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AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern
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cu Ha-Jö |
AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern
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AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern
Das Inhaber geführte Gastronomen bescheissen ist doch bekannt, da ich mich immer geweigert habe eine Steueroptimierung zur Verfügung zu stellen ist unsere Gastroversion für viele Kassenhändler nicht verkaufbar!
Letztes. Jahr musste ein Wiederkäuer von mir die komplette Software und Hardware zurücknehmen, weil bei uns auch alle Trainsbuchungen gespeichert werden (Mafia ....)! Das wissen auch die Prüfer und kassieren die Branche ab! Ich hoffe das sich das mit der GoDB erledigt hat, da sich sowas kein Hersteller oder Händler mehr erlauben darf, sonst macht er den Hoeness -) Österreich hat hier die richtige Lösung, dann ist auch Schuss mit versteckten 2 Kassen! Das kommt 2020 auch bei uns! |
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Also mit unzulässiger Verdichtung ist folgendes gemeint:
Da es sich, im Fall der Gastronomie, um anonyme Barverkäufe handelt, also der Rechnungsempfänger nicht namentlich erfasst wird, könnte ja ein Gastronom auf die einfache Rechnung kommen, lediglich festzuhalten das er an einem Abend 27 Bier, 6 Cola und 5 Glas Milch verkauft hat, und eben nur diese als ein Vorgang am Schluss in seine Kasse einbucht. In dem Fall würde unzulässig verdichten. Werden aber auf einem Bon die Getränke und Speisen einer Bestellung zusammengefasst, dann ist diese keine unzulässige Verdichtung, da diese auch einem Gast (oder eben eine Gruppe, von der aber eben nur ein Bezahlvorgang ausgeht) zuzuordnen ist. Ob eine Gruppe dann vorher das Geld sammelt oder ob die Bedienung dieses aufgeteilt kassiert, ist, denke ich mal unerheblich, und auch schwer nachträglich prüfbar. Bei der ganzen Sache geht es wohl eher um vergleichende Statistik, und weniger um die einzelne Buchung an sich. Bei Rechnungen ist ja auch üblich und absolut zulässig eine Menge gleicher Artikel in einer Rechnungsposition zusammenzufassen. Was aber passieren könnte ist, dass ein Prüfer sich mal eine gewisse Zeit in eine Kneipe setzt, und sich die Bestellungen von Gästen notiert. Später dann bei einer Prüfung genau diese Bestellungen raussucht und auf Richtigkeit prüft. Hat es alles schon gegeben. Aber soviel Zeit investieren die sicher nur bei einen gewissen Verdacht. |
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Ich hole das Thema noch einmal nach vorne.
Habe nun öfters mit dem BMF und Finanzverwaltungen verschiedener Länder gesprochen. Schriftliche Informationen zu bekomme, ist sehr schwer. Aber telefonisch wird etwas mehr erzählt. Alles sehr nette Leute, die sich auch in die Problematik hineinversetzen können. Fakt ist aber, daß es keine Zertifizierung gibt. Ich bin ausserdem darauf aufmerksam gemacht worden, daß es laut Rz179 der GoBD keine Verpflichtung gibt, Zertifizierungen anzuerkennen. Es kann als Entscheidungshilfe verwendet werden. Muss aber nicht. Siehe ![]() |
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Eigentlich dachte ich ja, dass ich diesen Kelch an mir vorbei ziehen lassen kann, aber nun hat's mich doch getroffen.
Ein Kunden von mir (der einzige, dem ich mal ein Kassenbuch geschrieben habe) wollte eigentlich auf ein anderes System umsteigen. So zumindest die Aussage im letzten Jahr. Nun hat er sich überlegt, dass die damit verbundenen Unannehmlichkeiten doch zu groß sind, und ich soll das Kassenbuch jetzt GoDB-Fest machen. Also muss ich mich jetzt doch ernsthaft damit befassen. 1. Das Kassenbuch selbst. Ich erfasse je Buchung Quittungsnummer, Datum/Uhrzeit, Artikel, Menge, Netto, Brutto, MwSt, MwSt-Satz, Stornokennzeichen, den Kassenbenutzer und den dann gültigen Kassenbestand. Reicht das? Oder müssen noch mehr Informationen erfasst werden. 2. Ich habe ![]() Zitat:
3. Beim Kassenabschluss wird ja der eingenommene Betrag der Kasse entnommen und nur das Wechselgeld verbleibt in der Kasse. Muss diese Kassenentnahme auch als Kassenbuchung im Kassenbuch ganz normal erscheinen z.B (z.B. als "Transfer zur Bank")? 4. Die Übergabe zur Prüfung: Ich habe in verschiedene Programmen, die laut eigenen Angaben GoBD-Konform sein wollen, gesehen, dass sie lediglich eine CSV erzeugen. Ist die XML bzw. DTD zwingend notwendig? Es handelt sich nur um eine Kasse, und es werden auch nicht mehr werden. Und es handelt sich auch immer nur um Einzelbuchung die immer nur eine Position mit festem Betrag haben. Wenn ja, hat irgendwer mal ein paar Dummy-Dateien, die er mal zur Verfügung stellen möchte ;) Damit man sich das mal anschauen kann. Ich kann sowas immer besser verstehen, wenn ich was zum angucken habe. |
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Wichtig ist aber zusätzlich die Unveränderbarkeit der Daten. Sprich du brauchst eine passende Signierung / Verschlüsselung / ... Und das ist in irgendeiner Form auch vorgeschrieben. Die einfachste Variante ist eine fortlaufende Durchnummerierung aller Buchungen, was in deinem Fall ja unproblematisch ist. Ob das ohne weitere Maßnahmen reicht, kann ich nicht sagen. Zitat:
Was du denke ich auch erzwungenermaßen brauchst ist eine fortlaufende Abschlagsnummer. Zitat:
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