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DGL-luke

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Ort: Bad Tölz
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Delphi 2006 Professional
 
#68

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 4. Dez 2006, 16:56
sooo....

Zitat:
Lizenzvereinbarung / Urheberrechtshinweise

ENDBENUTZERVERTRAG

Mit Installation und/oder Verwendung dieser Software sowie der Weitergabe an Dritte akzeptiert der Anwender diese Lizenzvereinbarung.


Copyright © Jahr-Jahr bei Vorname Nachname.
Alle Rechte vorbehalten.

Vorname Nachname
eMail: mail@zum.autor
www: http://url.zum.autor/

0.DEFINITIONEN
Software = Das gelieferte Paket, inklusive (falls vorhanden) sämtlichen ausführbaren Anwendungen, Ressourcen und Handbüchern.
Autor = Die oben angegebene natürliche oder juristische Person, die die infrage kommnden Rechte innehat.

1.LIZENZ
Der Autor dieser "Freeware"-Software erteilt dem Anwender eine zeitlich unbeschränkte, kostenfreie Lizenz. Diese Lizenz ist gültig, solange folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Software wird ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke genutzt

Davon ausgenommen sind Schulen und sonstige Bildungsinsitutionen. Für diesen Fall ist die Erlaubnis des Autors einzuholen, der eine gesonderte Lizenz erteilen kann.

Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, ist es dem Anwender gestattet, dass Programm 30 (dreißig) Tage unverbindlich zu testen. Dann erlischt die Lizenz.
Davon ausgenommen ist die Nutzung in kommerziellen Umgebungen. Auch hierfür ist eine gesonderte Lizenz vom Autor einzuholen.

Im Rahmen dieser der oben erwähnten kostenfreien Lizenz hat der Anwender keinerlei Anspruch auf technische oder sonstige Unterstützung in irgendeiner Form.

2.WEITERGABE
Der Anwender ist berechtigt, diese Software kostenfrei und in absolut unverändertem Zustand an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen ist die Beilegung zu kommerziellen Produkten. Hierfür ist diese Lizenz NICHT gültig.

Die Weitergabe als Heftbeilage (z.B. CDs) von Zeitschriften oder die Verlinkung in Online-Angeboten ist ausdrücklich erwünscht (um Benachrichtigung des Autors über die untenstehende Mailadresse wird gebeten).

Alle Rechte verbleiben in jedem Fall beim Autor.

3.EINSCHRÄNKUNGEN
Dem Anwender ist es nicht gestattet, diese Software rückzuentwickeln (Reverse-Engineering), dekompillieren oder ähnliche Vorgänge zu vollziehen, die den Quellcode des Programmes sichtbar machen und/oder das Programm verändern. //rechtlich nicht haltbar, also kann mans gleich streichen...

4.PRODUKTUNTERSTÜTZUNG/WARTUNG/UPDATES

Der Autor verpflichtet sich NICHT, Produktunterstützung ("Support") bereitzustellen.
Das gilt auch für sämtliche Updates zur Software, die von dieser Lizenz abgedeckt werden.

5.HAFTUNGSAUSSCHLUSS
DER AUTOR DIESES PROGRAMMES HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN (EINGESCHLOSSEN FAHRLÄSSIGKEIT) FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART (INKLUSIVE DATENVERLUSST, GEWINN-/UMSATZEINBUßEN), DIE DURCH VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DER SOFTWARE VERURSACHT WERDEN ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN WERDEN.

6. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam und/oder
nicht durchführbar sein und/oder ihre Rechtswirksamkeit und/oder Durchführbarkeit später
verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden.
Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.
Anstelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine
angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.
Englisch kommt vielleicht noch
Lukas Erlacher
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Gotteskrieger gesucht!
For it is the chief characteristic of the religion of science that it works. - Isaac Asimov, Foundation I, Buch 1
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