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jbaertle

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Delphi 7 Professional
 
#5

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht

  Alt 30. Apr 2009, 09:13
Hallo,

auch wenn A die Projekte privat entwickelt muss er sie zunächst seinem Arbeitgeber anbieten, bevor er sie selber verwerten darf. Da die Branchen ähnlich sind und A gleichzeitig hauptberuflich verwandte Software entwickelt hat, muss er sich mit seinem Arbeitgeber einigen. Kann A nachweisen, dass die Software tatsächlich außerhalb seiner Tätigkeit entstanden ist, stünde ihm vermutlich eine Entschädigung oder Beteiligung zu. Es kann jedoch niemand A zwingen, die privat erstellte Software auch zu veröffentlichen.
Die Frage nach dem Beweis stellt sich hierbei gar nicht (mal abgesehen davon, dass die "Abwesenheit" von Quellcode auch arrangiert werden kann...), da der Arbeitgeber immer verwertungsberechtigt ist. Hierbei ist die Lage wie bei den Arbeitnehmererfindungen, daher ist der Link von OldGrumpy recht hilfreich.
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