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MathiasSimmack
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#514

Re: ??

  Alt 5. Aug 2007, 00:01
Ich bin nicht Hagen, aber
Zitat von Delphi_Fanatic:
Sag' mal, negaH, vor wem glaubst Du eigentlich Dich schützen zu müssen ?
Warum schließt du deine Haustür ab?
Warum dein Auto?
Warum lässt du deine Brieftasche nicht offen liegen?
Wie ist die PIN zu deiner Bankkarte?
Hast du einen Job, oder bekommst du Geld vom Staat?
Wenn letzteres: wieviel?

usw. usw.


Die Fragestellung ist, mit Verlaub!, falsch. Oder um dein eigenes Argument zu nehmen:
Zitat:
es geht doch einzig und alleine um Schwerstkriminelle [...] um eine Hand voll Schwerstkrimineller, mehr nicht.
Schwerstkriminell? Das bedeutet, die Leute sind bereits bei Behörden bekannt und haben entsprechend auf dem Kerbholz. Für Schwerstkriminelle gibt es bereits mehr als genug rechtlich abgesicherte Möglichkeiten der Behörden, selbige zu überwachen und weitere Straftaten zu verhindern. Für eine Handvoll Schwerstkrimineller (die diversen Befürworter erwecken immer den Eindruck, als kenne man diese Leute sogar namentlich) muss man nicht das Grundgesetz ändern. Das Strafgesetzbuch gibt in solchen Fällen bereits alles her, was nötig ist.

Beim berühmten "Gefahr im Verzug" darf eine Hausdurchsuchung auch gern mal überraschend oder in Abwesenheit durchgeführt werden. Mit dem selben Argument (wir reden doch immer noch von Schwerstkriminellen?) lassen sich auch bereits jetzt Computer verwanzen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Schwerstkrimineller A damit Kontakt zu einem Komplizen aufnimmt.
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