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Christian Seehase
(Co-Admin)

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Delphi 11 Alexandria
 
#10
  Alt 7. Okt 2002, 16:47
Moin Udontknow,

dann will ich mal doch ausführlicher Begründen, warum ich das verstehen kann.
Vermutlich befürchtet Borland, dass jemand mit einer lizensierten Version Software erstellt, und diese auch dann noch verkauft, wenn er die Lizenz weiterverkauft hat. Da das ursprüngliche Programm mit einer gültigen Lizenz erzeugt wurde, ist das wohl auch zulässig.
Dieser Passus soll also verhindern, dass mit der gleichen Lizenz verschiedenen Hersteller verkaufbare Software erstellen.
Extremszenario (nicht praktikabel):
Eine Lizenz von Delphi wird verkauft, und immer wieder wird die Lizenz gültig übertragen, so dass, reihum, Unmengen von Software erstellt und verkauft wird.

Deshalb denke ich mal, dass das mit der dem von Dir genannten Urteil nicht unbedingt in Einklang zu bringen ist, was natürlich nicht heissen soll, dass unsere Gerichte das nicht eventuell verbinden würden.
Deshalb denke ich auch, dass es doch sehr von den jeweiligen Anwälten abhängt, ob diese Klausel hierzulande als gültig eingestuft wird, wenn es denn deswegen mal zu einem Prozess kommen sollte.
Tschüss Chris
Die drei Feinde des Programmierers: Sonne, Frischluft und dieses unerträgliche Gebrüll der Vögel.
Der Klügere gibt solange nach bis er der Dumme ist
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