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BAMatze

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Turbo Delphi für Win32
 
#3

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht

  Alt 30. Apr 2009, 07:29
Zitat von nachti1505:
Hallo,

nehmen wir an Entwickler A ist in einer Firma angestellt und entwickelt dort lt. seinem Arbeitsvertrag Software für die Branchen B1 und B2. Die Urheberrechte an diesem Softwarestückchen liegen zweifelsohne bei A, die Verwertungsrechte bei seinem Arbeitgeber.

Privat entwickelt A jedoch auch eigene Softwarekunstwerke, die man grob genauso in die Branchen B1 und/oder B2 einordnen dürfte. Höchstwahrscheinlich darf A während seines Arbeitsverhätnisses aus diesen Projekten kein Kapital schlagen. Wie allerdings sichert A sich ab, um nach Beendigung des Arbeitsvertrages auch beweisen zu können, dass diese Projekte privat entstanden sind???

Der AG wird keine Sourcen haben, aber reicht das als Beweis?
Die Urheberrechte dürften eigentlich NICHT bei dem Entwickler A liegen. Schließlich hat sich die Firma mit Geld sein Wissen und seine Arbeitskraft mit Geld gesichert, damit er gemäß Arbeitsverhältnis seine Aufgaben, die ihm der Arbeitgeber gibt auch erledigt.

Zitat:
Gemäß § 69a Urheberrechtsgesetz (UrhG) gehen sämtliche Vermögensrechte an Software, die ein Arbeitnehmer "in Wahrnehmung seiner Aufgaben" entwickelt, automatisch auf den Arbeitgeber über.
Auszug von der Seite Frag-einen-Anwalt.de

Weiterhin solltest du dich mit dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbErfG) beschäftigen, dort wird beschrieben, wie Erfindungen und Entwicklungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses geregelt werden.

MfG
BAMatze
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