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leddl

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#8

Re: Rechtliche Frage: Screenshots

  Alt 23. Mai 2005, 18:56
Zitat von Olli:
Es wäre genauso wie wenn jemand verurteilt würde weil er eine Stadt fotografiert. Hingegen wenn er Personen auf seinen Fotos hätte, müßte er die Fragen, es sei denn die befinden sich in einer großen Gruppe.
Gehört zwar auch nicht ganz zum Thema, muß aber mal gesagt werden.
Deine Aussage ist AFAIK nicht ganz richtig. Eine größere Gruppe reicht nicht aus, um eine problemlose Veröffentlichung eines Bildes zu gewährleisten. Soweit ich mich erinnere wurde in irgendeiner Stadt gegen einen Betreiber einer Webcam geklagt, die aktuelle Wetterbilder ins Internet übertragen hat. Da auf den erstellten Bildern einige Personen klar identifiziert werden konnten, wurde zugunsten des Klägers entschieden. Daher gilt bei Fotos: Sobald ein Gesicht klar erkennbar ist, muß der Betreffende einer Veröffentlichung zustimmen. (Kann mich natürlich auch mit der ganzen Geschichte irren, in dem Fall dann natürlich sorry für den Einwand )
Axel Sefranek
A programmer started to cuss, cause getting to sleep was a fuss.
As he lay there in bed, looping round in his head
was: while(!asleep()) ++sheep;
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