Forum: Programmieren allgemein
by Bernhard Geyer,
2. Jul 2006
Nein. Auch ein mündlicher Vertrag kann genügen. Und alleine das Du Monatliches Gehalt bezogen hast spricht für den Vertrag.
Die SW ist allgemein einsetzbar - OK. Glaubst Du aber das du einem Gericht glaubhaft machen kannst das die SW auch entstanden wäre wenn Du von deinem Ex-Arbeitgeber kein Geld für "Anpassungen" bekommen hättest?
Forum: Programmieren allgemein
by Bernhard Geyer,
2. Jul 2006
Wenn wirklich kein Arbeitsvertrag oder sonstige schriftliche Unterlagen vorgelegen haben und die SW in dieser Zeit entstanden ist (keine Bestehende SW weiterentwickelt) und du ebenfalls noch als "freischafender" SW-Entwickler nebenbei tätig warst könntest Du natürlich argumentieren das Du die SW allgemein Entwickelt hast und nur vom Arbeitgeber für anpassungen bezahlt wurdest. Ich denke aber...