Forum: Klatsch und Tratsch
by Phoenix,
4. Sep 2012
Wow.. Kollektivstrafe. Das kann beim Disziplinargericht bis hin zur Entfernung aus dem Beamtendienst gehen, da das den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit elementar widerspricht.
Forum: Klatsch und Tratsch
by Phoenix,
3. Sep 2012
Stimmt. "Verletzung der Aufsichtspflicht" ist hier ein schönes Argument. Die Schule müsste den Dachbereich unzugänglich halten. Ob die Schüler nun zum Fotografierenmit Handys, zum (ebenso verbotenen) saufen oder für einen Suizidversuch (wegen 'Real-Live'-Hänseleien, ganz unabhängig von Mobbing via Facebook) aufs Dach klettern ist egal. Das darf nicht möglich sein.
Forum: Klatsch und Tratsch
by Phoenix,
3. Sep 2012
Blöderweise sind die offiziellen da meist anderer Ansicht, und wenn die dann z.B. die Geräte konfiszieren, was dann? Die sitzen vorerst mal am längeren Hebel, wenn man sie nicht eindeutig in ihre Schranken verweist. Entweder man kann es schon vorher in Diskussionen abwenden, oder man muss mit schweren Geschützen dagegen vorgehen - solange die Schule meint, sie hätte ein gültiges Verbot zum...
Forum: Klatsch und Tratsch
by Phoenix,
3. Sep 2012
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/nicht-praktikabel-experten-lehnen-handy-verbot-an-schulen-ab/2633052.html
Die Kultusministerkonferenz, und damit eigentlich die den Schulen übergeordnete Politikebene, hat sich gegen ein Verbot ausgesprochen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim jeweiligen Kultusminister gegen den Rektor der so ein Verbot ausspricht hat damit eine sehr hohe Chance...