Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
23. Mai 2012
Für die eigentliche Berufstätigkeit eher nicht (für die ist es genaugenommen völlig egal, woher man sein Wissen hat), aber eben für alles, für das man sich mit einer Berufsbezeichnung hergibt (so z.B. bei Schriftstücken, aber auch bei öffentlichem Auftreten in Funktionen), die geschützt ist und eben diesen akademischen Abschluß erfordert, um diese Berufsbezeichnung führen zu dürfen (teilweise...
Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
23. Mai 2012
Grundsätzlich haben Behörden das Privileg, daß sie voneinander unabhängig arbeiten können / dürfen, das bedeutet, daß die Entscheidung des Finanzamtes, jemanden steuerlich als Freiberufler anzuerkennen, nicht bedeutet, daß auch andere Behörden sich das vorschreiben lassen müssen (das würde auch eine Hierarchie der Behörden voraussetzen). Das kann sowohl vor- als auch nachteilig sein.
Das...