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Sherlock

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#7

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht

  Alt 30. Apr 2009, 09:54
Bezüglich Urheberrecht ganz einfach formuliert: Für alles was Du im Auftrag Deines Arbeitgebers entwickelt hast gilt, daß er der Urheber, Eigentümer und gesamt Rechteinhaber ist, denn er hat Dir ja den Auftrag erteilt, bezahlt und überhaupt erst die Idee dazu gehabt.

Es ist reine Phantasie, wenn ein Entwickler glaubt, seine Arbeitsprojekte würden in irgendeiner Form ihm gehören.

Abgesehen von anders lautenden vertraglichen Regelungen, die allerdings extrem selten sein dürften.

Sherlock
Oliver
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