Forum: Arbeiten als Freelancer
by Bjoerk,
22. Okt 2014
Peter, wenn im Vertag zum Beispiel steht, daß die Software nicht ohne Zustimmung deines Auftraggebers abgeändert werden darf, und du tust dies dennoch, ist das für einen Richter ein sonnenklarer Fall.
Vermutlich wird es in dem Fall darauf hinauslaufen daß der Kunde deinen Auftraggeber auf Herausgabe des Quellcodes verklagt, weil dieser die Vertragsbedingungen nicht mehr einhalten kann...
Forum: Arbeiten als Freelancer
by Bjoerk,
22. Okt 2014
Obwohl dein Aufraggeber nur teilweise bezahlt hat ist es M.E. relativ unwahrscheinlich daß die Software dir gehört. Bevor du mit dem Kunden einen neuen Vertag machst unbedingt zum Anwalt gehen. Zum Beispiel ist es am Bau üblich, wenn der Auftraggeber pleite geht, daß die Handwerker das Material ausbauen das sie verwendet haben (Heizkörper ect.) Das ist absolut illegal.