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AW: Registrierungslimit und unterirdischer Support.
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AW: Registrierungslimit und unterirdischer Support.
Nochwas gefunden (hoffentlich ist es dauerhaft abrufbar):
![]() Grob zum Inhalt: Erwirbt man für einen bestimmten Betrag eine Software zur dauerhaften Nutzung, gelten die Regeln §§ 433 ff. BGB in gleichem Maße, wie für die Anschaffung sonstiger Kulturmedien (CDs, Schallplatte, Bücher ...) Der Erwerber erlangt das volle Eigentum nicht nur der Datenträger sondern auch an der Programmkopie, dies gilt selbst dann, wenn kein Datenträger übermittelt wurde, sondern die Softwarekopie direkt auf den Rechner überspielt wurde (z. B. Download). Für mich heißt das: Du hast Deine Delphiversion zur uneingeschränkten Nutzung per Kaufvertrag erworben. Damit hat Emba alle Rechte an dieser Kopie von Delphi an Dich abgegeben und hat damit kein Recht mehr, sich um die (weitere) Nutzung Deiner Softwarekopie zu kümmern. Was sie dürften wäre: Wenn Du von Deiner Kopie Tausende, Millionen ... weiterer Kopieen erstellen und vermarkten würdest ... dies untersagen, verhindern, weitere Rechtsschritte einleiten. Aber sie dürfen Dir sicherlich nicht die Nutzung, entsprechend der Bedingungen zur Zeit des Softwarekaufes, untersagen oder die weitere Nutzung aktiv verhindern. Für meine Begriffe liegt hier ein klarer Vertrags- / Rechtsbruch seitens Emba vor. Achso: Für alle die mitlesen: Dies mag für einzelnen Delphiversionen gelten, muss aber nicht für alle Delphiversionen gelten, da sich die Vertragsbedingungen zwischen den einzelnen Versionen durchaus unterscheiden können. Studiert hier jemand zufällig Jura, Informatik, Wirtschaftsinformatik ...? Wäre das nicht mal was für 'ne Bachelor- oder Masterarbeit hier mal am konkreten Einzelfall die aktuelle Rechtslage (und ggfls. die Widersprüche zum realen Leben) herauszuarbeiten? ;-) |
AW: Registrierungslimit und unterirdischer Support.
Ich gebe dir in allen Belangen Recht. Was Emba hier abzieht ist unter aller Sau und absolut unprofessionell! Die Möglichkeit das Regisitrierunglimit durch den Support zu erhöhen, kann man einstellen, wenn das automatische System irgendwann mal läuft und nicht schon lange vorher mit dem Resultat, dass die Kunden alleingelassen werden und sich extremst verarscht fühlen. Den Schaden den man damit anrichtet ist kaum noch zu reparieren. Dann macht man vermutlich noch einen groben Fehler beim Erhöhen aller bestehden Lizenzen und ist sich dessen wahrscheinlich nicht mal bewusst. :wall:
Daher muss ich aber Herrn M. Eissing schon ein Lob ausprechen, dass er uns zumindest eine Hilfe anbietet :thumb:, nur sollte das etwas öffentlicher passieren und nicht nur bei uns Insidern dieses Forums bekannt sein. Vorallem sollte der Support darüber informiert werden, dass man die betroffen Kunden an die neue zuständige Stelle weiterleitet, wenn der Support nicht mehr dafür zuständig ist. Was da aktuell passiert ist eine Katastrophe für Delphi. |
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Spinnen wir doch mal weiter:
Was ist denn, wenn Emba pleite geht, aufgelöst wird, es keinen Rechtsnachfolger gibt und daher die genutzten Server "verschrottet" werden? Dann sind plötzlich alle gekauften Delphiversionen nicht mehr nutzbar? Wer haftet denn dann für den daraus resultierenden Schaden? Wenn ich mal eine Delphiversion neu installieren muss und die Server sind nicht erreichbar? Wie arbeite ich dann weiter? Wie woanders vorgeschlagen: Selbst eine eigene, entsprechende Infrastruktur aufbauen ( ![]() Der Skandal daran ist meiner Meinung nach, dass die gekauften und unbegrenzt nutzbaren Delphiversionen überhaupt "nach Hause telefonieren" und abhängig vom Erfolg oder Misserfolg dieses Anrufes nutzbar sein könnten oder eben auch nicht nutzbar sein können. Es ist skandalös, dass die Installation einer zur unbegrenzten Nutzung gekauften Software zu einem Supportfall werden kann, der von der Kulanz des Verkäufers abhängig ist. Die reine Installation von gekaufter Software darf weder ein Supportfall werden noch von irgendeiner Kulanz des Verkäufers abhängig sein. |
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Ich glaube aber das auch der ELC-Server mindestens alle 30-Tage zu Emba telefonieren muss um seine Lizenzen aufrecht zu erhalten. Was passiert wenn deine unten genannten Szenarien eintreffen möchte ich mir gar nicht vorstellen :shock: |
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Eigentlich hilft nur, das Produkt innerhalb von 6 Monaten oft genug zu aktivieren und dann im Rahmen der Gewährleistung zurückzugeben, weil das Produkt durch einen eindeutig im Produkt liegenden Mangel nicht mehr funktionsfähig ist. Beweislast liegt in diesen 6 Monaten bei Emba, das heißt, Emba muss nachweisen, dass es die Schuld des Nutzers ist. Dass ein Software-Entwickler mehrere Computer besitzt und dass sich die Registrierung gerne selbst zerschießt (ich kann deshalb XE2 nicht mehr nutzen), ist allen bekannt.
Man könnte auch noch innerhalb 12 (Firma) oder 24 Monaten (Privat) versuchen, Emba den Fehler nachzuweisen, eben durch Posts verschiedener Aussagen, dass die Registrierung sich gerne selbst zerlegt und dass der Zähler nicht erhöht werden kann. Da in meiner XE2-Lizenz ausdrücklich von einer zeitlich unbeschränkten Lizenz die Rede ist, überlege ich, ob ich versuchen sollte, da rechtlich gegen vorzugehen, da Emba ihrem Teil der Lizenzvereinbarung nicht nachkommt. Ich würde mich aber freuen, wenn da mal eine Firma mit ihrer Rechtsabteilung ein Exempel statuieren würde. (Post enthält ausdrücklich nur meine eigene Einschätzung.) |
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Warum regt ihr euch alle so auf..?
Es gibt genügend Software mit denen man Bit und Bytes verarbeiten kann. Was ist so besonders an Delphi wurde damit Windows geschrieben oder was legimitiert die da bei EMBA so mit den Leuten umzugehen. Überlegt euch einfach ob ihr nicht einen Schlussstrich ziehen wollt. Das tut denen nur weh wenn mit einem Schlag 500000 Leute ihre Subskription kündigen würden aber ich bezweifle stark das ihr die Anzahl der Leute aufbringen könnt. Das Problem bei Delphianern sie sind zu sehr verliebt in ihrer Software wie auch immer. Mit D2010 muss ich mich damit nicht rumschlagen. PS: Anbei was Musik zum Aufheitern. gruss |
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