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Softwarevermarktung - Lizenzen - Haftungsausschluss

Ein Thema von davar · begonnen am 3. Apr 2005 · letzter Beitrag vom 4. Apr 2005
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Seite 2 von 2     12   
Waldteufel
(Gast)

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#11

Re: Softwarevermarktung - Lizenzen - Haftungsausschluss

  Alt 4. Apr 2005, 16:45
Zitat von PierreB:
Ich frag mich die ganze Zeit was Schäden die das Leben betreffen sind.
Angenommen, du schreibst ein Programm zur Steuerung eines Atomkraftwerks. Wenn da ein Bug drin ist, ist das ein Fehler, der Menschenleben kosten kann.
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Benutzerbild von stoxx
stoxx

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1.111 Beiträge
 
#12

Re: Softwarevermarktung - Lizenzen - Haftungsausschluss

  Alt 4. Apr 2005, 17:00
Zitat:
Ich frag mich die ganze Zeit was Schäden die das Leben betreffen sind.
Ergänzung:


Ein Softwareverkauf muss sich an das BGB halten. Für Software ist im Normalfall nicht unbedingt eine Schädigung des Lebens zu erwarten
Und im BGB sind nicht nur Softwareverkäufe geregelt.
Wenn Du aber nun jegliche Haftung ( in Deutschland ) ausschließen würdest, dann wird die ganze Klausel ungültig.
Somit kann es Dir passieren, dass Du aufgrund eines kompletten Ausschlußes der Haftung auf einmal voll haftbar bist.
Zu beachten ist bitte auch die Salvatorische Klausel in dem Zusammenhang !

und Gerichtsstandsvereinbarung nicht vergessen auch wenn das unwichtig erscheint.
Phantasie ist etwas, was sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
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PierreB
(Gast)

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#13

Re: Softwarevermarktung - Lizenzen - Haftungsausschluss

  Alt 4. Apr 2005, 17:06
Was für Sachen können denn dann z.B. auf einen zukommen, wenn man "haften" muss ?

Ziemlich kompliziert das ganze, da muss man ja Jurist sein.
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Benutzerbild von stoxx
stoxx

Registriert seit: 13. Aug 2003
1.111 Beiträge
 
#14

Re: Softwarevermarktung - Lizenzen - Haftungsausschluss

  Alt 4. Apr 2005, 17:13
Zitat von PierreB:
Was für Sachen können denn dann z.B. auf einen zukommen, wenn man "haften" muss ?

Ziemlich kompliziert das ganze, da muss man ja Jurist sein.

Die Angst vor dem Tod, beeinträchtigt nur Dein Leben, aber verhindert den Tod nicht.


- Deine Software löscht Kundendaten. Du müsstest die Kosten der Wiederbeschaffung ( Eingabe / Personalkosten ) übernehmen.

- Viele Lizenzverträge schreiben daher ein tägliches Backup der Daten vor.

Manche Verträge begrenzen die Haftungssumme auf den Kaufpreis der Software ( Bis dahin gezahlte Miete )

Was letztendlich gültig ist, wird der Richter entscheiden im betreffenden Fall. Nicht der Vertrag.
Meine Vermutung ist, dass man sich eher darum streiten wird, ob es nun leicht oder grob fahrlässig ist.
Letztendlich Auslegungssache, der Vertrag ist dann sch... eiß egal.
Und wenn der Richter zufällig Deinen Softwaregutachter kennt, dann hast Du riesen Glück und die andere Seite Pech.
Alles schon vorgekommen, nicht nur vom Hörensagen, weil es ein Freund von der Cousine der Großmutter des Bruders gesagt hat, der es irgendwo im Internet gelesen hat
Und wenn der Richter gerade Verstopfung hat, dann hast unter Umständen auch ein Problem !

Die aktuelle Rechtssprechung ist halt sehr wichtig.
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Benutzerbild von stoxx
stoxx

Registriert seit: 13. Aug 2003
1.111 Beiträge
 
#15

Re: Softwarevermarktung - Lizenzen - Haftungsausschluss

  Alt 4. Apr 2005, 17:29
Zitat:
Was für Sachen können denn dann z.B. auf einen zukommen, wenn man "haften" muss ?
z.B. ein früherer Arbeitgeber, der Dich nicht mehr leiden kann, weil Du zur Konkurenz übergelaufen bist, kommt Jahre später zu Dir und behauptet, Du hättest absichtlich einen Fehler in ein Programm integriert ( der erst später auftritt oder was weiss ich) , welches Du damals programmier hast; die Software ist noch im Einsatz, rechned absichtlich falsch und durch irgendeine falsche Kalkulation ist ihm ein Riesen Schaden entstanden.
Den Du bitte ersetzen sollst.
Das nur als Idee, was auf Dich alles zukommen kann.

Dann versuche mal, Dich aus der Sache rauszuboxen
Phantasie ist etwas, was sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
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3_of_8

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#16

Re: Softwarevermarktung - Lizenzen - Haftungsausschluss

  Alt 4. Apr 2005, 20:08
Bei Privatanwendern kannst du fahrlässige Verursachung ausschließen und Urheberrechtsansprüche geltend machen. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verusrsachung haftest du trotzdem.
Manuel Eberl
„The trouble with having an open mind, of course, is that people will insist on coming along and trying to put things in it.“
- Terry Pratchett
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