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TSE-Pflicht, gilt die immer?

Ein Thema von Hobbycoder · begonnen am 14. Aug 2024 · letzter Beitrag vom 19. Aug 2024
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Rollo62

Registriert seit: 15. Mär 2007
4.240 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#1

AW: TSE-Pflicht, gilt die immer?

  Alt 15. Aug 2024, 16:45
Wie ist das denn, wenn jemand rein über diese tragbaren Kartenterminals abrechnet, und niemals Barzahlungen annimmt,
z.B. mobil auf Wochenmärkten oder so.
Ja, das sollte ausreichen, denn die Entgegennahme von Bargeld ist der entscheidende Faktor. Es gibt auch Systeme, die schlicht Bargeld nur bei vorhandener TSE akzeptieren.

Man darf aber auch nicht vergessen, dass dadurch Umsatz verloren geht, wenn jemand nur bar zahlen kann oder möchte.
Dann besorgt sich der Aalverkäufer ein Kartenterminal für den Wochenarkt, und schon kann 20% unter der Hand bar und schwarz verkaufen und ist fein raus.
Als "Nachweis" hat er ja immer das Kartenterminal.
Ist das so gedacht, kann ich kaum glauben?

Mal ehrlich, dieser ganze TSE Zwang ist doch glaube ich genau aus dem Grund eingeführt, um Schwarzeinnahmen zu verhindern, oder nicht?
Vieleicht hat die nerdige Technikwelt so sehr auf TSE versteift, dass jetzt andere Lücken übersehen werden

Ich bleibe mal gespannt, das sind jedenfalls immer gute Nachrichten für Programmieren, wenn solche Dinge von den Behörden gefordert werden.
Die sind ja schließlich totale "Experten".
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Benutzerbild von jaenicke
jaenicke

Registriert seit: 10. Jun 2003
Ort: Berlin
10.055 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#2

AW: TSE-Pflicht, gilt die immer?

  Alt 15. Aug 2024, 21:37
Dann besorgt sich der Aalverkäufer ein Kartenterminal für den Wochenarkt, und schon kann 20% unter der Hand bar und schwarz verkaufen und ist fein raus.
Als "Nachweis" hat er ja immer das Kartenterminal.
Ist das so gedacht, kann ich kaum glauben?
Der Punkt ist aber, dass wenn dann ein Prüfer feststellt, dass es doch Bargeldtransaktionen gibt, die Sache sofort klar ist...

Ebenso werden statistische Analysen über die erfassten Daten durchgeführt. Auch damit lassen sich Unregelmäßigkeiten finden. Und bei vorhandenen Bargeldtransaktionen wird ein Kassensturz durchgeführt (was möglich sein muss) und mit dem vorhandenen Geld abgeglichen. Deshalb muss z.B. auch die Bargeldmenge am Tagesanfang erfasst werden.

Es geht ja gerade darum, dass für die Vorortprüfungen belastbare Daten zur Verfügung stehen.
Sebastian Jänicke
AppCentral
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