Forum: Arbeiten als Freelancer
by vagtler,
10. Sep 2014
Ja, und genau in dem von Dir zitiertem Ausschnitt sind Ingenieure und ähnliche Berufe namentlich erwähnt - genau darunter kann ein Entwickler ggf. fallen.
Forum: Arbeiten als Freelancer
by vagtler,
9. Sep 2014
Meinem Verständnis nach ist die Angehörigkeit zu einem Katalogberuf nicht zwangsläufig Voraussetzung. Eine entsprechende Ausbildung und ingenieurmäßige Ausübung kann eine Anerkennung als freiberufliche Tätigkeit unter Umständen auch für Entwickler ermöglichen. Da Stahli aber schon seiner Tätigkeit als Kleingewerbetreibender nachgeht kann angenommen werden, dass eine Partnergesellschaft hier...
Forum: Arbeiten als Freelancer
by vagtler,
8. Sep 2014
Natürlich. Die Haftung ins Privatvermögen gilt ja nur gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der GbR und gerade nicht der Privatverpflichtungen der anderen Gesellschafter.