Forum: Programmieren allgemein
by mkinzler,
29. Jun 2015
Schon im Oktober
BMF 25.10.13, IV D 2 – S 7280/12/10002
Forum: Programmieren allgemein
by mkinzler,
29. Jun 2015
Zwischenzeitlich darf man eine Storno-Rechnung aber wieder Gutschrift nennen, auch wenn es umsatzsteuerlich keine ist. ( Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne ist das Gegenstück zur Rechnung; aber vom Empfänger ausgestellt)
Forum: Programmieren allgemein
by mkinzler,
29. Jun 2015
Bei Einnahmen-/Überschuß-Rechnung ist die Zahlung massgebend.
Forum: Programmieren allgemein
by mkinzler,
29. Jun 2015
Wobei hier der Begriff "Gutschrift" missvertanden werden kann. Ich würde es eher Stornorechnung o.ä. nennen.
Forum: Programmieren allgemein
by mkinzler,
29. Jun 2015
Dann hoffe ich mal für Dich, dass Dein Kunde, die Rechnung, die er nicht bezahlt hat dann auch vernichtet.
Forum: Programmieren allgemein
by mkinzler,
28. Jun 2015
Dann hast Du für jeden Tag einen Nummernkreis, und der ist wieder lückenlos.