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Einschränkung von Software
Ich möchte eine zunächst freie Software zum download anbieten (Berechnung von Maschinenelementen) welche allerdings nur nach einer online Datumsüberprüfung läuft.
Ist dieses Vorgehen z.B. bei einer verkauften Jahreslizenz zulässig/legal? Gruß Oliver |
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Warum nicht?
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Ich persönlich kenne auch keinerlei Regeln oder Einschränken. Der Kunde ist hier viel mehr das Problem, da man darauf achten muss, dass er so ein System auf die Dauer akzeptiert und annimmt.
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Hallo Oliver,
Zitat:
in Bezug auf Online-Überprüfungen haben einfallen lassen, ist dein Vorhaben ja noch recht harmlos... Zitat:
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Was wird passieren, wenn dein Server nicht geht?
Die Internetleitung des Kunden ausgefallen ist? Geht dann dein Programm nicht? Wird der Kunde dadurch Arbeitsausfälle erleiden? |
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Zitat:
um vor Schadensersatz halbwegs sicher zu sein, müsste sich smow vom Kunden unterschreiben lassen, dass der einverstanden ist und für alle Schäden durch die Online-Aktivierung selbst aufkommt. Das unterschreibt selbstverständlich NIEMAND. Also muss smow selbst das Risiko dafür tragen, womit die Frage eigentlich erledigt wäre. Ist er trotzdem irre genug, seine Idee zu realisieren, ist seine geschäftliche Existenz halt zeitlich begrenzt. Dass es bei Spielen sowas gibt, ist ja schlimm genug, ich würde so etwas nie akzeptieren, aber da ist es immerhin so, dass man durch Nicht-Spielen-Können keinen ersetzbaren Schaden erleidet. Höchstens bei Einlieferung in eine Suchtklinik wegen der Entzugserscheinungen. Gruss Reinhard |
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Zitat:
Nach 2 Titeln und jede Menge Ärger. Letzter Absatz: ![]() |
Dieses Thema wurde am "25. Apr 2011, 21:05 Uhr" von "fkerber" aus dem Forum "Neuen Beitrag zur Code-Library hinzufügen" in das Forum "Klatsch und Tratsch" verschoben.
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Du solltest dann in jedem Fall einen Zeitpuffer gewährleisten, in dem die Software trotz fehlgeschlagener Prüfung funktioniert. Der Zeitrahmen muss so gewählt sein, dass evtl. Verbindungsprobleme dann behoben werden können.
Desweiteren solltest Du alternative Prüfungsroutinen anbieten, wie bspw. per Telefon oder SMS. Ansonsten stimme ich den Aussagen von Reinhard voll und ganz zu. Externe Abhängigkeiten sollte man vermeiden. Edit: ich sehe gerade, dass dieser Beitrag schon etwas älter war. Er erschien allerdings auf der Portalseite mit Datum von gestern; wahrscheinlich wegen des Verschiebens. Sollte dem so sein, dürfte das nicht korrekt sein, oder? |
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Zitat:
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Trotzdem eine interessante Frage.
Wie weiter oben schon erwähnt sollte es bei einem Programm, das sowieso Internetverbindung benötigt kein Problem darstellen. Es gibt jedoch auch viele Arbeitsstationen, die keinen Internetzugang haben und dadurch dein Programm nicht verwendbar ist. Für ein Programm, dass an nem "normalen" Arbeitsplatz (also Heim-PC, KUM-Unternehmen) verwendet wird, sollte eine Internetverbindung durchaus als Voraussetzung machbar sein. Die Idee mit dem Zeitfenster sollte aber auch hier eingebaut werden, falls es mal Server-Probleme gibt. Sonstige Methoden: Gibt es im Forum denke ich viele Ansätze, wie man Software beschränken kann. Jedoch ist der Aufwand bezogen auf den Nutzen oft überzogen. Selbst große Firmen wie MS, etc. schaffen es nicht, ihre Produkte gegen illegale Nutzung zu schützen. |
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