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Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
2. Dez 2016
Aus eigener Erfahrung - und die nicht nur im rechtlichen Bereich: Die allermeisten haben nur eine große Klappe, sodaß deren Drohungen i.d.R. nur heiße Luft sind.
Wenn die sich so sicher sind (wären), dann müss(t)en die nicht lang fackeln, sondern könnten direkt zur (Klage-)Tat schreiten.
Also, gelassen bleiben, meistens passiert gar nichts, wobei ich das Einschalten eines Inkassodienstes...
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Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
23. Nov 2016
Sehe ich auch so, daß man das dann berechtigterweise abhaken kann, so nach Treu und Glauben. Evtl. steht in den AGBen aber etwas anderes...
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Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
23. Nov 2016
Man möge mir verzeihen, aber das stimmt nicht!
Auch zur Abwehr eines gerichtlichen Mahnbescheides benötigt man keinen Anwalt. Man kann diesem innerhalb der Frist einfach widersprechen und muß das auch nicht begründen. Unterläßt man das, wird die Forderung allerdings rechtskräftig, also vollstreckbar, auch dann, wenn sie eigentlich unrechtsmäßig ist. Nach dem Widerspruch ist der Gängeler...
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Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
23. Nov 2016
:-D
Das ist ein Brüller. Jetzt maßen sich also Juristen auch schon an, bestimmte Formulierungen nur für sich zu verwenden. Dabei haben die Juristen nahezu sämtliche Formulierungen aus der Alltags-/Umgangssprache übernommen, wenn auch teilweise schon vor geraumer Zeit.
Nach der Logik können also auch diejenigen, die etwas in die Wikipedia hineinklimpern, haftbar gemacht werden. Viel Spaß...
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Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
23. Nov 2016
Das ist doch schon ein Widerspruch in sich: Wenn ein Vertrag eine (logischerweise bewußte) Willenserklärung jeder Seite, also auch Deiner ist, kann dieser nicht versehentlich oder gar unbewußt zustandegekommen sein!
Nur das Anklicken der AGB's wird - zurecht - von etlichen Gerichten nicht als ausreichende Form der Kenntnisnahme angesehen.
Also eine Rechtsberatung i.S. des...
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Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
23. Nov 2016
Leute, haltet Euch doch immer vor Augen: Ein Vertrag ist eine beiderseitige übereinstimmende Willenserklärung. Einseitig aufgezwungene oder auch per Nepp erschlichene bzw. untergeschobene Verträge gibt es nicht bzw. sind null und nichtig.
Man muß nur sagen bzw. behaupten, daß man keinen Vertrag abgeschlossen hat. Schon wird es für die Gegenseite bei Fehlen schriftlicher Unterlagen verdammt...
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Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
11. Nov 2016
Du kannst Dich insofern ganz entspannt zurücklehnen, als daß die das Zustandekommen eines Vertrages nachweisen müssen, sofern Du anderer Ansicht bist. Verträge sind nämlich beiderseitige Willensbekundungen, deren Schnittmenge eben der Vertrag ist. Da Du keine solche Willens-, sondern nur eine Interessenbekundung abgabst, wird es für die schwierig.
In Deutschland ist die Amtssprache...
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Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
8. Mär 2016
Man möge sich daran erinnern, welch jahrelange juristische Schlacht um shell.de geführt wurde, und das, nachdem ein gewisser Herr Dr. Shell diese Domain sogar dem Tankstellenabziehunternehmen anbot, das jedoch erstmal - und das war wirklich jenseits jedes Scharf- und Spürsinns - ablehnte.
Ergänzung: Man findet auch heute noch Internetseiten zu diesem Thema, z.B....
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Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
8. Mär 2016
Verblüffende Analogie...ich bin jetzt ganz platt, so sehr fühle ich mich widerlegt.
Wie groß ist wohl der relative Preisnachlaß bei Autos und Küchen, verglichen mit "x-tausend Euros" zu 90?
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Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
7. Mär 2016
Alles ist relativ...
Beides ist eben unseriös.
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Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
7. Mär 2016
Ein feiner Erfolg.
Allerdings ist die Eingangsfrage damit für mich endgültig beantwortet (sie war es von meinem Bauchgefühl her schon vorher): Wie kann man erst einen "x-tausend Euro"-Nepp versuchen, wenn es dann doch für lau möglich ist?
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Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
27. Feb 2016
Um Dich zu ärgern?
Oder haben die Türken neuerdings schon europäische Vor- und Nachnamen? (Dein Vorname ist französisch, der Nachname klingt sehr deutsch).
Falls ja, sind die Türken auch nicht mehr das, was sie mal waren.... ;-)
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Forum: Klatsch und Tratsch
by Delphi-Laie,
22. Feb 2016
Hm... ein erster Hinweis auf (Un)Seriösität könnte sein, daß im Impressum eine sog. "ladungsfähige" (welch ein "Unwort"!), also deutsche Anschrift fehlt. Die anzugeben, sind "die Jungs" aber / nämlich verpflichtet, da gewerblicher Auftritt. Haben "die Jungs" etwa etwas zu verbergen?! Im Zweifel mal die Domainabfrage (bei) der Denic bemühen...
Ergänzung: Denic spuckt auch nur das...