Delphi-PRAXiS

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Monday 8. Mär 2014 19:13

Internetseiten auslesen & Copyright
 
Hallo,

ich habe eine ungewöhnliche Frage... Von verschiedenen Internetseiten möchte ich verschiedene Informationen sammeln und zusammenfassen. Bisher habe ich das per Hand gemacht (mühselig), möchte das aber nun per Software erledigen lassen. Da das dann alles so enorm einfach ist, würde ich die Software dann auch gerne anderen zur Verfügung stellen. Nun die Frage.

Wenn ich diese Daten (Teile der Internetseiten) automatisch auslese und weiterverarbeite, wie sieht es dann mit den Copyright aus? Verletze ich diese dann (Internetseite wo die Daten ausgelesen wurden, würde ich natürlich mit angeben)?

Lg
Monday

Sir Rufo 8. Mär 2014 20:06

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
  1. Das automatische Auslesen kann schon ein Verstoss sein
  2. Ob die Verbreitung des so ausgelesenen Inhalts rechtlich in Ordnung ist, kann dir nur der Betreiber der Seite bzw./und/oder der Urheber des Inhalts sagen

Warum geht man davon aus, dass im Internet es anders ist als im wahren Leben?
Wenn mir die Birnen von Nachbars Baum gefallen, dann frage ich den Nachbarn ob ich eine haben darf.
Ich frage dafür nicht den Friseur, den Pastor, den Polizisten, den anderen Nachbarn, den Onkel der Tante mit den zwei Hunden und auch nicht den Sack Reis in China (den hat es eh gerade umgehauen).

PS

Bevor die Frage aufkommt "Das sind aber ganz viele, muss ich da alle fragen? " -> JA

Popov 8. Mär 2014 20:15

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
Kommt drauf an was du damit machst. Ist die Seite legal, kannst du sie auslesen wie du willst, soweit das nicht gegen AGBs verstößt.

Wenn du das allerdings weiter gibst, bekommst du Probleme. Du darfst zitieren, aber was ein Zitat ist, dass muss u. U. geklärt werden. Siehe Google, die ebenfalls Seiten liest und eigentlich nur kleine Leseproben den Nutzern gibt. Egal wo, Google verliert eigentlich überall gegen die Rechteinhaber. Somit hat selbst Google Probleme mit zitieren.

Insider2004 8. Mär 2014 20:16

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
Für dich privat kannst du machen was du willst. Die Weitergabe von fremden Inhalten ist verboten, da du nicht der Urheber bist. Warum jetzt google nicht im Gefängnis sitzt, kann ich dir nicht sagen. Wahrscheinlich, weil das Amis sind...

Perlsau 8. Mär 2014 20:46

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
Zitat:

Zitat von Sir Rufo (Beitrag 1251244)
Wenn mir die Birnen von Nachbars Baum gefallen, dann frage ich den Nachbarn ob ich eine haben darf. Ich frage dafür nicht den Friseur, den Pastor, den Polizisten, den anderen Nachbarn, den Onkel der Tante mit den zwei Hunden und auch nicht den Sack Reis in China (den hat es eh gerade umgehauen).

Dir ist aber schon klar, daß der Vergleich schwer hinkt? Denn erstens ist die Birne weg, wenn ich sie pflücke, das Dokument, das ich mir herunterlade, jedoch nicht, weil es sich um eine Kopie handelt, die der Urheber bzw. Rechteinhaber freiwillig zur Verfügung stellt. Und zweitens erinnert ein entsprechendes Copyright lediglich daran, daß dieses Dokument nicht von jedem veröffentlicht werden darf. Doch das will der TE ja auch gar nicht. Er will lediglich Informationen, die er aus dem Internet recherchiert, sammeln und ablegen. Oder glaubst du etwa, man kann juristisch durchsetzen, daß Informationen zwar gelesen, aber weder gemerkt noch notiert werden dürfen? Die Art der Notierung ist letztlich meine Privatsache, ebenso die Art, wie ich diese Informationen sammle. Du kannst weder durchsetzen noch überprüfen, ob die Einträge in meiner Datenbank von Hand oder durch eine Software erfolgt sind. Du weißt aber z.B. ganz genau, daß die Einträge in den Datenbanken von Suchmaschinen zu 99,99 Prozent automatisch erfolgt sind, völlig unabhängig von irgendwelchen Wünschen der Seitenbetreiber oder Rechteinhaber.

Das Urheberrecht dient dazu, Verwertungsrechte zu schützen. Eine Verwertung liegt nur dann vor, wenn ich damit einen Mehrwert generiere, den ich dann einstecke und der eigentlich dem Urheber zustünde. Meine private Datensammlung (z.B. die unzähligen Bookmarks in meinem Browser) stellt jedoch keine Verwertung in diesem Sinne dar. Nicht wenige dieser Bookmarks hab ich ebenfalls auf automatische Weise erzeugt, was man den einzelnen Einträgen jedoch nicht ansieht. Du glaubst doch jetzt nicht etwa, daß es sich hier um kostenpflichtige oder genehmigungsbedürftige Einträge handelt? Muß ich jetzt mit einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme meines Computers rechnen?

p80286 8. Mär 2014 20:56

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
Zitat:

Zitat von Monday (Beitrag 1251241)
Wenn ich diese Daten (Teile der Internetseiten) automatisch auslese und weiterverarbeite, wie sieht es dann mit den Copyright aus? Verletze ich diese dann (Internetseite wo die Daten ausgelesen wurden, würde ich natürlich mit angeben)?

Also wenn ich das richtig verstehe, willst Du eine Software erstellen (bzw. hast Du erstellt), die Inhalte aus verschiedenen Seiten ausliest.

Wenn Du diese Software nicht nutzt hast Du mit dem Urheberrecht nichts am Hut. Das ist dann ein Problem derjenigen die Deine Software nutzen und die Ergebnisse als eigene Leistung ausgeben.

Gruß
K-H

Perlsau 8. Mär 2014 21:02

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
Inwiefern gibt man Ergebnisse einer automatisierten Recherche als eigene Leistung aus, wenn man doch die Quellen nennt (Internetseite wo die Daten ausgelesen wurden, würde ich natürlich mit angeben)? Inwiefern gibt man überhaupt etwas als irgendwas aus, wenn man eine solche automatisierte Recherche aus eigenem privatem Interesse zum eigenen privaten nichtkommerziellen Nutzen vornimmt?

Sir Rufo 8. Mär 2014 21:17

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
@Perlsau

Wenn jemand anderer etwas hat, das ich auch haben möchte, dann frage ich den ob ich das auch haben kann. Ob nun Kopie, Original oder was auch immer, es bleibt dabei, dass ich einen Fragesatz bilden muss. Und der Adressat sollte auch klar sein, derjenige in dessen Besitz ich es wähne.

Die Frage vom TE ist insgesamt schwammig und riecht ein wenig nach nicht privater Sammlung (Daten werden weiterverarbeitet, Quellen werden angegeben).

Der TE geht es um Rechtssicherheit und die kann er nun mal nur beim aktuellen Besitzer erfragen. Wenn du ihm die Rechtssicherheit gewährleisten kannst - z.B. bei der rein privaten Nutzung - dann nur zu.

Ich bleibe dabei, Frage an den aktuellen Besitzer der Daten richten.

p80286 8. Mär 2014 21:19

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
Zitat:

Zitat von Perlsau (Beitrag 1251250)
Inwiefern gibt man Ergebnisse einer automatisierten Recherche als eigene Leistung aus, wenn man doch die Quellen nennt (Internetseite wo die Daten ausgelesen wurden, würde ich natürlich mit angeben)? Inwiefern gibt man überhaupt etwas als irgendwas aus, wenn man eine solche automatisierte Recherche aus eigenem privatem Interesse zum eigenen privaten nichtkommerziellen Nutzen vornimmt?

Eine gute Frage, hat das jemand behauptet?
Die Verwertungsrechte eines urheberrechtlich geschützten Werkes haben übrigens nicht nur kommerzielle Aspekte!

Zitat:

Zitat von Sir Rufo (Beitrag 1251251)
Ich bleibe dabei, Frage an den aktuellen Besitzer der Daten richten.

Korrekt ist es den Rechteinhaber zu fragen, das muß nicht der Besitzer der Daten sein.


Gruß
K-H

Popov 8. Mär 2014 21:20

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
@TE

Ich kann dir den YouTube Kanal der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE empfehlen. Früher habe ich die zwar öfter geguckt als heute, vielleicht weil sie schon fast alles wichtige durch haben, aber trotzdem, wenn es um Medien und Internet geht, muss man die Videos der Kanzlei kennen. Auf jeden Fall gehen die auf solche Fragen wie du sie hast ein, evtl. findest du unter den vielen Videos sogar eines das 100% auf dein Fall zutrift.

Popov 8. Mär 2014 21:35

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
Zitat:

Zitat von p80286 (Beitrag 1251252)
Die Verwertungsrechte eines urheberrechtlich geschützten Werkes haben übrigens nicht nur kommerzielle Aspekte!

Auf der anderen Seite bezahlt man auch richtig viel Geld an die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften. Wenn man einen Computer hat, hat man schon etwas bezahlt:

PCs mit Brenner: 17,06 € (jede weiter Festplatte extra)
Tintendrucker: 5,00 € (Laserdrucker: 12,50 €; AllInOne Geräte: 25,00 €)
Scanner: 12,50 €
Externe Festplatten > 1 TB : 9,00 €
usw.

Geld pauschal verlangen, aber keine Nutzung zugestehen geht nicht. Somit ist die Privatkopie erlaubt.

nuclearping 8. Mär 2014 21:43

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
Zitat:

Zitat von Monday (Beitrag 1251241)
Da das dann alles so enorm einfach ist, würde ich die Software dann auch gerne anderen zur Verfügung stellen.

1) Was willst du mit den Daten machen? Schon alleine das Sammeln von E-Mail-Adressen zur "Weiterverarbeitung" *hust* ist illegal, da es unter unlautere Werbung fällt.

2) Ganz egal was DU für ein Tool entwickeln willst, weil du die Idee der automatischen Datensammlung für dich entdeckt hast: Sei dir sicher, dass es inzwischen sehr ausgefeilte und ausgereifte Tools gibt, die dir alles mögliche von einer Webseite (oder Foren, Blogs, etc.) auslesen können, inkl. der Umgehung von CAPTCHAs. Also davon mal abgesehen, dass ich das Thema ohnehin dubios finde, mich aber damit beruflich beschäftigt habe, kann ich dir sagen: Egal was du da frisch entwickelt auf den Markt werfen willst, spar dir die Mühe. Von der rechtlichen Grauzone mal abgesehen, wirst du damit sicherlich keine Lorbeeren ernten.

Perlsau 8. Mär 2014 22:15

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
Zitat:

Zitat von Sir Rufo (Beitrag 1251251)
Wenn jemand anderer etwas hat, das ich auch haben möchte, dann frage ich den ob ich das auch haben kann. Ob nun Kopie, Original oder was auch immer, es bleibt dabei, dass ich einen Fragesatz bilden muss. Und der Adressat sollte auch klar sein, derjenige in dessen Besitz ich es wähne.

Hier handelt es sich doch um öffentlich zugängliche Internetseiten. Die kompletten Seiten sollen offensichtlich nicht gespeichert werden, sondern lediglich gewisse Informationen daraus. Der Anbieter der Seiten stellt seine Inhalte gewöhnlich kostenlos zur Verfügung. Wähle ich die Seite, "habe" ich diese Inhalte auch. Da muß ich gar niemanden fragen, denn er Anbieter der Inhalte erlaubt das "Haben" dieser Inhalte, indem er sie kostenlos ins Internet stellt. Würde er dafür eine Entlohnung verlangen, wäre sein Angebot nicht mehr kostenlos und er würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Paßwortschutz einrichten, damit nur jene User seine Inhalte "haben" können, die auch bezahlt haben oder sich zur Zahlung bereiterklären (Vertrag).

Erst kürzlich gab es so einen Fall, in dem ein Pornoseiten-Betreiber kostenlos Pornofilme zur Verfügung stellte, um daraufhin Nutzer dieses Streaming-Portals kostenpflichtig abmahnen zu können. Den potentiellen Nutzern wurde nirgendwo erklärt, daß sie kein Recht dazu hätten, diesen einen Film anzuschauen. Es gab offenbar zigtausende Nutzer, die diesen Film "haben" wollten und daraufhin den entsprechenden Link anklickten, um das Video in ihrem Browser anschauen zu können. Daß es sich hier um eine Abmahnfalle handelte, ist inzwischen jedem klargeworden, der sich damit beschäftigt hat. Man muß niemanden fragen, ob man die Inhalte "haben" darf, denn sie werden ja bereits zum "haben können" freiwillig angeboten. Durch das Anschauen einer Website habe ich auch automatisch eine Kopie dieser Website auf meiner Festplatte, was deiner Ansicht ja schon verboten bzw. genehmigungspflichtig wäre. Ist es natürlich nicht, denn das Anlegen dieser Kopie läßt sich gar nicht vermeiden, es geschieht automatisch.

Zitat:

Zitat von Sir Rufo (Beitrag 1251251)
Die Frage vom TE ist insgesamt schwammig und riecht ein wenig nach nicht privater Sammlung (Daten werden weiterverarbeitet, Quellen werden angegeben).

Dieser Vorwurf ist auch eher als schwammig zu bezeichnen: "Riecht ein wenig nach nicht privater Sammlung".

Wie kann man eigentlich Daten, die im Computer gelesen werden, nicht verarbeiten? Mit anderen Worten: Alle Daten, auf die ich zugreife, werden irgendwie weiterverarbeitet, sonst würde es ja gar keinen Sinn machen, diese Daten überhaupt erst einzulesen.

Wenn ich z.B. für eine private Video-Datenbank Informationen sammeln würde (z.B. Erscheinungsjahr des Videos oder beteiligte Schauspieler, Regisseur usw., die ja auch im Abspann aufgeführt sind), dann würde ich dort auch die Quelle vermerken, ohne die Absicht zu hegen, daraus eine öffentlich zugängliche Datenbankschnittstelle (Website) zu generieren. Würde ich dagegen eine eigene Video-Site im Internet betreiben und dort die Informationen veröffentlichen, die ich ausschließlich von dieser Seite habe, dann würde ich das Werk des Urhebers in der Tat unberechtigt kopieren. Würde ich selbstverständlich nicht machen! Oder anderes Beispiel: Ich stelle mir aus verschiedenen Quellen eine Gesetzesdatenbank zusammen, die ich für mich privat zum Nachschlagen verwende. Oder ich stelle mir aus im Internet gefundenen Problemlösungen für Delphi-Probleme eine Codeschnipsel-Datei zusammen. Oder eine Clipart-Datenbank aus Open-Source-Cliparts verschiedenster Anbieter. Oder die Diskussion in einem anderen Forum über die Legalität, Lottozahlen abzurufen statt zweimal wöchentlich selbst einzutippen. Der Möglichkeiten sind unendlich viele.

Was macht ein Buchautor, der z.B. über Trends in gewissen Internetforen schreibt? Glaubst du wirklich, der fragt jeden einzelnen Meinungsäußerer, ob er dessen Meinung anonymisiert speichern darf, um daraus Trend-Recherchen zu generieren? Wobei Forenteilnehmer in der Regel ja sowieso bereits anonym sind, weil sie dort unter Fantasynamen (Nicks) auftregen und ihre wahre Identität nicht ersichtlich ist. Umgekehrt sind die allermeisten Links, die man heute in Büchern findet, nicht mehr aktuell bzw. "tot".

Zitat:

Zitat von Sir Rufo (Beitrag 1251251)
Der TE geht es um Rechtssicherheit und die kann er nun mal nur beim aktuellen Besitzer erfragen. Wenn du ihm die Rechtssicherheit gewährleisten kannst - z.B. bei der rein privaten Nutzung - dann nur zu.

Wie anders als rein privat nutzt man denn öffentlich zugängliche Internetseiten? Ich z.B. nutze die Seiten der Delphipraxis auch kommerziell, nämlich dann, wenn ich an einem Auftrag arbeite, sich ein Problem ergibt und ich in den Seiten hier recherchiere, ob jemand anderes dieses Problem schon gelöst hat. Wen muß ich da fragen, um Rechtssicherheit zu erhalten? Richtig: Niemanden. Würde ich dagegen ein Buch mit Lösungen aus der Delphipraxis schreiben, dann wäre das was ganz anderes. Ich könnte natürlich auch ein Buch schreiben, in welchem ganz allgemein Lösungen zu verschiedenen Problemen angeboten werden, ohne irgend eine Quelle zu erwähnen. Wer würde da überprüfen können, wo ich dieses Wissen her habe? Müßte ich nicht jeden Beitragsschreiber hier in der Delphipraxis an meinem Einkommen beteiligen, wenn er mir schon einmal weitergeholfen hat? Oder muß ich jeden, der beim Finden einer Lösung geholfen hat, jedesmal um Erlaubnis fragen, ob ich die von ihm vorgeschlagene Lösung in meinem kommerziellen Projekt verwenden darf?

Wie bereits ausgeführt geht es dem TE offenbar nicht darum, ganze Webseiten incl. Bildern, Videos und Sounds zu speichern, sondern lediglich gewisse Informationen aus vielen verschiedenen Webseiten zu sammeln. Wenn die Betreiber diese Informationen freiwillig zur Verfügung stellen, müssen sie auch damit rechnen, daß diese Informationen benötigt, abgerufen und gegebenenfalls auch notiert werden. So notieren sich z.B. Journalisten gewisse Aussagen von Politikern, um sie diesem gegebenenfalls in einem Artikel als wörtliches Zitat entgegenzuhalten: "Moment, Sie hatten aber damals laut Spiegel online wörtlich gesagt, daß ..." Würde dafür eine Nutzungsgebühr fällig?

Zitat:

Zitat von Sir Rufo (Beitrag 1251251)
Ich bleibe dabei, Frage an den aktuellen Besitzer der Daten richten.

Sicher, in gewissen Fällen sollte man das schon machen. Ich hatte damals z.B. Warnecke persönlich gefragt, ob ich einen Teil seiner Codeschnipsel in meine eigene Datenbank übernehmen darf. Da hatte er nichts dagegen, solange ich die entsprechende Quelle angab. Viele seiner Codeschnipsel stammen z.B. von den Schweizern oder von Torry, da hatte er selbst auch Quellen angegeben. Ob er die auch vorher gefragt hat, entzieht sich meiner Kenntnis (und interessiert mich auch nicht).

Fazit: Aber doch nicht in jedem Fall! Die Ausschließlichkeit deiner Aussage provoziert meinen Widerspruch.

Zitat:

Zitat von p80286 (Beitrag 1251252)
Zitat:

Zitat von Perlsau (Beitrag 1251250)
Inwiefern gibt man Ergebnisse einer automatisierten Recherche als eigene Leistung aus, wenn man doch die Quellen nennt (Internetseite wo die Daten ausgelesen wurden, würde ich natürlich mit angeben)? Inwiefern gibt man überhaupt etwas als irgendwas aus, wenn man eine solche automatisierte Recherche aus eigenem privatem Interesse zum eigenen privaten nichtkommerziellen Nutzen vornimmt?

Eine gute Frage, hat das jemand behauptet?
Die Verwertungsrechte eines urheberrechtlich geschützten Werkes haben übrigens nicht nur kommerzielle Aspekte!

Wie sonst sollte man diese Aussage von dir verstehen:

Zitat:

Zitat von p80286
Wenn Du diese Software nicht nutzt hast Du mit dem Urheberrecht nichts am Hut. Das ist dann ein Problem derjenigen die Deine Software nutzen und die Ergebnisse als eigene Leistung ausgeben.

Das heißt doch im Umkehrschluß: Wenn man diese Software nutzt, hat man was mit dem Urheberrecht zu tun und daher ein Problem, wenn man die Ergebnisse als eigene Leistung ausgibt.

Nachtrag: Häufig wird hier und in anderen Programmier-Foren der Rat erteilt, sich doch kommerziellen (z.B. mitgelieferte Units in Delphi) anzuschauen, um zu erlernen, wie man dieses oder jenes Problem löst oder angeht. Dieses Wissen, so ich den Rat erfolgreich befolgt habe, ist dann nicht ausschließlich Resultat meiner eigenen Leistung. Auch das Lernen aus Büchern ergibt niemals ein Resultat aus vollständig eigener Leistung. Wenn es nach den Verfechtern der strengstmöglichen Anwendung des Urheberrechts ginge, dürfte ich im Prizip mit keiner jemals veröffentlichten Information irgend etwas anfangen, ohne den jeweiligen Urheber oder den, den ich dafür halte, um Erlaubnis zu bitten. Nicht selten aber handelt es sich bei diesen Informationen gewissermaßen um Allgemeingut, wie z.B. bei den Lottozahlen oder dem Wettergeschehen. Darf ich mir denn die täglichen Temperaturen von irgend einer Wettersite notieren, indem ich sie in meine Wetterdatenbank eintrage? Oder darf ich sie nur auf einen Zettel schreiben?

Perlsau 8. Mär 2014 22:40

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
Zitat:

Zitat von nuclearping (Beitrag 1251255)
Zitat:

Zitat von Monday (Beitrag 1251241)
Da das dann alles so enorm einfach ist, würde ich die Software dann auch gerne anderen zur Verfügung stellen.

1) Was willst du mit den Daten machen? Schon alleine das Sammeln von E-Mail-Adressen zur "Weiterverarbeitung" *hust* ist illegal, da es unter unlautere Werbung fällt.

Wo ist da unlautere Werbung, wenn ich mir z.B. eine Tabelle mit verschiedenen Herstellern eines bestimmten Produkts oder veschiedener Produkte anlege? Ich kann mir auch eine Adresstabelle von potentiellen Kunden anlegen, indem ich z.B. im Internet danach recherchiere. Könntest du mir bitte den Paragraphen nennen, der solches verbietet?

Zitat:

Zitat von nuclearping (Beitrag 1251255)
2) Ganz egal was DU für ein Tool entwickeln willst, weil du die Idee der automatischen Datensammlung für dich entdeckt hast: Sei dir sicher, dass es inzwischen sehr ausgefeilte und ausgereifte Tools gibt, die dir alles mögliche von einer Webseite (oder Foren, Blogs, etc.) auslesen können, inkl. der Umgehung von CAPTCHAs. Also davon mal abgesehen, dass ich das Thema ohnehin dubios finde, mich aber damit beruflich beschäftigt habe, kann ich dir sagen: Egal was du da frisch entwickelt auf den Markt werfen willst, spar dir die Mühe. Von der rechtlichen Grauzone mal abgesehen, wirst du damit sicherlich keine Lorbeeren ernten.

Und weil es immer schon was gibt, was andere bereits besser entwickelt haben, gewöhne ich mir am besten das Programmieren ganz ab. Gibt ja schon alles.

Was an diesem Thema findest du inwiefern zweifelhaft (=dubios)?

[ ] Das Anliegen überhaupt? (Sowas fragt man einfach nicht!)
[ ] Die Möglichkeit zur illegalen Verwendung der Antwort? (Kann man irgend eine Antwort hier nicht illegal verwenden?)
[ ] Die unterstellten Absichten des Fragestellers? (Wer sowas fragt, der hat Böses im Sinn!)

Sir Rufo 8. Mär 2014 23:17

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
Zitat:

Zitat von p80286 (Beitrag 1251252)
Zitat:

Zitat von Sir Rufo (Beitrag 1251251)
Ich bleibe dabei, Frage an den aktuellen Besitzer der Daten richten.

Korrekt ist es den Rechteinhaber zu fragen, das muß nicht der Besitzer der Daten sein.

Ich bleibe immer noch dabei, den aktuellen Besitzer zu fragen.

Der kann sich dazu äußern, ob er auch der Rechteinhaber ist, oder entsprechende Verwertungsrechte hat, die es ihm erlauben mir den Inhalt weiterzugeben und in welcher Art ich dieses weiterverwenden darf.

@Perlsau

Da du das Forum hier ansprichst lies dir doch einfach die AGBs nochmal durch.
Falls dir da etwas unklar vorkommt, kannst du dich bestimmt vertrauensvoll an den Besitzer hier wenden.

Ach ja, nur weil ich etwas machen kann ohne dass mir einer auf die Finger kloppt muss es nicht auch rechtlich einwandfrei sein. Manchmal ist es einfach egal, manchmal dauert es eine Guttenberg-Weile, manchmal ist es auch unberechtigt, ... (könnte man fortsetzen).

Aber wenn ich mir sicher sein möchte, dann führt einfach kein Weg daran vorbei mich von der Rechtmässigkeit meines Handelns zu versichern und sogar ggfs. abzusichern.
Bauchgefühl, Lippenbekenntnisse, "Wird schon gut gehen", "Hab mir nix bei gedacht", "Aber der Klaus hat doch auch" kommt da nicht so gut.

Ok, du scheinst das anders zu sehen - ist dein gutes Recht - und auch gerne anderen Sachen zu unterstellen, die diese gar nicht getätigt haben - ist nicht dein gutes Recht
Zitat:

Zitat von Perlsau (Beitrag 1251257)
Zitat:

Zitat von Sir Rufo (Beitrag 1251251)
Die Frage vom TE ist insgesamt schwammig und riecht ein wenig nach nicht privater Sammlung (Daten werden weiterverarbeitet, Quellen werden angegeben).

Dieser Vorwurf ist auch eher als schwammig zu bezeichnen: "Riecht ein wenig nach nicht privater Sammlung".

:roll:

Volker Z. 9. Mär 2014 00:29

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
Hallo,

Zitat:

Zitat von Perlsau (Beitrag 1251258)
Hier handelt es sich doch um öffentlich zugängliche Internetseiten. Die kompletten Seiten sollen offensichtlich nicht gespeichert werden, sondern lediglich gewisse Informationen daraus. Der Anbieter der Seiten stellt seine Inhalte gewöhnlich kostenlos zur Verfügung. [...]

Also, ich habe mir jetzt mal Deine Seite(n) Impressum angesehen. Die stellst Du ja "öffentlich", "kostenlos" und sicherlich allesamt "freiwillig"(?) ins Netz. Im Übrigen: Die Seiten habe ich jetzt nicht bewusst abgespeichert (liegen aber doch irgendwo im Cache bis ich den mal wieder plattmache). Anschließend habe ich den Gockel mal mit den gefundenen Daten gefüttert (25.800 Ergebnisse bei einer flachen Suche), mir zwar keine einzige der angebotenen Ergebnisseite angesehen - sei es drum -, aber da könnte schon etwas Informationspotential dahinterhängen. Ferner kenne ich einige Deiner Posts hier in der DP, die könnte ich auch noch auswerten - ist ja öffentlich zugänglich, oder?. Willst Du das wirklich?

Zitat:

Zitat von Perlsau (Beitrag 1251258)
[...] Da muß ich gar niemanden fragen, denn er Anbieter der Inhalte erlaubt das "Haben" dieser Inhalte [...]

Gut, dann kann ich ja jetzt all die Informationen, die ich über Dich abrufen könnte weiterverarbeiten - danke für Deine Einverständniserklärung (ich werde das nur nicht weiter verfolgen :wink:). Willst Du das wirklich? Oder sollte ich Dich dann doch noch fragen, wenn ich da was nutzen möchte?

Zitat:

Zitat von Perlsau (Beitrag 1251258)
Wie kann man eigentlich Daten, die im Computer gelesen werden, nicht verarbeiten? Mit anderen Worten: Alle Daten, auf die ich zugreife, werden irgendwie weiterverarbeitet, sonst würde es ja gar keinen Sinn machen, diese Daten überhaupt erst einzulesen.

Wenn der ganze Spaß im Cache landet, und dort nur deshalb vorgehalten wird, um die Daten bei Bedarf möglichst schnell wieder abzurufen, dann ist alles okay; wenn mir die dargebotene Information einer Seite persönlich weiterhilft: morgen scheint in Augsburg die Sonne, du brauchst also keinen Regenschirm - sagt wetter.com -, die ARD sagt mir, dass um 20:00 Uhr die Tagesschau läuft, etc. - und diese Info irgendwo im meinem Hirn gespeichert wird, dann ist alles okay; wenn ich hingegen die Seiten wetter.com und Konsorten auslese, deren Daten einlese, weiterverarbeite und am Ende eine bessere / schlechtere Prognose für den morgigen Tag in Augsburg rausgebe, dann ist das definitiv nicht akzeptabel - und ich würde zu Recht von einem Gericht dazu verdonnert werden mein schändliches Treiben einzustellen (Geld- /Haftstrafe etc. berücksichtigen wir jetzt nicht).

Zitat:

Zitat von Perlsau (Beitrag 1251258)
Wie bereits ausgeführt geht es dem TE offenbar nicht darum, ganze Webseiten incl. Bildern, Videos und Sounds zu speichern, sondern lediglich gewisse Informationen aus vielen verschiedenen Webseiten zu sammeln [...}

Öhm, habe ich den Eingangspost nicht gelesen(?) oder nicht verstanden? Deshalb hier nochmals das Original:
Zitat:

Zitat von Monday (Beitrag 1251241)
Hallo,

ich habe eine ungewöhnliche Frage... Von verschiedenen Internetseiten möchte ich verschiedene Informationen sammeln und zusammenfassen. Bisher habe ich das per Hand gemacht (mühselig), möchte das aber nun per Software erledigen lassen. Da das dann alles so enorm einfach ist, würde ich die Software dann auch gerne anderen zur Verfügung stellen. Nun die Frage.

Wenn ich diese Daten (Teile der Internetseiten) automatisch auslese und weiterverarbeite, wie sieht es dann mit den Copyright aus? Verletze ich diese dann (Internetseite wo die Daten ausgelesen wurden, würde ich natürlich mit angeben)?

Lg
Monday

Um was es dem TE geht lässt sich aus denn gegebenen Informationen nicht wirklich ableiten. Es wird nicht klar welche Infos der TE sammeln und zusammenfassen möchte; es wird nicht klar wem er die mühselige Arbeit (ich könnte boshaft sein und sagen: Früher hat (M)an das Sammeln den Frauen überlassen) zur Verfügung stellen möchte oder welcher Zweck dahintersteckt.

Daher ist denke ich ist Sir Rufo schon auf der richtigen Schiene: Im Zweifel erst mal den Urheber fragen - und: Es sollten immer Zweifel bestehen.

Gruß

Perlsau 9. Mär 2014 01:22

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
Darf ich dich, lieber Volker, darauf aufmerksam machen, daß ich nirgendwo behauptet habe, die Nutzung von öffentlich zugänglichen Daten zur Weiterveröffentlichung sei unproblematisch?

Zitat:

Zitat von Perlsau
Sicher, in gewissen Fällen sollte man das schon machen. Ich hatte damals z.B. Warnecke persönlich gefragt, ob ich einen Teil seiner Codeschnipsel in meine eigene Datenbank übernehmen darf. Da hatte er nichts dagegen, solange ich die entsprechende Quelle angab. Viele seiner Codeschnipsel stammen z.B. von den Schweizern oder von Torry, da hatte er selbst auch Quellen angegeben. Ob er die auch vorher gefragt hat, entzieht sich meiner Kenntnis (und interessiert mich auch nicht). Fazit: Aber doch nicht in jedem Fall! Die Ausschließlichkeit deiner Aussage provoziert meinen Widerspruch.

Daher entspricht es einer einer unlauteren Diskussionsweise, mir nun Behauptungen in den Mund zu legen, die ich nicht geäußert habe.

Übrigens hab ich Warnecke damals deshalb gefragt, weil ich vorhatte, eine Shareware-Version meiner Software anzubieten. Für rein private Zwecke würde ich niemals irgend jemanden fragen, das geht keinen was an und hat auch keinen zu interessieren. Das wäre ähnlich wie die Frage, ob ich mir deine Telefonnummer aus dem öffentlichen Telefonbuch notieren darf, um dich bei Bedarf anrufen zu können und nicht erst suchen zu müssen. Mir ist nicht so recht klar, worauf du hinaus willst.

Zitat:

Zitat von Volker Z. (Beitrag 1251262)
Also, ich habe mir jetzt mal Deine Seite(n) Impressum angesehen. Die stellst Du ja "öffentlich", "kostenlos" und sicherlich allesamt "freiwillig"(?) ins Netz.

Genau so ist es: Die Entscheidung, diese Informationen jedermann zugänglich zu machen, ist die meinige. Wer sollte das deiner Meinung nach sonst entschieden haben? Mein Kanarienvogel? Meine Katze? Papa oder Mama?

Auch hier hab ich keinen blassen Schimmer, worauf du hinaus willst.

Zitat:

Zitat von Volker Z. (Beitrag 1251262)
Im Übrigen: Die Seiten habe ich jetzt nicht bewusst abgespeichert (liegen aber doch irgendwo im Cache bis ich den mal wieder plattmache).

Ja und? Ist doch mir egal, was du mit den Seiten auf deinem Rechner veranstaltest. Der Sinn auch dieser Sequenz erschließt sich mir nicht wirklich.

Zitat:

Zitat von Volker Z. (Beitrag 1251262)
Anschließend habe ich den Gockel mal mit den gefundenen Daten gefüttert (25.800 Ergebnisse bei einer flachen Suche), mir zwar keine einzige der angebotenen Ergebnisseite angesehen - sei es drum -, aber da könnte schon etwas Informationspotential dahinterhängen.

Ja und? Zu welchem Zweck erzählst du mir das? Noch immer warte ich auf die Pointe ...

Zitat:

Zitat von Volker Z. (Beitrag 1251262)
Ferner kenne ich einige Deiner Posts hier in der DP, die könnte ich auch noch auswerten - ist ja öffentlich zugänglich, oder?. Willst Du das wirklich?

Du darfst ein-, aus- und abwerten, wie's dir beliebt. Wie bereits gesagt: Es interessiert mich nicht, was du auf deinem Rechner veranstaltest. Es geht doch hier nicht darum, was ich will, sondern was du willst. Und eine Pointe kommt da wohl auch keine mehr, oder? Vielleicht im nächsten Posting ... :stupid:

Zitat:

Zitat von Volker Z. (Beitrag 1251262)
Zitat:

Zitat von Perlsau (Beitrag 1251258)
[...] Da muß ich gar niemanden fragen, denn er Anbieter der Inhalte erlaubt das "Haben" dieser Inhalte [...]

Gut, dann kann ich ja jetzt all die Informationen, die ich über Dich abrufen könnte weiterverarbeiten - danke für Deine Einverständniserklärung (ich werde das nur nicht weiter verfolgen :wink:). Willst Du das wirklich? Oder sollte ich Dich dann doch noch fragen, wenn ich da was nutzen möchte?

Wozu habe ich welche Einverständniserklärung abgegeben? Weiterverarbeitung? Was verstehst du jetzt konkret darunter? Wie ich bereits dargelegt habe, stellt jegliche Verwendung von Daten durch einen Computer Weiterverarbeitung dar, ob nun zur Anzeige, zur Speicherung etc. Worauf willst du denn eigentlich hinaus? Oder anders gefragt: Wieso redest du so gekünstelt um den heißen Brei herum? Um was geht es dir wirklich?

Zitat:

Zitat von Volker Z. (Beitrag 1251262)
Zitat:

Zitat von Perlsau (Beitrag 1251258)
Wie kann man eigentlich Daten, die im Computer gelesen werden, nicht verarbeiten? Mit anderen Worten: Alle Daten, auf die ich zugreife, werden irgendwie weiterverarbeitet, sonst würde es ja gar keinen Sinn machen, diese Daten überhaupt erst einzulesen.

Wenn der ganze Spaß im Cache landet, und dort nur deshalb vorgehalten wird, um die Daten bei Bedarf möglichst schnell wieder abzurufen, dann ist alles okay; wenn mir die dargebotene Information einer Seite persönlich weiterhilft: morgen scheint in Augsburg die Sonne, du brauchst also keinen Regenschirm - sagt wetter.com -, die ARD sagt mir, dass um 20:00 Uhr die Tagesschau läuft, etc. - und diese Info irgendwo im meinem Hirn gespeichert wird, dann ist alles okay; wenn ich hingegen die Seiten wetter.com und Konsorten auslese, deren Daten einlese, weiterverarbeite und am Ende eine bessere / schlechtere Prognose für den morgigen Tag in Augsburg rausgebe, dann ist das definitiv nicht akzeptabel - und ich würde zu Recht von einem Gericht dazu verdonnert werden mein schändliches Treiben einzustellen (Geld- /Haftstrafe etc. berücksichtigen wir jetzt nicht).

Hier verwendest du ein Beispiel, um etwas zu illustrieren, das ich niemals behauptet habe. Das Stichwort dazu ist "rausgebe": Ich habe mich unmißverständlich dahingehend geäußert, daß ich völlig damit übereinstimme, daß bei Weiterveröffentlichungen von Webseiten zuvor der Urheber dieser Seiten um Erlaubnis gebeten werden muß. Es geht hier aber nicht um's Weitergeben, sondern um's automatisierte Zusammentragen von Informationen. Wenn du täglich die unterschiedlichen Wetterdaten verschiedener Anbieter sammelst, um dir einen besseren Überblick zu verschaffen, z.B. den Durchschnittswert der auf diesen Seiten erkennbaren Tagestemperatur zu errechnen, ist das deine ganz private Angelegenheit. Es dürfte auch nicht problematisch werden, wenn du auf deiner Site diesen Überblick veröffentlichst, denn es handelt sich hier um eine Information, die ohne die Verwendung der öffentlich zugänglichen Wetterdaten niemals berechnet, geschweige denn zugänglich gemacht werden könnte. Frag doch mal deinen Anwalt, ob hier tatsächlich die Gefahr bestünde, von irgend einem der letztlich womöglich nicht einmal genannten Wettersites verklagt zu werden. Beispiel: "Und hier der Durchschnittswert, der aus den Messungen von 20 deutschen Wetterstationen berechnet wurde: Danach soll es heute in Deutschland bis zu 15 Grad warm werden." (Wozu auch immer eine solche Information gut wäre ...) Das wäre "schändliches Treiben"? Da befürchtest du, von einem Gericht verdonnert zu werden? :lol:

Zitat:

Zitat von Volker Z. (Beitrag 1251262)
Öhm, habe ich den Eingangspost nicht gelesen(?) oder nicht verstanden? Deshalb hier nochmals das Original:

Offensichtlich hast du da wirkich was falsch verstanden bzw. hineininterpretiert. In diesem Zitat ist nämlich absolut nichts davon zu lesen, daß der TE beabsichtigt, die Ergebnisse seiner Weiterbearbeitung zu veröffentlichen. Daher kann ich ihm auch nicht vorwerfen, er bewege sich juristisch auf dünnem Eis. Er fragt eindeutig nach der Rechtmäßigkeit des Sammelns und nicht nach der Rechtmäßigkeit der unerlaubten Veröffentlichung. Und genau deshalb widerspreche ich der Aufforderung, stets und quasi bei jedem Furz irgend einen vermeintlichen Rechteinhaber zu fragen, ob man diesen Wert in der eigenen Datenbank eintragen darf.

Wenn du im Internet nach Software-Entwicklern recherchierst, darfst du dir diese Recherche-Ergenisse selbstverständlich auch notieren. Du machst die Recherche, wenn du gerade sonst nichts Dringenderes zu tun hast. Benötigst du dann einmal dringend einen entsprechenden Fachmann, kannst du auf deine Datenbank zurückgreifen, ohne erst stunden- oder gar tagelang recherchieren zu müssen. Dagegen ist absolut nichts einzuwenden.

Oder Sonderangebote: Du erhältst von einigen ausgewählte Discountern regelmäßig Newsletter. Die Angebote speicherst du automatisiert in deiner Datenbank. Bei manchen Angeboten, die vielleicht erst eine Woche später gelten, machst du dir eine Notiz, damit du nicht vergißt, das Ding dann auch zu kaufen, bevor's keins mehr gibt.

Oder du erhältst regelmäßig die Newsletter der Deutschen Bundesbank, die darfst du dir erstens auch speichern (zumindest steht dort nirgendwo, daß man sie nach dem Lesen sofort zu löschen habe) und zweitens auch auswerten. So könntest du z.B. herausfinden, wer von den dortigen Betonköpfen die meisten oder längsten Reden hält usw.

Oder du machst das, was zahlreiche Preisvergleichsportale machen: Seiten von Anbietern, Händlern etc. automatisiert abgrasen und die Angebote nebst Preisen in einer Datenbank speichern, mit der du eine dynamische Website fütterst, wo man sich die günstigsten Anbieter heraussuchen kann. Irgendwelche juristischen Einwände? Verständlich wäre es schon, wenn gewisse teure Anbieter nicht wünschen, in solchen Preisportalen genannt zu werden. Ob sie das durchsetzen können oder überhaupt wollen würden, ist eine andere Frage, denn damit würden sie sich ins eigene Fleisch schneiden.

Ich verstehe diese ganze Aufregung nicht wirklich.

Volker Z. 9. Mär 2014 02:20

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Hallo,

Zitat:

Auch hier hab ich keinen blassen Schimmer, worauf du hinaus willst.
Okay, dann reden wir offenbar sehr weit aneinander vorbei.

Gruß

Perlsau 9. Mär 2014 02:25

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
Zitat:

Zitat von Volker Z. (Beitrag 1251266)
Zitat:

Auch hier hab ich keinen blassen Schimmer, worauf du hinaus willst.
Okay, dann reden wir offenbar sehr weit aneinander vorbei.

Scheint so, als wüßtest du's auch nicht, sonst wäre es dir doch ein Leichtes, mir zu offenbaren, worauf du mit deinen ganzen Schilderungen hinauswolltest. Google und 28.000 Fundstellen, meine Webpräsenz, Weiterverarbeitung – werde ich jemals eine Antwort darauf erhalten, was du mit all dem zu sagen versucht hast?

Volker Z. 9. Mär 2014 02:39

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Hallo Frank,

ich darf doch Frank sagen - oder?
Zitat:

[...] werde ich jemals eine Antwort darauf erhalten, was du mit all dem zu sagen versucht hast?
Gerne per PM.

Ich denke, dass der TE an dieser Diskussion kein Interesse hat.

Leider ist es jetzt schon recht spät, um das alles durchzukauen, so dass ich Dich bitten muss den Rest der Diskussion auf morgen (später) Nachmittag zu verschieben (per PM), dann stehe ich Dir gerne Rede und Antwort.

Gruß

Perlsau 9. Mär 2014 02:55

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Ich möchte das aber nicht mit dir alleine via PM ausdiskutieren! Es geht hier noch immer um die Frage des TE, inwieweit das Sammeln von Informationen aus öffentlich zugänglichen Websites juristische Probleme bereiten könnte. Es wurden viele Argumente zu der Behauptung heranzgezogen, man müsse immer und in jedem Fall, wo man Inhalte nicht einfach nur liest und sich merkt oder vergißt, die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen oder zumindest desjenigen, den man warum auch immer dafür hält. Ich habe viele dieser Argumente widerlegt oder doch zumindest angezweifelt, stelle aber immer wieder fest, daß man nicht gewillt ist, darauf einzugehen. SirRufo schleudert mir, egal was ich schreibe, weiterhin seine Sturheit entgegen, er bleibe bei seiner Forderung, man müsse immer und in jedem Fall fragen, wen auch immer. Du kommst mit irgendwelchen Ausführungen, deren Zweck ich erst gar nicht begreife usw. Gründe, wieso man nicht auf genannte konkrete Argumente eingeht, sind mir mit meinen 53 Jahren, davon über 20 Jahre Forenerfahrung, viele geläufig. Wir sind hier auch nicht Off Topic, es wurden keine Beleidungen oder Herabwürdigungen ausgetauscht, und ich halte die Diskussion durchaus für ausreichend wichtig, um sie zumindest weiterführen zu wollen. Da der TE sich bislang nicht mehr zu Wort gemeldet hat, erlaube ich mir auch kein Urteil darüber, welches Ausmaß sein Interesse am bisherigen Diskussionverlauf angenommen hat. Aber auch wenn er dir vielleicht privat mitgeteilt hat, daß ihn das Ganze nun doch nicht mehr interssiert, halte ich die Diskussion für wichtig.

Du mußt mich nicht um Diskussionsverschiebung bitten, denn es steht dir frei, jederzeit, auch erst nach Tagen, zu antworten oder dich aus der Diskussion zurückzuziehen. Dennoch hätte ich gerne eine Erklärung zu deinen Ausführungen, deren Sinn und Zweck mir vollständig entgangen zu sein scheint.

Daniel 9. Mär 2014 09:27

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Das Problem an Eurer Diskussion ist, dass aus der eingangs gestellten Frage nicht eindeutig ersichtlich wird, was mit den gewonnenen Daten passieren soll. Aus diesem Grund könnt ihr auch nicht mehr tun, als diverse hypothetische Szenarien zu entwickeln und diese zu diskutieren. Im Endeffekt ist es ein Kreisverkehr.



Davon aber mal abgesehen: Wo bleibt die gute, alte Höflichkeit? Person X stellt etwas ins Netz. Person Y sagt: "Hey, cool, das kann ich brauchen." Was liegt näher, als X einfach zu fragen - losgelöst von allen juristischen Fragestellungen? Es ist schade, dass die Auffassung "Das ist im Netz, das kann ich nutzen" so um sich greift.

fgsoftware 9. Mär 2014 10:29

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Zitat:

Zitat von Daniel (Beitrag 1251272)
Das Problem an Eurer Diskussion ist, dass aus der eingangs gestellten Frage nicht eindeutig ersichtlich wird, was mit den gewonnenen Daten passieren soll. Aus diesem Grund könnt ihr auch nicht mehr tun, als diverse hypothetische Szenarien zu entwickeln und diese zu diskutieren. Im Endeffekt ist es ein Kreisverkehr.



Davon aber mal abgesehen: Wo bleibt die gute, alte Höflichkeit? Person X stellt etwas ins Netz. Person Y sagt: "Hey, cool, das kann ich brauchen." Was liegt näher, als X einfach zu fragen - losgelöst von allen juristischen Fragestellungen? Es ist schade, dass die Auffassung "Das ist im Netz, das kann ich nutzen" so um sich greift.

:thumb::thumb::thumb:

Furtbichler 10. Mär 2014 07:38

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Der TE hat eine Maschine erfunden, die aus Zeitungen, Werbezetteln, Kleinanzeigen etc. herausschnippelte Artikel zusammenklebt. Man hat dann quasi eine 'Metazeitung' oder eine Zeitungszeitung mit genau den Dingen, die einen interessieren. Die Quellen sind natürlich angegeben.

Solange ich mein Patchwork niemandem zeige, muss ich eigentlich auch nicht um Erlaubnis fragen. Wegen Screenshots anderer Seiten muss ich ja auch nicht erst meine Anwälte bemühen. Und nichts anderes wird hier ja gemacht: Screenshots. Nur nicht auf Pixelebene, sondern gecrawlt.

Auf meine Zeitungszeitung gemünzt: Was ich in meinem Kämmerlein mit Schere und Prittkleber mache, kann die Zeitung nicht interessieren.

Und selbst wenn ich mein Patchwork anderen zeige, bin ich noch kein Straftäter. Beweis: Kein einziger Erpresser, der seinen Erpresserbrief auf diese Weise erstellt hat, wurde wegen Urheberrechtsverletzung belangt. :wall:

So, wenn ich nun aber meine zusammengeklebte Zeitung selbst als Zeitung veräußere, bekomme ich ein arges Problem mit dem Urheberrecht, denn obwohl ich die Texte gar nicht abändere, schaffe ich ein eigenes Werk (klar, die Zeitungszeitung ist ein Mehrwert). Und dann müsste ich jeden Wurz fragen, ob den Artikel übernehmen darf.

Google hat doch hier auch schon Riesenprobleme bekommen, denn ihre Suchergebnisse sind ein eigenes Werk, enthalten aber (eigentlich) urheberrechtlich geschützte Texte bzw. Textschnipsel. Nun meine ich mich zu erinnern, das man im Groben der Argumentation folgte, das ein Textausschnitt unter X Wörtern nun nicht direkt schützenswert ist. Genauer: Man könnte Google zwar wegen jedem zitierten Wort an den Karren pissen, aber bei kurzen Passagen (so wie in den Suchergebnissen) wird das schon sehr kniffelig.

Ich persönlich bin der Ansicht, das man für die Nutzung einer Software, die das Zusammenkleben von Informationen zum Zwecke der privaten Nutzung ermöglicht, niemanden fragen muss. Kann: ja. Muss: nicht. Begründung: Siehe oben.

Kann sein, das irgendwer in seinen AGB (Es heißt nicht AGBs:roll:.) verbietet, die Website elektronisch auszulesen. Kann auch sein, das irgendwer in seinen AGB angibt, das man sich mit dem Lesen der Website bereit erklärt, die 75 jährige Halbschwester zu ehelichen (für die sich ansonsten niemand interessiert, weswegen er ja diese Website ins Leben gerufen hat).
In AGB steht die Wiedewiedewelt, so wie es dem Betreiber gefällt. AGB sind keine Gesetzestexte, das nur mal am Rande.

Zitat:

Zitat von Daniel (Beitrag 1251272)
Wo bleibt die gute, alte Höflichkeit? ...Es ist schade, dass die Auffassung "Das ist im Netz, das kann ich nutzen" so um sich greift.

Unabhängig von meiner Meinung zu dieser Software hier: Sehr schon einfach ausgedrückt und auf den Punkt gebracht.

Popov 10. Mär 2014 09:02

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Im Zweifelsfalle erst einmal ein Programm schreiben das Informationen aus dem Internet extrahiert, dann eine Firma gründen und dann warten bis Google die Firma für paar Millionen Dollar aufkauft um an die Technologie zu kommen.

bernerbaer 10. Mär 2014 11:00

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Ich erhebe nicht den Anspruch hier eine rechtliche Beratung abzugeben.

Aber:
  • Speichert der Internet Explorer Daten?
  • Speichert Google Chrome Daten?
  • Speichert Safari Daten?
  • Speichert Opera Daten?
  • Ja, speichert jeder beliebige Internetbrowser Daten?

Wenn Du/Ihr das mit Ja beantwortet, dann machen sich Microsoft, Apple, .. rechtlich strafbar?
Schade wohne ich nicht in Deutschland, dann würde ich Microsoft oder Apple für jeden Zugriff auf meine Seite, die mit einem ihrer Browser geschieht abmahnen ;-)

Sir Rufo 10. Mär 2014 11:13

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@bernerbaer

Du kennst also den TE und weißt, was das Programm genau macht und was mit den gesammelten Daten genau passieren soll.

Eventuell lässt du uns an deinem Wissen teilhaben, damit wir auch zu dieser Erkenntnis kommen können.
Bis jetzt lässt sich dies aus den Verlautbarungen des TE aber nicht eindeutig herauslesen.

Wenn du das trotzdem aus den Verlautbarungen des TE kannst, dann belege das doch bitte mit entsprechenden Zitaten vom TE.

bernerbaer 10. Mär 2014 12:48

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@ Sir Rufo

Ich habe keine Antwort auf meine Fragen gegeben, scheinbar bist Du der Meinung, dass sich Microsoft und Apple, ja, jeder weitere Browserhersteller strafbar machen, wenn sie einen Browser programmieren, das gestehe ich dir gerne zu - oder warum hast Du sonst meinen Beitrag zitiert? Wenn Du der Meinung bist, dass mich Microsoft anrufen muss, bevor ihrem Browser erlaubt wird meine Internetseite aufzurufen, ok - ich habe nichts dagegen. Die Frage ist doch, darf ich öffentlich zur Verfügung stehende Daten speichern? (Dass man jetzt dem TE unlautere Absichten oder sogar kriminelle Aktivitäten unterstellt ist mehr als unsachlich). Eine ganz andere Frage ist dann, wie diese Daten verwendet werden.

Furtbichler 10. Mär 2014 13:05

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Leute, es geht nicht um das Speichern von Daten, sondern um das Verwerten.
Ich kann das ganze Internet speichern, da wird sich keine Sau aufregen. Nur weiterverwerten, daraus zitieren etc. also der ganze Schmunz, *DAS* ist doch das rechtlich eventuell anfechtbare... :roll:

Das kapiert doch sogar Minna Kassupke aus Berlin-Moabit.

bernerbaer 10. Mär 2014 13:09

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@Furtbichler
Da habe ich etwas ganz anderes gelesen:
Zitat:

Von verschiedenen Internetseiten möchte ich verschiedene Informationen sammeln und zusammenfassen
alles andere sind Spekulationen.

Furtbichler 10. Mär 2014 13:23

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Zitat:

Zitat von bernerbaer (Beitrag 1251375)
alles andere sind Spekulationen.

Stimmt. 'Zusammenfassen' kann man auch anders verstehen. Für mich war das eindeutig. Aber wenn man mit 'Zusammenfassen' z.B. Summieren meint, aggregieren allgemein, Statistiken erstellen etc. muss man niemanden Fragen. Wer keinen Crawler will, soll ihn aussperren.

Sir Rufo 10. Mär 2014 14:07

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
Zitat:

Zitat von bernerbaer (Beitrag 1251371)
@ Sir Rufo

Ich habe keine Antwort auf meine Fragen gegeben, scheinbar bist Du der Meinung, dass sich Microsoft und Apple, ja, jeder weitere Browserhersteller strafbar machen, wenn sie einen Browser programmieren, das gestehe ich dir gerne zu - oder warum hast Du sonst meinen Beitrag zitiert? Wenn Du der Meinung bist, dass mich Microsoft anrufen muss, bevor ihrem Browser erlaubt wird meine Internetseite aufzurufen, ok - ich habe nichts dagegen. Die Frage ist doch, darf ich öffentlich zur Verfügung stehende Daten speichern? (Dass man jetzt dem TE unlautere Absichten oder sogar kriminelle Aktivitäten unterstellt ist mehr als unsachlich). Eine ganz andere Frage ist dann, wie diese Daten verwendet werden.

Wie kommst du darauf, dass ich der Meinung bin, dass da irgendwas strafbar ist, wenn mit einem Browser eine Webseite angezeigt wird? Wo habe ich das geschrieben oder auch nur ansatzweise verlauten lassen? :wall:

Wo unterstelle ich dem TE unlautere/kriminelle Absichten? :shock:

Alles was ich hier in diesem Thread schreibe ist immer in direktem Bezug zur Ausgangsfrage zu sehen.

Da ist nirgendwo die Rede von "Ich will einen Browser programmieren", "Ich will das nur für mich persönlich", ... :roll:
Da steht was von "Webseiten auslesen und verarbeiten" und "Software weitergeben" und die Frage ob damit das Copyright verletzt wird.

Und da gibt es die eine oder andere Website, die das automatische Auslesen in den AGB klar definiert hat, was zulässig ist und was nicht. Da wir also nicht wissen, von welchen Webseiten was genau gelesen und zusammengefasst/verarbeitet werden soll, kann man beim aktuellen Informationsstand nur den Rat geben, beim jedem Betreiber der Webseite um Erlaubnis zu fragen.

siehe z.B. http://www.delphipraxis.net/1246943-post7.html

Mehr habe ich nicht gesagt :roll:

Popov 10. Mär 2014 14:15

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
Zitat:

Zitat von Furtbichler (Beitrag 1251374)
Leute, es geht nicht um das Speichern von Daten, sondern um das Verwerten.
Ich kann das ganze Internet speichern, da wird sich keine Sau aufregen. Nur weiterverwerten, daraus zitieren etc. also der ganze Schmunz, *DAS* ist doch das rechtlich eventuell anfechtbare... :roll:

Naja, ich kann mich erinnern, dass Google verklagt worden ist, weil es, als es eine Seite besuchte und dann das machte was es eben macht, die Seite zwecks späterer Auswertung bei sich speichern. Die Autorin meinte, dass sie die Seite durchaus im Internet haben will, damit sich jeder das anguckt, aber speichern, weil es Google macht, für sie eine unerlaubte Nutzung bedeutet. Keine Ahnung was dabei raus kam, aber Google hat genug Geld für Anwälte und so ein kleines Frauchen mit Prozessen zuzuschei... Das hat ein kleiner Programmierer nicht.

bernerbaer 10. Mär 2014 15:05

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
Zitat:

Zitat von Sir Rufo (Beitrag 1251388)
Zitat:

Zitat von bernerbaer (Beitrag 1251371)
@ Sir Rufo

Ich habe keine Antwort auf meine Fragen gegeben, scheinbar bist Du der Meinung, dass sich Microsoft und Apple, ja, jeder weitere Browserhersteller strafbar machen, wenn sie einen Browser programmieren, das gestehe ich dir gerne zu - oder warum hast Du sonst meinen Beitrag zitiert? Wenn Du der Meinung bist, dass mich Microsoft anrufen muss, bevor ihrem Browser erlaubt wird meine Internetseite aufzurufen, ok - ich habe nichts dagegen. Die Frage ist doch, darf ich öffentlich zur Verfügung stehende Daten speichern? (Dass man jetzt dem TE unlautere Absichten oder sogar kriminelle Aktivitäten unterstellt ist mehr als unsachlich). Eine ganz andere Frage ist dann, wie diese Daten verwendet werden.

Wie kommst du darauf, dass ich der Meinung bin, dass da irgendwas strafbar ist, wenn mit einem Browser eine Webseite angezeigt wird? Wo habe ich das geschrieben oder auch nur ansatzweise verlauten lassen? :wall:

Wo unterstelle ich dem TE unlautere/kriminelle Absichten? :shock:

Alles was ich hier in diesem Thread schreibe ist immer in direktem Bezug zur Ausgangsfrage zu sehen.

Da ist nirgendwo die Rede von "Ich will einen Browser programmieren", "Ich will das nur für mich persönlich", ... :roll:
Da steht was von "Webseiten auslesen und verarbeiten" und "Software weitergeben" und die Frage ob damit das Copyright verletzt wird.

Und da gibt es die eine oder andere Website, die das automatische Auslesen in den AGB klar definiert hat, was zulässig ist und was nicht. Da wir also nicht wissen, von welchen Webseiten was genau gelesen und zusammengefasst/verarbeitet werden soll, kann man beim aktuellen Informationsstand nur den Rat geben, beim jedem Betreiber der Webseite um Erlaubnis zu fragen.

siehe z.B. http://www.delphipraxis.net/1246943-post7.html

Mehr habe ich nicht gesagt :roll:

Rechtliche Beratungen sind auch in Deutschland glaube ich übers Internet nicht erlaubt, ich zitiere hier einfach ohne jeglichen Kommentar und ohne jeglichen rechtlichen Hintergrund:

Zitat:

Tatsächlich haben Betreiber entsprechender Webportale auf Grundlage des virtuellen Hausrechts die Berechtigung entsprechende Vorgaben für die Nutzung der Plattform zu machen. Rechtlich verbindlich wird die jeweilige Regelung aber nur, wenn der jeweilige „Scraper“ auch unter Anerkennung der Nutzungsbedingungen registriert hat.

Ist der Zugang also ansonsten nicht beschränkt bzw. auch ohne Anmeldung möglich kommt den jeweiligen Nutzungsbedingungen ebenso wie allen weiteren einseitigen Erklärungen über von ihr gewollte Nutzungsbeschränkungen keine verbindliche Rechtswirkung für nicht registrierte Besucher der Webseite zu (vgl. Urteil des OLG Frankfurt vom 05.03.2009; Az. 6 U 221/09).

Perlsau 10. Mär 2014 15:19

AW: Internetseiten auslesen & Copyright
 
Zitat:

Zitat von Popov (Beitrag 1251345)
Im Zweifelsfalle erst einmal ein Programm schreiben das Informationen aus dem Internet extrahiert, dann eine Firma gründen und dann warten bis Google die Firma für paar Millionen Dollar aufkauft um an die Technologie zu kommen.

alter Scherzkeks :lol:

Eine solche "Technik" ist doch keine Geheimnis und stellt kein nennenswertes Programmier-Problem dar. Google hat bereits sehr gute und vor allem auch ideenreiche Programmierer, die quasi alles entwicklen können und auch wollen, was Google benötigt. Wie ich gelesen habe, stammen zahlreiche Google-Ideen zu Google-Diensten von einfallsreichen Mitarbeitern. Klappentext des Buches "Das Google Imperium – Google kennt dich besser, als du denkst" von Lars Reppesgaard (2008 by Murmann Verlag GmbH, Hamburg, 978-3-86774-046-3):

Für die Googler ist klar: Alles, was es auf der Welt an Informationen gibt, kann und sollte indexiert und öffentlich zugänglich gemacht werden – egal, ob es sich um Warenkataloge von Onlineshops, Tagebucheinträge in sozialen Onlinenetzwerken oder die Zusammensetzung von Gensträngen handelt. Zumindest die beiden Gründer von Google haben nie einen Hehl daraus gemacht, daß genau diese Vision sie antreibt. Schon als Google nicht mehr war als ein Studentenprojekt, amüsierte Larry Page seine Professoren mit seiner Idee, das gesamte Internet auf einem Computer zu speichern. Im Juni 1999 verkündete Sergey Brin in der ersten jemals von Google veröffentlichten Presseerklärung: »Eine perfekte Suchmaschine wird alle Informationen auf der Welt verarbeiten und verstehen. Das ist die Richtung, in die Google sich entwickelt.« Als ein Reporter des amerikanischen Magazins Red Herring ihn drei Jahre später fragte, wie die perfekte Suchmaschine aussehen würde, antwortete er: »Sie wäre wie der Geist Gottes. Sie wüßte genau, was du willst.«

Wer sich für Google-Internas wirklich interessiert, kommt um dieses Buch eigentlich nicht herum.

Zitat:

Zitat von bernerbaer (Beitrag 1251396)
Ist der Zugang also ansonsten nicht beschränkt bzw. auch ohne Anmeldung möglich kommt den jeweiligen Nutzungsbedingungen ebenso wie allen weiteren einseitigen Erklärungen über von ihr gewollte Nutzungsbeschränkungen keine verbindliche Rechtswirkung für nicht registrierte Besucher der Webseite zu (vgl. Urteil des OLG Frankfurt vom 05.03.2009; Az. 6 U 221/09).

Und genau deshalb kann mir keiner vorschreiben, wie bzw. mit welcher Technik ich öffentlich zugängliche Seiten betrachte/verarbeite/nutze. Einzig die Weiterveröffentlichung steht unter Urheberschutz, nicht jedoch die private Nutzung. Im Prinzip mache ich mit einer Software, die mir ganz bestimmte Daten aus öffenlich zugänglichen Seiten ausfiltert, nichts anderes als Google mit seinem Alert-Dienst: Ich erhalte gefilterte Ergebnisse, in denen die gesuchten Stichworte vorkommen. Ob ich mir nun die benötigten Informationen via Mausmarkierung und anschließendem Copy'n'Paste in ein Dokument oder eine Datenbank eintrage oder zu diesem Zweck eine Automatisierung schreibe, bleibt noch immer mir überlassen. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehende Regelungen sind erst bindend, wenn ich diesen AGB zugestimmt habe. Ob und wie und unter welchen Umständen Formulierungen wie "Mit Betreten dieser Seite erkenne Sie unsere AGB an" rechtlich bindend sind, vermag meiner Ansicht nach nur ein Jurist zu beantworten.


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