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Internetseiten auslesen & Copyright
Hallo,
ich habe eine ungewöhnliche Frage... Von verschiedenen Internetseiten möchte ich verschiedene Informationen sammeln und zusammenfassen. Bisher habe ich das per Hand gemacht (mühselig), möchte das aber nun per Software erledigen lassen. Da das dann alles so enorm einfach ist, würde ich die Software dann auch gerne anderen zur Verfügung stellen. Nun die Frage. Wenn ich diese Daten (Teile der Internetseiten) automatisch auslese und weiterverarbeite, wie sieht es dann mit den Copyright aus? Verletze ich diese dann (Internetseite wo die Daten ausgelesen wurden, würde ich natürlich mit angeben)? Lg Monday |
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Warum geht man davon aus, dass im Internet es anders ist als im wahren Leben? Wenn mir die Birnen von Nachbars Baum gefallen, dann frage ich den Nachbarn ob ich eine haben darf. Ich frage dafür nicht den Friseur, den Pastor, den Polizisten, den anderen Nachbarn, den Onkel der Tante mit den zwei Hunden und auch nicht den Sack Reis in China (den hat es eh gerade umgehauen). PS Bevor die Frage aufkommt "Das sind aber ganz viele, muss ich da alle fragen? " -> JA |
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Kommt drauf an was du damit machst. Ist die Seite legal, kannst du sie auslesen wie du willst, soweit das nicht gegen AGBs verstößt.
Wenn du das allerdings weiter gibst, bekommst du Probleme. Du darfst zitieren, aber was ein Zitat ist, dass muss u. U. geklärt werden. Siehe Google, die ebenfalls Seiten liest und eigentlich nur kleine Leseproben den Nutzern gibt. Egal wo, Google verliert eigentlich überall gegen die Rechteinhaber. Somit hat selbst Google Probleme mit zitieren. |
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Für dich privat kannst du machen was du willst. Die Weitergabe von fremden Inhalten ist verboten, da du nicht der Urheber bist. Warum jetzt google nicht im Gefängnis sitzt, kann ich dir nicht sagen. Wahrscheinlich, weil das Amis sind...
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Zitat:
Das Urheberrecht dient dazu, Verwertungsrechte zu schützen. Eine Verwertung liegt nur dann vor, wenn ich damit einen Mehrwert generiere, den ich dann einstecke und der eigentlich dem Urheber zustünde. Meine private Datensammlung (z.B. die unzähligen Bookmarks in meinem Browser) stellt jedoch keine Verwertung in diesem Sinne dar. Nicht wenige dieser Bookmarks hab ich ebenfalls auf automatische Weise erzeugt, was man den einzelnen Einträgen jedoch nicht ansieht. Du glaubst doch jetzt nicht etwa, daß es sich hier um kostenpflichtige oder genehmigungsbedürftige Einträge handelt? Muß ich jetzt mit einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme meines Computers rechnen? |
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Zitat:
Wenn Du diese Software nicht nutzt hast Du mit dem Urheberrecht nichts am Hut. Das ist dann ein Problem derjenigen die Deine Software nutzen und die Ergebnisse als eigene Leistung ausgeben. Gruß K-H |
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Inwiefern gibt man Ergebnisse einer automatisierten Recherche als eigene Leistung aus, wenn man doch die Quellen nennt (Internetseite wo die Daten ausgelesen wurden, würde ich natürlich mit angeben)? Inwiefern gibt man überhaupt etwas als irgendwas aus, wenn man eine solche automatisierte Recherche aus eigenem privatem Interesse zum eigenen privaten nichtkommerziellen Nutzen vornimmt?
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@Perlsau
Wenn jemand anderer etwas hat, das ich auch haben möchte, dann frage ich den ob ich das auch haben kann. Ob nun Kopie, Original oder was auch immer, es bleibt dabei, dass ich einen Fragesatz bilden muss. Und der Adressat sollte auch klar sein, derjenige in dessen Besitz ich es wähne. Die Frage vom TE ist insgesamt schwammig und riecht ein wenig nach nicht privater Sammlung (Daten werden weiterverarbeitet, Quellen werden angegeben). Der TE geht es um Rechtssicherheit und die kann er nun mal nur beim aktuellen Besitzer erfragen. Wenn du ihm die Rechtssicherheit gewährleisten kannst - z.B. bei der rein privaten Nutzung - dann nur zu. Ich bleibe dabei, Frage an den aktuellen Besitzer der Daten richten. |
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Die Verwertungsrechte eines urheberrechtlich geschützten Werkes haben übrigens nicht nur kommerzielle Aspekte! Zitat:
Gruß K-H |
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@TE
Ich kann dir den YouTube Kanal der ![]() |
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Zitat:
PCs mit Brenner: 17,06 € (jede weiter Festplatte extra) Tintendrucker: 5,00 € (Laserdrucker: 12,50 €; AllInOne Geräte: 25,00 €) Scanner: 12,50 € Externe Festplatten > 1 TB : 9,00 € usw. Geld pauschal verlangen, aber keine Nutzung zugestehen geht nicht. Somit ist die Privatkopie erlaubt. |
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2) Ganz egal was DU für ein Tool entwickeln willst, weil du die Idee der automatischen Datensammlung für dich entdeckt hast: Sei dir sicher, dass es inzwischen sehr ausgefeilte und ausgereifte Tools gibt, die dir alles mögliche von einer Webseite (oder Foren, Blogs, etc.) auslesen können, inkl. der Umgehung von CAPTCHAs. Also davon mal abgesehen, dass ich das Thema ohnehin dubios finde, mich aber damit beruflich beschäftigt habe, kann ich dir sagen: Egal was du da frisch entwickelt auf den Markt werfen willst, spar dir die Mühe. Von der rechtlichen Grauzone mal abgesehen, wirst du damit sicherlich keine Lorbeeren ernten. |
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Erst ![]() Zitat:
Wie kann man eigentlich Daten, die im Computer gelesen werden, nicht verarbeiten? Mit anderen Worten: Alle Daten, auf die ich zugreife, werden irgendwie weiterverarbeitet, sonst würde es ja gar keinen Sinn machen, diese Daten überhaupt erst einzulesen. Wenn ich z.B. für eine private Video-Datenbank Informationen sammeln würde (z.B. Erscheinungsjahr des Videos oder beteiligte Schauspieler, Regisseur usw., die ja auch im Abspann aufgeführt sind), dann würde ich dort auch die Quelle vermerken, ohne die Absicht zu hegen, daraus eine öffentlich zugängliche Datenbankschnittstelle (Website) zu generieren. Würde ich dagegen eine eigene Video-Site im Internet betreiben und dort die Informationen veröffentlichen, die ich ausschließlich von dieser Seite habe, dann würde ich das Werk des Urhebers in der Tat unberechtigt kopieren. Würde ich selbstverständlich nicht machen! Oder anderes Beispiel: Ich stelle mir aus verschiedenen Quellen eine Gesetzesdatenbank zusammen, die ich für mich privat zum Nachschlagen verwende. Oder ich stelle mir aus im Internet gefundenen Problemlösungen für Delphi-Probleme eine Codeschnipsel-Datei zusammen. Oder eine Clipart-Datenbank aus Open-Source-Cliparts verschiedenster Anbieter. Oder die Diskussion in einem anderen Forum über die Legalität, Lottozahlen abzurufen statt zweimal wöchentlich selbst einzutippen. Der Möglichkeiten sind unendlich viele. Was macht ein Buchautor, der z.B. über Trends in gewissen Internetforen schreibt? Glaubst du wirklich, der fragt jeden einzelnen Meinungsäußerer, ob er dessen Meinung anonymisiert speichern darf, um daraus Trend-Recherchen zu generieren? Wobei Forenteilnehmer in der Regel ja sowieso bereits anonym sind, weil sie dort unter Fantasynamen (Nicks) auftregen und ihre wahre Identität nicht ersichtlich ist. Umgekehrt sind die allermeisten Links, die man heute in Büchern findet, nicht mehr aktuell bzw. "tot". Zitat:
Wie bereits ausgeführt geht es dem TE offenbar nicht darum, ganze Webseiten incl. Bildern, Videos und Sounds zu speichern, sondern lediglich gewisse Informationen aus vielen verschiedenen Webseiten zu sammeln. Wenn die Betreiber diese Informationen freiwillig zur Verfügung stellen, müssen sie auch damit rechnen, daß diese Informationen benötigt, abgerufen und gegebenenfalls auch notiert werden. So notieren sich z.B. Journalisten gewisse Aussagen von Politikern, um sie diesem gegebenenfalls in einem Artikel als wörtliches Zitat entgegenzuhalten: "Moment, Sie hatten aber damals laut Spiegel online wörtlich gesagt, daß ..." Würde dafür eine Nutzungsgebühr fällig? Zitat:
Fazit: Aber doch nicht in jedem Fall! Die Ausschließlichkeit deiner Aussage provoziert meinen Widerspruch. Zitat:
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Nachtrag: Häufig wird hier und in anderen Programmier-Foren der Rat erteilt, sich doch kommerziellen (z.B. mitgelieferte Units in Delphi) anzuschauen, um zu erlernen, wie man dieses oder jenes Problem löst oder angeht. Dieses Wissen, so ich den Rat erfolgreich befolgt habe, ist dann nicht ausschließlich Resultat meiner eigenen Leistung. Auch das Lernen aus Büchern ergibt niemals ein Resultat aus vollständig eigener Leistung. Wenn es nach den Verfechtern der strengstmöglichen Anwendung des Urheberrechts ginge, dürfte ich im Prizip mit keiner jemals veröffentlichten Information irgend etwas anfangen, ohne den jeweiligen Urheber oder den, den ich dafür halte, um Erlaubnis zu bitten. Nicht selten aber handelt es sich bei diesen Informationen gewissermaßen um Allgemeingut, wie z.B. bei den Lottozahlen oder dem Wettergeschehen. Darf ich mir denn die täglichen Temperaturen von irgend einer Wettersite notieren, indem ich sie in meine Wetterdatenbank eintrage? Oder darf ich sie nur auf einen Zettel schreiben? |
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Was an diesem Thema findest du inwiefern zweifelhaft (=dubios)? [ ] Das Anliegen überhaupt? (Sowas fragt man einfach nicht!) [ ] Die Möglichkeit zur illegalen Verwendung der Antwort? (Kann man irgend eine Antwort hier nicht illegal verwenden?) [ ] Die unterstellten Absichten des Fragestellers? (Wer sowas fragt, der hat Böses im Sinn!) |
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Der kann sich dazu äußern, ob er auch der Rechteinhaber ist, oder entsprechende Verwertungsrechte hat, die es ihm erlauben mir den Inhalt weiterzugeben und in welcher Art ich dieses weiterverwenden darf. @Perlsau Da du das Forum hier ansprichst lies dir doch einfach die AGBs nochmal durch. Falls dir da etwas unklar vorkommt, kannst du dich bestimmt vertrauensvoll an den Besitzer hier wenden. Ach ja, nur weil ich etwas machen kann ohne dass mir einer auf die Finger kloppt muss es nicht auch rechtlich einwandfrei sein. Manchmal ist es einfach egal, manchmal dauert es eine Guttenberg-Weile, manchmal ist es auch unberechtigt, ... (könnte man fortsetzen). Aber wenn ich mir sicher sein möchte, dann führt einfach kein Weg daran vorbei mich von der Rechtmässigkeit meines Handelns zu versichern und sogar ggfs. abzusichern. Bauchgefühl, Lippenbekenntnisse, "Wird schon gut gehen", "Hab mir nix bei gedacht", "Aber der Klaus hat doch auch" kommt da nicht so gut. Ok, du scheinst das anders zu sehen - ist dein gutes Recht - und auch gerne anderen Sachen zu unterstellen, die diese gar nicht getätigt haben - ist nicht dein gutes Recht Zitat:
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Hallo,
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Daher ist denke ich ist Sir Rufo schon auf der richtigen Schiene: Im Zweifel erst mal den Urheber fragen - und: Es sollten immer Zweifel bestehen. Gruß |
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Darf ich dich, lieber Volker, darauf aufmerksam machen, daß ich nirgendwo behauptet habe, die Nutzung von öffentlich zugänglichen Daten zur Weiterveröffentlichung sei unproblematisch?
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Übrigens hab ich Warnecke damals deshalb gefragt, weil ich vorhatte, eine Shareware-Version meiner Software anzubieten. Für rein private Zwecke würde ich niemals irgend jemanden fragen, das geht keinen was an und hat auch keinen zu interessieren. Das wäre ähnlich wie die Frage, ob ich mir deine Telefonnummer aus dem öffentlichen Telefonbuch notieren darf, um dich bei Bedarf anrufen zu können und nicht erst suchen zu müssen. Mir ist nicht so recht klar, worauf du hinaus willst. Zitat:
Auch hier hab ich keinen blassen Schimmer, worauf du hinaus willst. Zitat:
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Wenn du im Internet nach Software-Entwicklern recherchierst, darfst du dir diese Recherche-Ergenisse selbstverständlich auch notieren. Du machst die Recherche, wenn du gerade sonst nichts Dringenderes zu tun hast. Benötigst du dann einmal dringend einen entsprechenden Fachmann, kannst du auf deine Datenbank zurückgreifen, ohne erst stunden- oder gar tagelang recherchieren zu müssen. Dagegen ist absolut nichts einzuwenden. Oder Sonderangebote: Du erhältst von einigen ausgewählte Discountern regelmäßig Newsletter. Die Angebote speicherst du automatisiert in deiner Datenbank. Bei manchen Angeboten, die vielleicht erst eine Woche später gelten, machst du dir eine Notiz, damit du nicht vergißt, das Ding dann auch zu kaufen, bevor's keins mehr gibt. Oder du erhältst regelmäßig die Newsletter der Deutschen Bundesbank, die darfst du dir erstens auch speichern (zumindest steht dort nirgendwo, daß man sie nach dem Lesen sofort zu löschen habe) und zweitens auch auswerten. So könntest du z.B. herausfinden, wer von den dortigen Betonköpfen die meisten oder längsten Reden hält usw. Oder du machst das, was zahlreiche ![]() Ich verstehe diese ganze Aufregung nicht wirklich. |
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Hallo,
Zitat:
Gruß |
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Hallo Frank,
ich darf doch Frank sagen - oder? Zitat:
Ich denke, dass der TE an dieser Diskussion kein Interesse hat. Leider ist es jetzt schon recht spät, um das alles durchzukauen, so dass ich Dich bitten muss den Rest der Diskussion auf morgen (später) Nachmittag zu verschieben (per PM), dann stehe ich Dir gerne Rede und Antwort. Gruß |
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Ich möchte das aber nicht mit dir alleine via PM ausdiskutieren! Es geht hier noch immer um die Frage des TE, inwieweit das Sammeln von Informationen aus öffentlich zugänglichen Websites juristische Probleme bereiten könnte. Es wurden viele Argumente zu der Behauptung heranzgezogen, man müsse immer und in jedem Fall, wo man Inhalte nicht einfach nur liest und sich merkt oder vergißt, die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen oder zumindest desjenigen, den man warum auch immer dafür hält. Ich habe viele dieser Argumente widerlegt oder doch zumindest angezweifelt, stelle aber immer wieder fest, daß man nicht gewillt ist, darauf einzugehen. SirRufo schleudert mir, egal was ich schreibe, weiterhin seine Sturheit entgegen, er bleibe bei seiner Forderung, man müsse immer und in jedem Fall fragen, wen auch immer. Du kommst mit irgendwelchen Ausführungen, deren Zweck ich erst gar nicht begreife usw. Gründe, wieso man nicht auf genannte konkrete Argumente eingeht, sind mir mit meinen 53 Jahren, davon über 20 Jahre Forenerfahrung, viele geläufig. Wir sind hier auch nicht Off Topic, es wurden keine Beleidungen oder Herabwürdigungen ausgetauscht, und ich halte die Diskussion durchaus für ausreichend wichtig, um sie zumindest weiterführen zu wollen. Da der TE sich bislang nicht mehr zu Wort gemeldet hat, erlaube ich mir auch kein Urteil darüber, welches Ausmaß sein Interesse am bisherigen Diskussionverlauf angenommen hat. Aber auch wenn er dir vielleicht privat mitgeteilt hat, daß ihn das Ganze nun doch nicht mehr interssiert, halte ich die Diskussion für wichtig.
Du mußt mich nicht um Diskussionsverschiebung bitten, denn es steht dir frei, jederzeit, auch erst nach Tagen, zu antworten oder dich aus der Diskussion zurückzuziehen. Dennoch hätte ich gerne eine Erklärung zu deinen Ausführungen, deren Sinn und Zweck mir vollständig entgangen zu sein scheint. |
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Das Problem an Eurer Diskussion ist, dass aus der eingangs gestellten Frage nicht eindeutig ersichtlich wird, was mit den gewonnenen Daten passieren soll. Aus diesem Grund könnt ihr auch nicht mehr tun, als diverse hypothetische Szenarien zu entwickeln und diese zu diskutieren. Im Endeffekt ist es ein Kreisverkehr.
Davon aber mal abgesehen: Wo bleibt die gute, alte Höflichkeit? Person X stellt etwas ins Netz. Person Y sagt: "Hey, cool, das kann ich brauchen." Was liegt näher, als X einfach zu fragen - losgelöst von allen juristischen Fragestellungen? Es ist schade, dass die Auffassung "Das ist im Netz, das kann ich nutzen" so um sich greift. |
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Der TE hat eine Maschine erfunden, die aus Zeitungen, Werbezetteln, Kleinanzeigen etc. herausschnippelte Artikel zusammenklebt. Man hat dann quasi eine 'Metazeitung' oder eine Zeitungszeitung mit genau den Dingen, die einen interessieren. Die Quellen sind natürlich angegeben.
Solange ich mein Patchwork niemandem zeige, muss ich eigentlich auch nicht um Erlaubnis fragen. Wegen Screenshots anderer Seiten muss ich ja auch nicht erst meine Anwälte bemühen. Und nichts anderes wird hier ja gemacht: Screenshots. Nur nicht auf Pixelebene, sondern gecrawlt. Auf meine Zeitungszeitung gemünzt: Was ich in meinem Kämmerlein mit Schere und Prittkleber mache, kann die Zeitung nicht interessieren. Und selbst wenn ich mein Patchwork anderen zeige, bin ich noch kein Straftäter. Beweis: Kein einziger Erpresser, der seinen Erpresserbrief auf diese Weise erstellt hat, wurde wegen Urheberrechtsverletzung belangt. :wall: So, wenn ich nun aber meine zusammengeklebte Zeitung selbst als Zeitung veräußere, bekomme ich ein arges Problem mit dem Urheberrecht, denn obwohl ich die Texte gar nicht abändere, schaffe ich ein eigenes Werk (klar, die Zeitungszeitung ist ein Mehrwert). Und dann müsste ich jeden Wurz fragen, ob den Artikel übernehmen darf. Google hat doch hier auch schon Riesenprobleme bekommen, denn ihre Suchergebnisse sind ein eigenes Werk, enthalten aber (eigentlich) urheberrechtlich geschützte Texte bzw. Textschnipsel. Nun meine ich mich zu erinnern, das man im Groben der Argumentation folgte, das ein Textausschnitt unter X Wörtern nun nicht direkt schützenswert ist. Genauer: Man könnte Google zwar wegen jedem zitierten Wort an den Karren pissen, aber bei kurzen Passagen (so wie in den Suchergebnissen) wird das schon sehr kniffelig. Ich persönlich bin der Ansicht, das man für die Nutzung einer Software, die das Zusammenkleben von Informationen zum Zwecke der privaten Nutzung ermöglicht, niemanden fragen muss. Kann: ja. Muss: nicht. Begründung: Siehe oben. Kann sein, das irgendwer in seinen AGB (Es heißt nicht AGBs:roll:.) verbietet, die Website elektronisch auszulesen. Kann auch sein, das irgendwer in seinen AGB angibt, das man sich mit dem Lesen der Website bereit erklärt, die 75 jährige Halbschwester zu ehelichen (für die sich ansonsten niemand interessiert, weswegen er ja diese Website ins Leben gerufen hat). In AGB steht die Wiedewiedewelt, so wie es dem Betreiber gefällt. AGB sind keine Gesetzestexte, das nur mal am Rande. Zitat:
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Im Zweifelsfalle erst einmal ein Programm schreiben das Informationen aus dem Internet extrahiert, dann eine Firma gründen und dann warten bis Google die Firma für paar Millionen Dollar aufkauft um an die Technologie zu kommen.
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Ich erhebe nicht den Anspruch hier eine rechtliche Beratung abzugeben.
Aber:
Wenn Du/Ihr das mit Ja beantwortet, dann machen sich Microsoft, Apple, .. rechtlich strafbar? Schade wohne ich nicht in Deutschland, dann würde ich Microsoft oder Apple für jeden Zugriff auf meine Seite, die mit einem ihrer Browser geschieht abmahnen ;-) |
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@bernerbaer
Du kennst also den TE und weißt, was das Programm genau macht und was mit den gesammelten Daten genau passieren soll. Eventuell lässt du uns an deinem Wissen teilhaben, damit wir auch zu dieser Erkenntnis kommen können. Bis jetzt lässt sich dies aus den Verlautbarungen des TE aber nicht eindeutig herauslesen. Wenn du das trotzdem aus den Verlautbarungen des TE kannst, dann belege das doch bitte mit entsprechenden Zitaten vom TE. |
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@ Sir Rufo
Ich habe keine Antwort auf meine Fragen gegeben, scheinbar bist Du der Meinung, dass sich Microsoft und Apple, ja, jeder weitere Browserhersteller strafbar machen, wenn sie einen Browser programmieren, das gestehe ich dir gerne zu - oder warum hast Du sonst meinen Beitrag zitiert? Wenn Du der Meinung bist, dass mich Microsoft anrufen muss, bevor ihrem Browser erlaubt wird meine Internetseite aufzurufen, ok - ich habe nichts dagegen. Die Frage ist doch, darf ich öffentlich zur Verfügung stehende Daten speichern? (Dass man jetzt dem TE unlautere Absichten oder sogar kriminelle Aktivitäten unterstellt ist mehr als unsachlich). Eine ganz andere Frage ist dann, wie diese Daten verwendet werden. |
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Leute, es geht nicht um das Speichern von Daten, sondern um das Verwerten.
Ich kann das ganze Internet speichern, da wird sich keine Sau aufregen. Nur weiterverwerten, daraus zitieren etc. also der ganze Schmunz, *DAS* ist doch das rechtlich eventuell anfechtbare... :roll: Das kapiert doch sogar Minna Kassupke aus Berlin-Moabit. |
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@Furtbichler
Da habe ich etwas ganz anderes gelesen: Zitat:
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Wo unterstelle ich dem TE unlautere/kriminelle Absichten? :shock: Alles was ich hier in diesem Thread schreibe ist immer in direktem Bezug zur Ausgangsfrage zu sehen. Da ist nirgendwo die Rede von "Ich will einen Browser programmieren", "Ich will das nur für mich persönlich", ... :roll: Da steht was von "Webseiten auslesen und verarbeiten" und "Software weitergeben" und die Frage ob damit das Copyright verletzt wird. Und da gibt es die eine oder andere Website, die das automatische Auslesen in den AGB klar definiert hat, was zulässig ist und was nicht. Da wir also nicht wissen, von welchen Webseiten was genau gelesen und zusammengefasst/verarbeitet werden soll, kann man beim aktuellen Informationsstand nur den Rat geben, beim jedem Betreiber der Webseite um Erlaubnis zu fragen. siehe z.B. ![]() Mehr habe ich nicht gesagt :roll: |
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Eine solche "Technik" ist doch keine Geheimnis und stellt kein nennenswertes Programmier-Problem dar. Google hat bereits sehr gute und vor allem auch ideenreiche Programmierer, die quasi alles entwicklen können und auch wollen, was Google benötigt. Wie ich gelesen habe, stammen zahlreiche Google-Ideen zu Google-Diensten von einfallsreichen Mitarbeitern. Klappentext des Buches "Das Google Imperium – Google kennt dich besser, als du denkst" von Lars Reppesgaard (2008 by Murmann Verlag GmbH, Hamburg, 978-3-86774-046-3): Für die Googler ist klar: Alles, was es auf der Welt an Informationen gibt, kann und sollte indexiert und öffentlich zugänglich gemacht werden – egal, ob es sich um Warenkataloge von Onlineshops, Tagebucheinträge in sozialen Onlinenetzwerken oder die Zusammensetzung von Gensträngen handelt. Zumindest die beiden Gründer von Google haben nie einen Hehl daraus gemacht, daß genau diese Vision sie antreibt. Schon als Google nicht mehr war als ein Studentenprojekt, amüsierte Larry Page seine Professoren mit seiner Idee, das gesamte Internet auf einem Computer zu speichern. Im Juni 1999 verkündete Sergey Brin in der ersten jemals von Google veröffentlichten Presseerklärung: »Eine perfekte Suchmaschine wird alle Informationen auf der Welt verarbeiten und verstehen. Das ist die Richtung, in die Google sich entwickelt.« Als ein Reporter des amerikanischen Magazins Red Herring ihn drei Jahre später fragte, wie die perfekte Suchmaschine aussehen würde, antwortete er: »Sie wäre wie der Geist Gottes. Sie wüßte genau, was du willst.« Wer sich für Google-Internas wirklich interessiert, kommt um dieses Buch eigentlich nicht herum. Zitat:
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