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Bernhard Geyer

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#3

Re: Quelltext und Geistiges Eigentum

  Alt 2. Jul 2006, 19:45
Wenn wirklich kein Arbeitsvertrag oder sonstige schriftliche Unterlagen vorgelegen haben und die SW in dieser Zeit entstanden ist (keine Bestehende SW weiterentwickelt) und du ebenfalls noch als "freischafender" SW-Entwickler nebenbei tätig warst könntest Du natürlich argumentieren das Du die SW allgemein Entwickelt hast und nur vom Arbeitgeber für anpassungen bezahlt wurdest. Ich denke aber nicht das du damit 'ne Chance vor Gericht hast da deine SW vermutlich genau nur für diese Firma verwendbar ist und die SW auch keinen allgemein verwendbaren Ansatz verfolgt.
Windows Vista - Eine neue Erfahrung in Fehlern.
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