Forum: Klatsch und Tratsch
by SirThornberry,
24. Okt 2010
Und wie sah das Peng aus? War im Peng ein Widerlegung deiner Argumente zu finden?
Forum: Klatsch und Tratsch
by SirThornberry,
24. Okt 2010
Da wirst du schlechte Karten haben. Die Briefbote ist doch auch nicht dafür verantwortlich wenn er dir einen Brief zustellt von einer Person der per einstweiliger Verfügung untersagt wurde dich zu kontaktieren.
Du kannst jedoch die Straftaten der anderen Nutzer dazu nutzen um darzustellen, dass die Nutzung der vom Provider zur Verfügung gestellten Dienste nicht in vollem Umfang möglich ist da...
Forum: Klatsch und Tratsch
by SirThornberry,
24. Okt 2010
Das Verbot für das unaufgeforderte zusenden von Werbung beruht auf §1 UWG
Demnach ist es Verboten, unabhängig ob Privat- oder Geschäftskunde, unaufgefordert Werbung zu versenden und sich dadurch einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern zu verschaffen.
Besonders interessant sollte für dich dabei §7 des UWG sein - genauer gesagt Abs. 2 Nr. 3