Forum: Klatsch und Tratsch
by jaenicke,
26. Mai 2012
Nicht nur die Qualität, auch und insbesondere der Verbreitungsweg ist es ebenfalls... den über das Internet gab es zur Zeit dieses Urteils z.B. noch nicht.
Forum: Klatsch und Tratsch
by jaenicke,
26. Mai 2012
Um die genaue Anzahl geht es doch gar nicht direkt. Es geht bei dem Gesetz ja vor allem darum, dass Kopien nicht an Fremde, flüchtige Bekannte, Kollegen, ... weitergegeben werden, sondern eben nur im engsten Freundeskreis. Und der besteht meistens ja ohnehin nicht aus dutzenden von Leuten. Inofern nutzen dir auch mehr Kopiermöglichkeiten nichts, wenn nicht genug potentielle Empfänger da sind ;-)...
Forum: Klatsch und Tratsch
by jaenicke,
25. Mai 2012
Ok, ersetze "Freund" durch "enge, nicht nur flüchtige, private Bekannte". Das dürfte der Gesetzeslage am nächsten kommen...
Und darunter fallen solche Pseudofreundschaften sicher nicht. ;-)
Forum: Klatsch und Tratsch
by jaenicke,
25. Mai 2012
Du bringst da etwas durcheinander. Nicht 7 Kopien sind allgemein erlaubt, sondern es geht um Privatkopien. Wenn du einem Freund eine Kopie erstellst, ist das in Ordnung. Wenn du sie einem Fremden in einer Tauschbörse zur Verfügung stellst, nicht. Denn eine Privatkopie ist es eben nur im privatn Umfeld, nicht wenn sie öffentlich verfügbar ist.