Forum: Programmieren allgemein
by ichbins,
19. Nov 2005
Wenn du den User darauf hinweist, dass das Programm sowas tun soll, dann musst du nicht haften.
wenn du jetzt aber einen festplatten-schredder hast, der dich zuerst zweimal frägt: WIRKLICH? dann darf der User sich nicht beschweren wenn was kaputt ist...
Im Falle eines Programmierfehlers, aufgrund dessen die WIRKLICH?-Abfrage ausfällt, kommt es eben darauf an ob der Fehler beabsichtigt war.
Forum: Programmieren allgemein
by ichbins,
17. Nov 2005
Stimmt: wenn mein Bord hinüber ist, kann ich den Händler verklagen, weil ich die Komponenten falsch gesteckt habe, weil ich die Englische Manual nicht lesen konnte. Aber wenn wirklich alle englischsprachigen Lizenzen in Deutschland ungültig sind, darf ich deshalb doch noch lange nicht Software raubkopieren, deren Lizenzvertrag auf englisch ist? :gruebel:
Forum: Programmieren allgemein
by ichbins,
17. Nov 2005
wenn die geschädigte Person anstatt ein neues Bord für 100€ zu kaufen dich mit tausenden von Anwälten vor Gericht verklagt, dann schon.
Forum: Programmieren allgemein
by ichbins,
17. Nov 2005
danke erstmal. was ist mit meinem Backup-Beispiel?
Forum: Programmieren allgemein
by ichbins,
17. Nov 2005
hm... könnte man das nicht so ausdrücken, dass es für normale Menschen verständlich ist?