Forum: Arbeiten als Freelancer
by Assarbad,
23. Dez 2010
Das muß man ohnehin nur auf rechtsverbindlichen Dokumenten angeben (Rechnungen bspw. oder diversen Schreiben). Die Domain der Webseite muß das nicht enthalten.
Nervig ist aber das ä im Namen wg. mangelnder Internationalität. Da müßte meiner Meinung nach nochmal nachgebessert werden, bspw. als UGmbH oder UGh oder UGhb.
Das Prinzip ist exakt das gleiche wie bei der "normalen" GmbH. Es muß die...
Forum: Arbeiten als Freelancer
by Assarbad,
5. Nov 2010
Gut, daß es erwähnt wurde. Bei einer UG geht das nicht! Ist eine der spezifischen Einschränkungen.
Übrigens ist das mit dem Erhalt des Stammkapitals relativ. Kaufst du ein Auto für - da es sich einfach rechnet - 25000 EUR, würde das reichen, aber schon am ersten Tag an Wert verlieren. Uns wurde es so erklärt, daß in diesem Fall ohnehin die Gesellschafter entsprechend ihres Anteils "haften".
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Forum: Arbeiten als Freelancer
by Assarbad,
5. Nov 2010
Da hast du absolut recht. Und wenn jemand was einzuwenden hat, wendet euch bitte vertrauensvoll an den Justiziar eurer ortsansässigen IHK, der wird das bestätigen ;)
Der Geschäftsführer haftet nochmal für diverse Dinge anders ...
Forum: Arbeiten als Freelancer
by Assarbad,
5. Nov 2010
Eine "UG (haftungsbeschränkt)" tut's auch. Das ist ebenfalls im GmbH-Gesetz geregelt und wird manchmal als Mini-GmbH bezeichnet.
Das einzig nervige ist der sperrige Name. Bei GmbH darf man es voll abkürzen, bei "UG (haftungsbeschränkt)" darf man nicht UGh oder so schreiben, sondern das "haftungsbeschränkt" muß immer ausgeschrieben werden. Hat man die (vom Gesetz) angepeilten 25000 EUR...