Forum: Klatsch und Tratsch
by Jens01,
7. Apr 2013
Wenn ich das jetzt lese, hat er womöglich eine Frist von sogar 13 Monaten. Es könnte sein, dass die Einzugsermächtigung für diese Forderung nicht gilt. Sprich es gibt keine Einzugsermächtigung.
Es passiert öfter -hatte ich auch schon- dass vom Gläubiger vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, damit der Schuldner anfängt zu denken: "Was soll ich jetzt nur machen ..."
Forum: Klatsch und Tratsch
by Jens01,
7. Apr 2013
Genau nachgucken wofür Du eine Einzugsermächtigung gegeben hast -dafür wahrscheinlich nämlich nicht-. Zu Deiner Bank gehen und den Betrag zurückbuchen lassen. Das geht aber nur eine bestimme Zeit (glaub 3 Wo). Ggf -wenn Du es richtig krachen lassen willst- die Forderung bestreiten und eine Strafanzeige wegen Unterschlagung.
Edit: Hab gerade geguckt: "Unterschlagung" ist falsch. Einfach so...