Forum: Klatsch und Tratsch
by Sir Rufo,
1. Okt 2010
Der "Wildwuchs" bei der Vergabe der GTIN (liegt innerhalb des Nummernkreises in der Hoheit des Unternehmens) wird aber automatisch reguliert.
Ein Großteil der GTIN wird über Clearing-Center ausgetauscht. Kommt jetzt jemand daher und vergibt für Kaugummis und Wein die gleiche GTIN, dann gibt das Mecker vom Clearing-Center bzw. Vom Kunden.
Irgendwann ist Schluss mit Mecker und der Lieferant...
Forum: Klatsch und Tratsch
by Sir Rufo,
1. Okt 2010
Bitte was? Aber nur wenn der GTIN-Aufkleber-Druck-und-Aufbepper-Onkel im Vollsuff ist und eine GTIN erzeugt, wie es ihm gerade in den Sinn kommt.
Zumal man seinen eigenen Nummernkreis bekommt, den man ausschöpfen kann. Diesen Nummernkreis darf niemand anders verwenden. Die Nummer soll zwingend eindeutig sein.
Es gibt keinen Wirkungskreis für die GTIN sondern der ist global gültig.
Forum: Klatsch und Tratsch
by Sir Rufo,
1. Okt 2010
Eine 2 am Anfang einer GTIN (ehemals EAN) bedeutet, das es sich um eine Inhouse-GTIN handelt.
Zu vergleichen mit den privaten Netzwerken (192.168.x.x, 10.x.x.x, etc.)
Forum: Klatsch und Tratsch
by Sir Rufo,
28. Sep 2010
Das mit dem selber Einräumen durch den Lieferanten ist aber schon länger gang und gebe.
Bei dem großen Konzern, der wie die Pariser U-Bahn heißt, wird das schon lange so praktiziert.
Es wird per Vertrag eine gewisse Flächenproduktivität festgelegt. Diese wird seitens des Lieferanten garantiert.
Werden diese aber nicht erreicht, so wird dieser Lieferant wieder ausgelistet.
Der Einkauf...
Forum: Klatsch und Tratsch
by Sir Rufo,
28. Sep 2010
Also für die Vergabe von GLN/GTIN (ehemals ILN/EAN) ist in Deutschland die GS1 zuständig.
Aus der GLN (die es für jeden Standort geben soll) wird dann die GTIN gebildet.
Somit kann aus der GTIN im Prinzip auch die Produktionsstätte abgeleitet werden.
Eine Doppel-Vergabe der GTIN für Artikel-Variationen ist nach dem Regelwerk nicht zulässig.
Aber wer schert sich schon um Regeln. Könnte...