Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
3. Sep 2012
Ein Jurist bin ich nicht. Doch auch ohne weiß ich, daß das Informationsrecht ein sehr hoch angesehenes Rechtsgut bzw. eine elementare Freiheit ist. So darf deshalb z.B. ein einfacher (!) Fernseher nicht gepfändet werden, Telephonanschlüsse bei zweifelhaften Streitfällen nicht einfach so gekappt werden, und eben auch ein generelles, pauschales Verbot von Mobiltelephonen ist unzulässig (bestenfalls...
Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
3. Sep 2012
Hier sollte die Schule vor allem den Hausmeister, äh, "facility manager", an die Kandarre nehmen, am besten den (Di)Rektor gleich mit!
Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
3. Sep 2012
Ein solches "Verbot" kann m.E. entspannter angegangen werden als z.B. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, denn es ist m.E. null und nichtig. Man kann mithin es getrost ignorieren, weil es eben nur Schall und Rauch ist. Die Schule hat kein Recht, in Grundrechte einzugreifen.
Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
3. Sep 2012
Ob die Schule das Recht dazu hat, bezweifele ich, weil das Recht auf Mobiltelephon nur insoweit eingeschränkt werden kann und darf, wie es in ihrem institutionalem Interesse liegt, d.h. z.B., Störungen des Unterrichtes können (und müssen wegen der Pflicht zum Bildungsauftrag!) untersagt werden. Ansonsten wiegt das individuelle Grundrecht auf Informationsfreiheit schwer und höher. Photoapparate...