja ziemlich hohe Summen an der Kasse betrügerisch hinterzogen werden,
also ist dort auch mit erheblicher krimineller Energie zu rechnen
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Benutzerbild von haentschman
haentschman

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Delphi 12 Athens
 
#4

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 8. Jan 2020, 07:05
Moin...
Zitat:
Den QR Code im Kundendisplay anzuzeigen, ist aber gefährlich. Die Leute hinter Dir in der Schlange könnten den ja auch scannen....
...wen intessiert dein Bon... Nichts auf der Welt ist sicher...außer der Tod.
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MyRealName

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Delphi 10.4 Sydney
 
#5

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 8. Jan 2020, 07:16
Könnte man denn nicht jede Transaktion in der Datenbank mit einer Prüfsumme verbinden, die aus den eigentlichen Daten (Total, Mwst-Wert etc.) und dem Hash der vorhergehenden Transaktion besteht. Smot wurde jede Manipulation sofort auffallen, sofern sie nicht von der Software selbst vorgenommen wird (aber da kann man ja eh nichts machen). Auch gegen das Nicht-Eingeben der Daten in die Kasse kann man ja nichts machen
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hhcm

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310 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#6

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 8. Jan 2020, 07:30
So ähnlich ist es bei der RKSV.

Es wird in der EU alles geregelt (Salamischeibengröße, Krümmungsgrad von Bananen) aber bei so etwas wichtigem darf wieder jeder seine eigene Suppe Kochen.
Chris
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Daniel
(Co-Admin)

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Delphi 10.4 Sydney
 
#7

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 8. Jan 2020, 07:42
Könnte man denn nicht jede Transaktion in der Datenbank mit einer Prüfsumme verbinden, die aus den eigentlichen Daten (Total, Mwst-Wert etc.) und dem Hash der vorhergehenden Transaktion besteht.
Klar, im Prinzip arbeitet die TSE so - das ist ja genau der Weg, der beschritten wird.
Daniel R. Wolf
mit Grüßen aus Hamburg
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Uwe Raabe

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11.771 Beiträge
 
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#8

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 8. Jan 2020, 09:15
Auch gegen das Nicht-Eingeben der Daten in die Kasse kann man ja nichts machen
Genau dafür gibt es ja die Pflicht zur Bonausgabe. Das erfordert ja eine Eingabe an der Kasse. Selbst wenn man an dieser Stelle (mit einer manipulierten Kasse) lediglich Fake-Bons erzeugen würde, besteht halt das Risiko, daß sich ein solcher Fake-Bon bei einer späteren Prüfung keiner Transaktion zuordnen ließe. Dann wäre der Betrug aufgeflogen. Von einer Überprüfung der (manipulierten) Kasse mal ganz abgesehen.

Als Finanzamt würde ich also bei geeigneten Kandidaten z.B. schon mal die weggeworfenen Bons einsammeln oder Probekäufe machen (lassen), scannen (wegen Ausbleichens und so) und die Daten für die nächste Prüfung zur Seite legen. Sollten sich dann Ungereimtheiten ergeben, kann zumindest die komplette Buchführung verworfen und die Steuerschuld geschätzt werden. Auch eine Anzeige wegen Steuerbetrugs steht dann sicher im Raum.
Uwe Raabe
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himitsu

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Delphi 12 Athens
 
#9

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 8. Jan 2020, 12:55
Aber dann würde doch auch die Anzeige in der Anzeige reichen, dass gebucht wurde, selbst wenn kein Bon gedruckt würde.
Ob man als Kunde (Testkäufer) nun den Bon bekommt oder sieht dass die Buchung statt fand, macht dann doch auch keinen Unterschied, wenn man sowieso keinen Bon haben wollte und denn dann vernichtet.
Ein Therapeut entspricht 1024 Gigapeut.
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Frickler

Registriert seit: 6. Mär 2007
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641 Beiträge
 
Delphi XE6 Enterprise
 
#10

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 8. Jan 2020, 13:24
Auch gegen das Nicht-Eingeben der Daten in die Kasse kann man ja nichts machen
Genau dafür gibt es ja die Pflicht zur Bonausgabe. Das erfordert ja eine Eingabe an der Kasse. Selbst wenn man an dieser Stelle (mit einer manipulierten Kasse) lediglich Fake-Bons erzeugen würde, besteht halt das Risiko, daß sich ein solcher Fake-Bon bei einer späteren Prüfung keiner Transaktion zuordnen ließe. Dann wäre der Betrug aufgeflogen. Von einer Überprüfung der (manipulierten) Kasse mal ganz abgesehen.

Als Finanzamt würde ich also bei geeigneten Kandidaten z.B. schon mal die weggeworfenen Bons einsammeln oder Probekäufe machen (lassen), scannen (wegen Ausbleichens und so) und die Daten für die nächste Prüfung zur Seite legen. Sollten sich dann Ungereimtheiten ergeben, kann zumindest die komplette Buchführung verworfen und die Steuerschuld geschätzt werden. Auch eine Anzeige wegen Steuerbetrugs steht dann sicher im Raum.
Die Kasse macht folgendes: sie zeichnet den ganzen Vorgang temporär auf, incl aller Tastendrücke und Zeitabstände zwischen den Tastendrücken. Will der Kunde den Bon nicht, vernichtet der Kassierer den gleich mal; zugleich verschwindet auch der temporär aufgezeichnete Vorgang. Nimmt der Kunde den Bon, wird die temporäre Aufzeichnung "abgespult" und ordnungsgemäß per TSE registriert. Wenn das nicht gerade ein Gastronomiebetrieb ist, stimmen die auf den Bon aufgedruckten Zeiten gut genug.

Der schlaue Prüfer macht natürlich folgendes: geht raus, kommt wieder rein und sagt "ich brauch doch einen Bon"
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