Forum: Programmieren allgemein
by dfried,
11. Nov 2005
Dann schau bitte mal ins BGB!
Es gibt halt leider immer noch ein Unterschied zwischen Theorie und wirklichkeit!
EDIT:
Hab grad mal bischen gestöbert.
Einzelunternehmen
Firmennamen ist der Vor- und Zuname des Existenzgründers, eventuell mit Branchen- oder Tätigkeitsbeschreibung. Unternehmer, die sich ins Handelsregister eingetragen haben, können auch einen Fantasienamen wählen, allerdings...
Forum: Programmieren allgemein
by dfried,
11. Nov 2005
Als GbR darf er das auf jeden Fall nicht! Das muss der voll ausgeschriebene Vor- und Nachname immer Bestandteil des Firmennamens sein (zumindest nach dem Gesetz).
Was man nachher auf der Rechnung tatsächlich schreibt ist ne andere Sache, rein rechtlich muesste das gleiche draufstehen. :)
Forum: Programmieren allgemein
by dfried,
11. Nov 2005
Wäre auch OK, Logo darf man sich natürlich eines machen, hat mit der Gewerbeanmeldung nix zu tun!
Forum: Programmieren allgemein
by dfried,
11. Nov 2005
Das kommt auf die Gesellschaftsform an, eine GBR bzw. Einzelpersonenfirma dar sich keinen "Phantasienamen" geben, da muss der eigentliche Name immer Bestandteil des Namens sein (und glaub auch vorne stehen).
Eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) darf sich einen frei wählbaren Namen ausdenken.