Forum: Arbeiten als Freelancer
by himitsu,
22. Okt 2014
Siehe Leasing- und Ratenverträge, sowie die Mietwohnung, wo man dich auch nicht sofort rauswerfen kann.
Nur weil du nicht mehr zahlst, können die nicht sofort zu dir kommen und dir die Ware wieder wegnehmen, sondern müssen womöglich erst über das Gericht gehen.
(außer im Vertrag steht, daß die Ware bis zum entgültigen Bezahlen dem Verläufer gehört)
Forum: Arbeiten als Freelancer
by himitsu,
22. Okt 2014
Hatte der eigentliche Auftraggeber denn schon alles an die ins. Firma bezahlt?
Wenn nicht, dann könnte man da bestimmt einen Ausgleich regeln, wo die Kosten zwischen ihm und der Firma, sowie zwischen dir und der Firma gegeneinander aufgerechnet werden und der Kunde dann quasi die Schulden dir gegenüber übernimmt, also aus der Insolvenzmasse abkauft, und dann dich auszahlt.
Wenn nicht, dann...
Forum: Arbeiten als Freelancer
by himitsu,
22. Okt 2014
Aber einen Teil, womit zumindestens die ersten Teile der Firma gehören würden.
Aber nur weil die noch nicht bezahlt haben, kann es denen dennoch rechtlich gehören ... im Prinzip ehört das Produkt ja mit zur Konkursmasse.
Wie schon erwähnt, kannst du die Rechte an der Software aus der ins. Firma rauskaufen, abzüglich dem, was dir noch nicht bezahlt wurde.
Wenn der Betrieb die Rechte abkaufen...