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Igotcha

Registriert seit: 22. Dez 2003
544 Beiträge
 
Delphi 2006 Professional
 
#12

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 15:12
Zitat von RavenIV:
@Igotcha:
interessante Frage zu deiner Erklärung.
Bei uns in der Firma sind wir ein Team aus 12 Entwicklern. Wenn nun ein Arbeits-Kollege von mir einen von mir entwickelten Quellcode (auf den ich ja das Urheberrecht habe) verändert, dann macht er sich laut deiner Erklärung strafbar. Irgendwas stimmt da doch nicht.
Ich habe nicht gesagt strafbar, er muss Deine Zustimmung einholen - aber was passiert, wenn Du Deine Zustimmung verweigerst?

Zitat:
Meines Wissens nach gehört das geistige Eigentum (also auch Urheberrecht) der Firma, weil ich in deren Auftrag und Bezahlung und auf deren Equipment den Quellcode entwickelt habe.
Das "geistige" Eigentum ist genau das, was Du kreativ als "Urheber" geschafft hast. Verwendest Du z.B. geschützte Verfahren Deiner Firma in der Software, fallen diese nicht darunter.

Zitat:
Ebenso würde ich mich strafbar machen, wenn ich den von mir (für die Firma) entwickelten Quellcode anderswertig verwerten würde.
Ja! Urheber muss nicht = Eigentümer sein (s.o.).

Hier ist nämlich mein Problem gelagert: Ich bin Eigentümer, ich bin Urheber und da ich so freundlich war, eine 5 Zeilen-Funktion auf Bitten meines AG in meine Software einzubauen sagt dieser jetzt: "Ich hätte schon gerne die Quellen, denn wenn Du mal nicht mehr da bist, wer soll sonst bei Bedarf die 5 Zeilen anpassen?"

Zitat:
Oder man wirft einfach ein graues Tuch über das Thema und keiner stellt irgendwelche weiteren Fragen. Wo kein Kläger, da keine Anklage.
Genau das ist die Praxis. Denn was in den meisten Arbeitsverträgen (von vor x Jahren) drin steht, ist eine AG-Meinung, was aber nicht heisst, dass es mit dem Urheberrecht vereinbar ist.
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