Forum: Arbeiten als Freelancer
by Bjoerk,
30. Dez 2014
Im Versicherungsdeutsch hat sich da der Begriff Kardinalfehler etabliert. Und, wenn zwei Geschäftsleute einen Vertag abschließen, dann haften sie. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Forum: Arbeiten als Freelancer
by Bjoerk,
26. Mai 2011
Dein Programm sollte im Vertrag als SOFTWAREPROPUKT, Du als LIZENZGEBER und der Kunde als LIZENZNEHMER bezeichnet werden.
Der Vertrag sollte ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR SOFTWARE heißen.
Darin klärst du den Nutzungsumfang, die SOFTWARE-BEZOGENEN KOMPONENTEN (Hilfe, Dongle usw.), die Urheberrechte, die Gewährleistung und die Haftung.
Dann formulierst Du Sätze vor (in etwa so) und gehst...