Forum: Klatsch und Tratsch
by cookie22,
29. Jan 2013
Du kannst aber eine EULA nicht anders aufbauen.
In einem Projekt mit einer sehr großen Firma haben wir zusammen mit deren Rechtsabteilung wochenlang rumgemacht um eine wasserdichte Lizenz für eine Freeware zu erstellen und am Ende ist eben auch nur Mist dabei rausgekommen. ;)
Forum: Klatsch und Tratsch
by cookie22,
29. Jan 2013
Für diesen Fall steht z.B. in unseren EULAs folgendes drunter:
Wenn die Lizenzbestimmung eine Lücke enthält oder einzelne Lizenzbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem beabsichtigten Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Forum: Klatsch und Tratsch
by cookie22,
29. Jan 2013
musicman56 hat Recht, was du meinst sind die Lizenzbestimmungen (EULA). Mit AGBs hat das nichts zu tun.
In eine EULA kannst du theoretisch alles reinschreiben, was du willst. Sollte ein Passus gegen geltendes deutsches Recht verstossen, verliert er einfach seine Gültigkeit. Was dort auf jeden Fall stehen sollte, ist in welcher Form du deine Software verteilst (Shareware, Freeware, u.s.w.)....