Forum: Klatsch und Tratsch
by CCRDude,
29. Jan 2013
Das ist eben so eine salvatorische Klausel :)
Aber Dein Tipp war ja eben das Gegenteil, "reinschreiben egal was, wenn etwas ungültig ist, ist das eben ungültig", ohne Erwähnung, dass das nur mit diesem wichtigen Zusatz so gilt.
Forum: Klatsch und Tratsch
by CCRDude,
29. Jan 2013
Nicht nur der Passus, sondern der gesamte Vertrag. Dein bloßer Vorschlag, etwas aufzunehmen, was gegen deutsches Recht verstößt, bedeutet ohne weiteren Zusatz, das gleich im Vorfeld als ungültig zu deklarieren. Dann braucht man aber erst recht keine ;)
Siehe salvatorische Klausel, BGB § 139!
Was aber nur im B2B (Verkauf an Firmenkunden) effektiv wäre, im B2P (Verkauf an Privatpersonen)...