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Puhbaehr
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#59

Eigene Erfahrung

  Alt 15. Mai 2006, 15:07
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Ok, meine eigenen Erfahrungen:

Da ich selbst am Anfang wenig Ahnung von Gewerbe hatte bin ich einfach (und so viel wusste ich) zum Gewerbeamt marschiert und hab mir einen Gewerbeschein geholt.

Tätigkeit als: Ersteller von Software, Handel mit Hard- und Software
Firmennamen wollten die gar keinen wissen. Lediglich Vor- und Zuname, Anschrift und ob es sich um ein Neben- oder Hauptgewerbe handelt. Ich hatte vorerst ein Nebengewerbe angemeldet und später ein Hauptgewerbe.
Von Finanzamt usw. wusste ich so ziemlich nichts.

Nach ein paar Tagen flatterte ein Brief mit meiner Steuernummer vom Finanzamt ins Haus. Wieder ein paar Tage Unterlagen zur Angabe der Besteuerrungsart usw.. Das Ausfüllen hat zwar etwas gedauert, war aber, da Anleitung usw. dabei lag, nicht wirklich kompliziert. Auf Deutsch: Es war zu meistern.
Wichtig hierbei: Alle Unterlagen die man bekommt sorgfältig und sofort abheften! Alle Unterlagen die man versendet (Post) oder persönlich abgibt 1 zu 1 kopieren und ebenfalls abheften! So kann man später immer nachvollziehen was man gemacht hat.

Ab da führte ich Buch, nein falsch, ich nahm ein Blatt Papier und schrieb mir alle Einnahmen und Ausgaben auf die ich für dieses Geschäft tätigte. Bsp.:
Also ich brauche Blätter und Stifte um mein Programm auf Blatt Papier zu entwerfen, um Notizen zu machen, um die Ein- und Ausgaben fest zu halten: Gekauft und Kassenzettel mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (wichtig!!) beim Einkauf verlangt und den zusammen mit einer Notiz für was es gebraucht wird abgeheftet. Auch eine Notiz drunter welche Steuer (Höhe) für was abgezogen werden soll.
Die wird später in die, sofern man sie machen muss, in die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und später in die Umsatzsteuererklärung eingetragen und zwar:
Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen - hier kommt alles rein was später weiter verkauft wird. Bsp.: Ich kaufe von einem Händler 95 Softwarepakete (Spiele etc.) und will sie an meine Kunden weiter verkaufen.
Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen - hier kommt alles rein was ich brauche um das Unternehmen führen zu können. Bsp.: Papier, Schreibmaterial, Gegenstände wie Regale, Tische, Rechner, sogar Rechnungen wie Telefonrechnung lassen sich teilweise abrechnen, die Software die man benötigt um zu Programmieren, selbst die Bonbons die man seinen Kunden als Geschenk mit gibt.
Dabei wird jedesmal die Mehrwertsteuer (um die geht es hier) die man wenn man etwas kauft eingetragen.

Wichtig: Man sollte sich angewöhnen immer nach einem Kassenzettel mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu verlangen. Wenn man das eine Weile macht hat man das drin und versäumt es so nicht Rechnungen aufzuheben um, und das ist der Sinn, die Mehrwertsteuer zurück holen zu können.

Nachdem das Finanzamt die ausgefüllten Unterlagen bearbeitet und geantwortet hatte wurde ich als Kleinunternehmer eingestuft. D.h. ich musste lediglich mindestens täglich die Einnahmen und Ausgaben notieren (Rechnung aufheben reicht).
Und ich musste fürs erste Jahr jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ausfüllen und abgeben. Wenn man keinen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellt so muss diese pünktlich zum Ende des Monats beim Finanzamt sein. Und zudem muss, sofern man Steuer bezahlen muss, die Steuer auf das Konto des Finanzamtes entrichtet werden.
Am Ende des Jahres werden die Summen aus den Umsatzsteuervoranmeldungen zusammen gerechnet und in die Umsatzsteuererklärung geschrieben. Die wird zusammen mit den abgehefteten Rechnungen beim Finanzamt abgegeben.
Wichtig ist, dass das Finanzamt nachvollziehen muss warum eine Rechnung beigelegt worden ist.
Unter Umständen lassen sich sogar Essen im Restaurant abziehen (zu 70 %) sofern es sich dabei um ein Geschäftsessen handelte (bei dem z.B. über den Verkauf gesprochen wird).
Nachdem am Ende des Jahres das Finanzamt festgestellt hat, dass die Umsatzsteuer nicht mehr als 512 Euro war brauchte ich nur noch die Umsatzsteuererklärung am Ende des Jahres zu machen.

Nützlich ist es hier sich zwei aktuelle Gesetzbücher zu holen. Umsatzsteuerrecht und Einkommenssteuerrecht. Ein Buch kostet etwa 10 Euro. Selbst die Steuer die man für die Bücher bezahlt lässt sich absetzen.

So, mehr ist das ganze eigentlich nicht. Am Anfang scheint das ganze ziemlich kompliziert. Aber wenn man das einmal gemacht hat ist das ruckzuck drin. Es ist nicht kompliziert. Es ist lediglich viel Arbeit.
Aber solange man immer gleich die Rechnungen abheftet und dahinter oder irgendwo hinschreibt für was es gebraucht wurde und welche Steuer es betrifft hält sich die Arbeit im Grenzen.
Theoretisch würde es ausreichen jede Rechnung in einer Lättabox zu sammeln und die beim Finanzamt abzugeben.
Wer sich das alles sparen will, geht nachdem er beim Gewerbeamt war, zum Steuerberater und lässt den die Arbeit machen (was entsprechend Geld kostet). Hier hat man den Vorteil: Hat man doch mal einen Fehler gemacht so muss er dafür haften. Und er ist Berater in allen Steuersachen.

Übrigens: Firmenname bestand damals aus Nachname und Fantasiename mit dem Zusatz Inhaber Vorname Nachname. Als Firmenname hätte auch ein Fantasiename gereicht. Wichtig ist nur, dass der Inhaber dahinter oder darunter steht!
Das reicht aus. Will man jetzt eine Domain beantragen so reicht ein Fantasiename aus. Allerdings muss irgendwo auf der Seite, oder im Impressum, dass von jeder Seite erreichbar ist, der vollständige Firmenname mit Vor- und Zunamen, sowie die Anschrift, e-Mail-Adresse und wenn vorhanden die Umsatz-Ident-Nummer (nicht zu verwechseln mit der Steuernummer!) eingetragen sein. In den Rechnungen die man für seine Verkauften Produkte oder Waren ausstellt muss ebenfalls Firmenname, Vor-, Nachname, Anschrift sowie hier Steuernummer und (wenn vorhanden) Umsatz-Ident-Nummer, sowie das aktuelle Datum, Seitenzahl, laufende Rechnungsnummer (die man selbst für jede Rechnung vergibt) und die Überschrift "Rechnung" drauf stehen. Auf der Rechnung müssen die Artikel, Menge bzw. Gewicht, Mehrwerststeuer und Endbetrag drauf stehen.
Eine Umsatz-Identnummer benötigt man nur dann wenn man mit dem Ausland handelt sprich dorthin Waren verkauft.

So wegen IHK: Die kamen auch von selbst. Allerdings sendeten die mir lediglich immer nur ein paar aktuelle Informationen zu sowie irgendso ein Heft. Nach einem Jahr wollten sie dann für dieses Heft Geld haben oder man sagt denen man will es nicht mehr und gut ist. Mehr wollte die IHK nicht von mir.

Ok...das wars dazu.
Gruß, Robert

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