Einzelnen Beitrag anzeigen

tommie-lie
(Gast)

n/a Beiträge
 
#24

Re: Gretchenfrage: Wie hältst du's mit der Lizenz, liebe DP?

  Alt 13. Aug 2005, 14:46
Zitat von Olli:
es geht mir hier primär um die Regelung innerhalb des Forums, nicht um irgendwelche Gesetze.
Die Sache ist nur, daß sich das Forum an die Gesetze halten muss, ob Daniel das nun will oder nicht

Zitat von Olli:
Zitat von tommie-lie:
Die GPL verlangt beispielsweise, daß die Lizenz stets mitgeliefert wird.
Verlangen andere Lizenzen auch. Wiederum andere verbieten sogar die Verbreitung - da wäre es doch doof auch gleichzeitig noch den Code zu posten.
Ja, ich glaube die MPL möchte auch jedes Mal mitgegeben werden, das habe ich ja nicht ausgeschlossen. Wenn eine Lizenz die eigene Weitergabe verbietet, ist es fraglich, ob der von ihr gedeckte Code auch weitergegeben werden darf. Sowas steht dann in der Lizenz drin. Fordert die Lizenz eine Weitergabe des Werkes ohne Lizenz, muss man den Code ohne die Lizenz zitieren, so einfach ist das

Zitat von Olli:
Soso. Und wie setze ich dieses gegenüber einem Nutzer im Ausland durch?
Auch so. Ein Deutscher, der sein Werk veröffentlicht, genießt deutschen Rechtschutz. Gilt übrigens auch für alle Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der EU und der EWR-Vertragsstaaten (zu denen übrigens die Schweiz nicht gehört, also nix für Miri ), diese werden im Sinne des UrhG wie deutsche Staatsangehörige behandelt.
Deutsche genießen den Schutz des Urheberrechts laut UrhG überall, nicht nur in Deutschland. Inwiefern ich etwas dagegen tun kann, wenn mir ein Nicht-EUler mein Werk wegnimmt, bin ich mir nicht sicher, evtl ein Fall für das auswärtige Amt.

Zitat von Olli:
Dies war übrigens die Argumentation in o.g. OS-Projekt, wo der "Angreifer" argumentierte, daß ihm das dt. UrhG das Recht gäbe seinen Code zurückzuziehen. Wohlgemerkt Code den er bereits wissentlich und willentlich unter der Lizenz des Projektes veröffentlicht hatte.
Welche Lizenz war es denn? Die GPL ermöglicht ein späteres zurückziehen des Codes IIRC nicht. Er könnte zwar seinen Code weiterentwickeln und muss ihn nicht mehr zum Projekt beitragen und kann ihn unter beliebiger anderer Lizenz veröffentlichen, aber der alte Stand bleibt glaube ich unter der GPL (falls es denn die GPL war). Siehe dazu auch URHg, §17,2 §25,2. Ich nehme nicht an, daß bei euch §32a gilt, denn ihr habt wohl keine Erträge aus dem Werk. Allerdings entscheidet die Lizenz, unter der er es veröffentlicht hat, ob §37 fällt. Hat er einfach nur den Code in einer eMail verschickt, könnte es sich um ein Nutzungsrecht handeln, ihr habt dann kein Veröffentlichungsrecht. Eine von ihm angewandte Lizenz könnte aber die Weitergabe ausdrücklich erlauben, was euch dann auch ein Verbreitungsrecht einräumt. Bliebe noch die andere Alternative: Hat er seinen Code in ein öffentliches CVS-Repository (siehe §15,3, demnach sind alle SF.net-Repositories öffentlich) hochgeladen, so habt ihr nach §17,2 ein Verbreitungsrecht, denn er wird niemandem klarmachen können, daß er der Veröffentlichung im CVS nicht zugestimmt hat. Zusammen mit einem vielleicht eingeräumten Nutzungsrecht (siehe Lizenz, eMail-Verkehr, sonstiges) hat er dann vollkommen den Kürzeren gezogen.

Zitat von Olli:
Was wiederum ausdrücklich dem ersten Absatz der AGB widerspricht - hatten wir alles schon.
Ich weiß. Daß die hiesigen AGBs Murks sind, ist eine andere Geschichte

Zitat von Olli:
Warum sollte er das in den AGB nicht fordern können?
Kann er, aber du musst diesen AGBs zustimmen. Du bist nicht dazu verpflichtet, deinen Code hier zu veröffentlichen (siehe Link auf andere Quelle, wie es in meinem ersten Post genannt wurde). Er kann dich also nicht dazu zwingen, du kannst dich nur zwingen lassen.

Zitat von Olli:
BTW: Das UrhG soll eindeutig sein? Ich bitte dich ... nicht für den Nutzer.
Also die Regelungen selbst finde ich noch einigermaßen eindeutig. Zwar an einigen Stellen schwachsinnig, aber immerhin eindeutig schwachsinnig

Zitat von Garfield:
Zitat von sakura:
Wie kommst Du auf die Idee. Wenn die mitgelieferte Lizenz dir dieses verbietet, wie es zum Beispiel bei Borland und MS-Lizenzen der Fall ist, dann kannst Du es auch nicht tun.
Das Artikel mit einer Lizenz versehen sind, dürfte die Ausnahme sein.
[ ] Du weißt, was du da tust, wenn du bei einer Installation von Software "Ja, ich stimme zu" anklickst
  Mit Zitat antworten Zitat