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Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
Zitat:
Ob Lizenzbedingungen kalter Kaffe sind, ist völlig irrelevant, sie dürfen bloss nicht rechtswidrig sein. Wenn ich reinschreibe, dass meine Software nicht beim Radfahren benutzt werden darf, dann gilt das. Gruss Reinhard |
Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
Zitat:
1. Man "stimmt" dieser überraschenden "Vereinbarung" "zu" und hofft darauf, daß sie unwirksam ist (kann sich dessen aber nie sicher sein, weil man vor Gericht in Gottes Hand ist) 2. Man verweigert die Zustimmung, was jedermanns gutes Recht ist, da sie überraschend kam, nicht Bestandteil des Kaufvertrages ist. Dann ist die Software aber grob mangelhaft, weil überhaupt nicht benutzbar. Ich habe das Ding schon einmal durchexzessiert (nicht -prozessiert) und kann nur soviel sagen, daß die Softwarehäuser diesbezüglich immer einknicken, weil sie ein Grundsatzurteil scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Die Rechtslage sieht für "die" nämlich lausig aus. Die i.d.R. nach US-amerikanischer Rechtslage (sogar die albernen Großbuchstaben werden übernommen, ach was bin ich schwer beeindruckt) zusammengstrickten "Lizenzen" und "Vereinbarungen" benachteiligen den Kunden zudem unbillig und stärker, als die deutsche Rechtslage es zuläßt. Das sieht die deutsche Urheberrechtslage jedoch nicht vor. Noch einmal zusammengefaßt: In Deutschland gilt ausschließlich das deutsche Urheberrecht! Alle sog. "Lizenzen" sind, sofern nicht wirksam vereinbart, Mumpitz. |
Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
Zitat:
Einschränkungen, mit denen ein Kunde nach bestem Wissen beim Kauf nicht rechnen kann, sind nach gültigem AGB-Recht auch hinfällig. ;) Damit würde deine Radfahrklausel auch wegfallen, sofern sie sich nicht aus der Sache ergibt. @Delphi-Laie: Die Frage ob Lizenzen als Ganzes in Deutschland überhaupt gelten sei mal dahingestellt (immerhin bietet soweit ich weiß MS inzwischen auch eine Rücknahme der Software an, sofern man mit den Lizenzbedingungen nicht einverstanden ist - wodurch diese Argumentation meines Wissens nach hinfällig ist), durch eine fehlerhafte Klausel verlieren sie in ihrer Gesamtheit allerdings nicht automatisch an Wirkung. Nicht gültige oder sogar rechtswidrige Klauseln werden laut Gesetz entweder durch gesetzliche oder aber durch eine möglichst gleichlautende, aber gültige Regelung ersetzt oder bestenfalls noch einfach gestrichen. ;) Das Gesamtwerk "Lizenzbestimmungen" ist aber dennoch verbindlich :zwinker: //Edit: Was hat Urheber- mit Lizenzrecht zu tun? :gruebel: |
Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
[quote="leddl"]
Zitat:
Ausgangspunkt ist jedoch nicht eine einzelne DLL wie in dieser Diskussion, sondern dieser rechtlich ohnehin fragliche Kaufzwangskopplung, einen neuen PC auch mit Software gleich mitzuliefern. Es geht nicht um einzelne rechtswidrige Klauseln, sondern diese gesamte "Vereinbarung" ist unwirksam (sofern man nicht vor Gericht Pech hat). |
Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
Zitat:
Das mit dem Radfahren kommentiere ich erst gar nicht. Vereinbarungen sind ein anderes Wort für Verträge und stellen beiderseite Willensbekundungen dar. Wo bitteschön wurde beim Kauf der Willen bekundet, einer sog. "Lizenzvereinbarung" zuzustimmen? Dazu müßte die einem erst einmal bekannt sein! Zudem ist nicht alles, dem man zustimmt, auch wirksam. Rechteeinschränkungen gegenüber dem Gesetz sieht das deutsche Urheberrecht nicht vor - und schon darin zeigt sich die Rechtswidrigkeit. Derartige Klauseln benachteiligen den Kunden unangemessen und sind deshalb unwirksam. Der Rest, der dem Urheberrecht entspricht, ist pure Redundanz. Wer Delphi unbedingt haben will, wird sicher zustimmen. Wer die Fenster zwangsweise mit einem neuen PC erwirbt und ersterer eigentlich gar nicht bedarf, für den ist die Nichtnutzbarkeit der Weichware und damit ihre grobe Mangelhaftigkeit eine exzellente Steilvorlage, diese Software mittlerer Qualität zurückzugeben und damit den Kaufvertrag teilweise wegen Nichterfüllung rückabzuwickeln! :-D |
Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
Ich glaube, wir kommen hier etwas vom Thema ab. Es geht hier in erster Linie um den technischen Aspekt. Dass er gegen die Lizenzbedigungen verstößt mit seiner Idee, sollte klar sein.
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Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
Zitat:
Eine Software-Lizenz ist in Deutschland keinesfalls als solches rechtswidrig oder unwirksam. Was unwirksam wird - und das meinst du vielleicht - ist der Kaufvertrag, dem die Lizenz zugrunde liegt :zwinker: Da du diese im Normalfall nicht bereits vor dem Kauf einsehen kannst, kann sich eigentlich jeder darauf berufen, dort einige Klauseln vorgefunden zu haben, die beim Kauf nicht zur Sprache kamen. Ergo: Unwirksamer Kaufvertrag. Aber auch das ist gesetzlich geregelt, nämlich durch den Austausch der bisher geflossenen Leistungen. Du kriegst also dein Geld zurück, der Händler seine Software ;) Natürlich tut Microsoft - wie garantiert auch andere Softwarehersteller - gut daran, diese in Deutschland eben per Gesetz festgelegte Regelung zu akzeptieren, sie können ja aber auch gar nicht anders. Nach US-Recht stellen die Lizenztexte soweit ich weiß aber auch kein Problem dar. Zitat:
Zitat:
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Du hast da eine ganz verquere Rechtsanschauung, das muss ich schon sagen :lol: |
Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
@delphi-laie:
bei der ganzen diskussion um lizensen vergisst du denoch die kernaussage aller vorrangegangenen posts. ob die lizensvereinbarung rechtens ist oder nicht, ist völlig egal. fakt ist, dass eine komponente(dll oä) eines closed source programmes wie office rechtlich geschützt ist und ein kopieren der source oder andersartige zweckentfremdung im sinne des schöpfers dieses programmes nicht rechtens ist. sollange es nicht ausdrücklich vom inhaber des eigentums gestattet ist, darfst man trotzdem nicht den programmcode für eigene zwecke benutzen. |
Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
Ach, sparen Sie sich doch Ihre infantilen Lollies und Zwinkereien. Inflationärer Gebrauch führt nur zu vorzeitiger Abnutzung, wissen Sie das nicht?
Zitat:
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Das Urheberrecht - im übrigen ein weltweit geltendes Recht - schützt Mikroweich & Co. ausreichend, jegliche zusätzliche "Vereinbarungen" und "Lizenzen" dienen wohl in erster Linie der Existenzbegründung ganzer Juristenabteilungen. Zitat:
Es ist mir gleichgütig, daß Sie meine Auffassungen als verquer verunglimpfen, indes ich mir sicher bin, daß sie der geltenden Rechtslage her entsprechen; wer sich gern die Fenster andrehen läßt und dafür auch noch sein wohlverdientes Geld zu verplempern bereit ist, wird sich gegenüber allen anderslautenden Äußerungen immun bzw. resistent zeigen. Wenn ich mir die Kotaus vor angeblichen "Lizenzen" hier so durchlese, drängt sich der Verdacht, daß hier Juristen einiger Softwareunternehmen schreiben. |
Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
Zitat:
@Post hier drüber: Leg du dich nur weiter mit den Software-Konzernen an, und tu und lass, was auch immer du möchtest. Ich werde dich nicht daran hindern. Daran, dass du mit deiner Auffassung kilometerweit daneben liegst, ändert das aber leider nichts :zwinker: |
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