Forum: Programmieren allgemein
by p80286,
30. Apr 2009
Im Patentrecht ist es so, daß der Erfinder zunächst einmal seine Erfindung dem AG "anzubieten" hat. Hat dieser kein Interesse daran, oder will er diese Erfindung nicht weltweit schützen lassen, so hat der Erfinder das Recht in den Ländern, in denen der AG kein Interesse an einem Schutz hat, selbst die Anmeldung zu tätigen.
Meist wird die "angemessene Entschädigung" über den erziehlten Umsatz...
Forum: Programmieren allgemein
by p80286,
30. Apr 2009
Hallo zusammen,
abgesehen von dem Rat dies alles mit einem Fachmann (Rechtsanwalt) zu diskutieren, sind im wesentlichen zwei Dinge zu beachten:
a) welches Recht greift? (deutscher Arbeitnehmer, deutscher Arbeitgeber)
b) handelt es sich um einen Arbeitsvertrag oder Werkvertrag
a) zumindestens in Deutschland gehört der Arbnehmer (platt gesagt) dem Arbeitgeber mit Haut und Haaren
Da...