Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
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Eine Weitergabe der DLL und diese sogar für eigene Programmzwecke sozusagen "zweckzuentfremden", entspricht gewiß nicht dem geltenden Urheberrecht. |
Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
Sagt mal, auf mich hört ihr wohl keiner mehr oder wie sehen ich das?
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Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
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Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
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Wenn Sie meine Beiträge nur etwas aufmerksamer gelesen hätten, dann hätten Sie bemerkt, daß die Unwirksamkeit einer Lizenz(vereinbarung) noch lang kein Freibrief ist, ganz im Gegensatz: Es gibt weltweites Urheberrecht auch auf Weichwaren, das - sofern es nur durchgesetzt wird - die Urheber mehr als ausreichend schützt. |
Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
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Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
Was ist an dem Link so lustig und warum postet ihr den jetzt schon zum zweiten mal in diesem Thread?
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Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
Luckie, es tut mir sehr leid, aber ich muss da doch nochmal drauf eingehen. Ich hab mich auch bemüht, auf die doch teils sehr provokativen Aussagen nicht weiter einzugehen und auch entsprechende Textpassagen wieder rausgelöscht, als ich jetzt eben deinen Beitrag gesehen habe.
Die eigentliche Frage ist natürlich klar, schließlich ist das tatsächlich schon über das Urheberrecht geregelt. Aber wenn hier der Sinn von Lizenzen derart in Frage gestellt wird - was ja somit dann auch die diversen OpenSource-Lizenzmodele betrifft - muss dazu einfach etwas gesagt werden. Zitat:
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Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
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Und ich hab den ganzen Quatsch mit dem Lizenzzeugs nicht gelesen, da ist mir wohl entgangen, dass er bereits gepostet wurde. |
Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
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Wo gehört so eine Diskussion also hin? Richtig. In einen eigenen Thread. |
Re: dll ins Programm intregieren und danach OHNE dll verwend
Zitat:
Man wird als Käufer nach dem Kauf damit überrascht. Auch reicht nicht aus, sich darauf zu berufen, daß solche "Vereinbarungen" längst usus seien, weil man damit immer noch nicht deren konkreten Inhalt kennt (vielleicht wird tatsächlich gleichzeitiges Radfahren untersagt?!). Daß die Benutzbarkeit der Software von dem Abschluß bzw. der "Zustimmung" eines überraschend nachgeschobenen "Vereinbarung" abhängig gemacht wird, halte ich sogar für eine milde Form der Erpressung. Von dieser wichtigen Einschränkung (Produktmangel!) las ich nach meiner Erinnerung noch nie etwas auf Kaufverpackungen, obwohl sie dem Hersteller natürlich bekannt ist (allerdings las ich bei WinXP schon etwas von nötiger "Aktivierung"). Vorsätzliche Täuschungen (dazu zählt auch vorsätzliches Verschweigen über Vertragsgegenstandsmängel), also zuungunsten des Vertragspartners, etwas anderes ist das in meinen Augen nicht, nennen sich im Juristenjargon übrigens Betrug. Sogar, wenn man der Vereinbarung pro forma zustimmt, könnte man sich hinterher mit dem m.E. durchaus gewichtigen Argument herausreden, daß man die Weichware unbedingt haben wollte oder sogar auf diese angewiesen war. Verträge sind nämlich beiderseitige Willensbekundungen. Eine abgepreßte "Zustimmung" ist jedenfalls kein Willen. Diese "Vereinbarungen" und "Lizenzen" stehen damit - dezent ausgedrückt - auf tönernen Füßen. Wehrt sich jemand dagegen oder bestreitet deren Wirksamkeit, dürften sie sich kaum als mehr als Schall und Rauch entpuppen. Weil im Bereich der Weichwaren dieses (zivile) Unrecht fast schon seit Jahrzehnten gilt und die Daumenschrauben schleichend, aber kontinuierlich immer fester angezogen wurden, scheinen sich viel zu viele längst daran gewöhnt zu haben, als daß sie es noch kritisch hinterfragten. Mehr noch: Das "willfährige Nachplappern" der Rechtsmeinung der Softwarehäuser befremdet mich sogar. Postscriptum: "Die Fenster" gibts auch in Englisch! |
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