Forum: Klatsch und Tratsch
by Sir Rufo,
29. Dez 2013
Wenn du von Kleinunternehmen sprichst, dann gehört dazu
a) Beantragung eines Gewerbescheins
b) evtl. Befreiung nach §19 UStG
Wenn du jetzt von Privatpersonen sprichst, dann stellen die einfach eine Privatrechnung.
(passiert jeden Tag tausendfach bei ebay)
Ab einer gewissen Umsatzsumme, Häufig- und/oder Regelmäßigkeit, kann das FA dir ein gewerbsmäßiges Handeln unterstellen (siehe dazu...
Forum: Klatsch und Tratsch
by Sir Rufo,
29. Dez 2013
b) ist falsch, denn das muss man entsprechend beim FA beantragen
und
c) resultiert aus b)
Ist b) zugestimmt worden, dann darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, weil keine Mehrwertsteuer enthalten ist, weil man auch keine Mehrwertsteuer an das FA abführen muss.
Deinen Status zu b) solltest du kennen, somit wie in c) zu verfahren ist.
Auf der Rechnung zitierst du den USt Paragraph,...
Forum: Klatsch und Tratsch
by Sir Rufo,
29. Dez 2013
Im Grunde sagt hier jeder, dass es da keine pauschale Aussage zu gibt, da es von weiteren Faktoren abhängt, die du nicht mitgeteilt hast.
Und der Vorschlag von himitsu ist die logische Konsequenz daraus:
Suche dir jemanden, der sich damit auskennt und die richtige Vorgehensweise für deine Situation erarbeitet.
Forum: Klatsch und Tratsch
by Sir Rufo,
29. Dez 2013
Die landläufig beim Endverbraucher bekannte Mehrwertsteuer ist bei (vorsteuerabzugsberechtigten) Unternehmen als Vorsteuer und Umsatzsteuer bekannt.
Vorsteuer = Ausgewiesene Mehrwertsteuer auf Eingangsrechnungen
Umsatzsteuer = Ausgewiesene Mehrwertsteuer auf Ausgangsrechnungen
Die Vorsteuer wird vom Finanzamt erstattet, die Umsatzsteuer wird dem Finanzamt gegeben.
Das erfolgt in einem...
Forum: Klatsch und Tratsch
by Sir Rufo,
18. Dez 2013
Wenn du dir die sparst, dann musst du auch den Grund dafür angeben.
Es könnte dir ansonsten passieren, dass du diese Mehrwertsteuer (obwohl nicht ausgewiesen und wohl auch nicht eingerechnet) trotzdem an das Finanzamt abführen musst.
Forum: Klatsch und Tratsch
by Sir Rufo,
18. Dez 2013
Du kannst auch noch prüfen, ob du überhaupt Umsatzsteuer berechnen/ausweisen/abführen musst
UStG §4 21 und 22