Forum: Arbeiten als Freelancer
by Mikkey,
8. Sep 2014
Vielleicht ist es auch per Vertragskombination denkbar, das sollte aber ein Anwalt formulieren, damit Ihr nicht irgendwann von einem Richter gesagt bekommt: "Die Vertragsgestaltung ist nichts Anderes als eine Personengesellschaft".
A: Federführer schließt den eigentlichen Vertrag mit dem Kunden
B: Subunternehmer schließt den entsprechenden Vertrag mit A
B: Schließt einen ergänzenden Vertrag...
Forum: Arbeiten als Freelancer
by Mikkey,
8. Sep 2014
Ist aber genau das, was Euch anscheinend vorschwebt.
Immer wenn ich früher an solchen Projekten teilgenommen habe, gab es einen "Federführer" und der/die anderen waren Subunternehmer. Das wollt Ihr ja anscheinend nicht.
Wenn Ihr also einen Vertrag mit dem Kunden schließt (Ihr auf der einen, der Kunde auf der anderen Seite), dann habt Ihr bereits eine Gesellschaft gegründet. In dem Fall...