Forum: Programmieren allgemein
by BAMatze,
30. Apr 2009
Damit hast du im Endeffekt recht. Allerdings denke ich die Weiterführung der Diskusion hat ihm gezeigt, wie kompliziert dieses Thema für ihn an sich ist und auch dass er seinen Einzelfall im Endeffekt genauer prüfen muss. Als rechtliche Beratung kann man das hier ja eh nicht sehen aber ihm wurden denke ich Ansatzpunkte von allem (auch orientiert an den gängigen Gesetzen und gefällten Urteilen)...
Forum: Programmieren allgemein
by BAMatze,
30. Apr 2009
Bitte vorherige Posts durchlesen, habe sogar Gesetzestexte als Zitat angebracht, die das bestätigen, also nicht nur reines Hören-Sagen, dass der Arbeitgeber die Urheberrechte bekommt sonder Tatsache.
Weiterhin lässt sich vieleicht eine Sache ergänzen:
MfG
BAMatze
Forum: Programmieren allgemein
by BAMatze,
30. Apr 2009
Also wenn du meinen letzten Beitrag und die darin aufgeführten Links sorgfälltig zu Gemüte führst (wir haben ja gelernt Lesen != Verstehen :roll: ) solltest du als Fazit finden im letzten Artikel finden: Die von dir geschriebene Arbeit für deinen Arbeitgeber gehört uneingeschränkt (sowohl urheberrechtlich als auch wirtschaftlich) ganz und gar ihm.
Dies gilt nicht für die Software, die du in...
Forum: Programmieren allgemein
by BAMatze,
30. Apr 2009
Für den Fehler beim ArbnErfG entschuldige ich mich. Aber da Lesen ja auch bildet und man nicht nur Verstehen sollte, was gemeint ist hier für alle ein (ebenfalls von einer Rechtsseite) gültige Meinung über das Urheberrecht, welches nach Meinung der dort vertretenden Rechtskräfte natürlich an den Auftraggeber über gibt. Urheberrecht von Software, die für den Arbeitgeber erstellt wird für alle die...
Forum: Programmieren allgemein
by BAMatze,
30. Apr 2009
Die Urheberrechte dürften eigentlich NICHT bei dem Entwickler A liegen. Schließlich hat sich die Firma mit Geld sein Wissen und seine Arbeitskraft mit Geld gesichert, damit er gemäß Arbeitsverhältnis seine Aufgaben, die ihm der Arbeitgeber gibt auch erledigt.
Auszug von der Seite Frag-einen-Anwalt.de
Weiterhin solltest du dich mit dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbErfG) beschäftigen,...