Forum: Klatsch und Tratsch
by nuclearping,
25. Mär 2014
Nein, wenn du jetzt keine "besondere" Software hast, die zB Drittkomponenten installiert oder Daten bzw. Statistiken über's Netz schickt, wofür es (normalerweise) zusätzliche Einwilligungen des Users braucht, reicht eine einfache ELV, die im Grunde nur die Standardklauseln enthält: Du sollst nicht stehlen, du sollst nicht begehren deines Entwicklers Source, du sollst nicht Schutzsysteme brechen,...
Forum: Klatsch und Tratsch
by nuclearping,
24. Mär 2014
ELV und EULA sind das gleiche. ELV = Endbenutzer-Lizenzvertrag. EULA = End-User-License-Agreement. Also das gleiche in dunkelbunt.
AGB und ELV dagegen sind was anderes. Eine ELV bestimmt die Regeln und Bedingungen, unter denen du einem Benutzer erlaubst, deine Software zu verwenden. Dein Nutzer "kauft" ja nicht deine Software sondern erwirbt lediglich Nutzungsrechte.
AGB sind "Allgemeine...