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Falscher Boden verlegt
Ich weis ihr seit keine Rechtsanwälte aber vielleicht hat jemand eine Rat\Tip für mich.
Ich habe bei einer Firma einen Vinyl Boden bestellt. Der Firmeninhaber war bei uns wir haben den Boden ausgesucht es wurde die Bestellnummer aufgeschrieben und der Vertrag über die Bestellung Unterschrieben. Der Boden wurde dann im voraus vollständig bezahlt. Bei der Abnahme habe ich festgestellt das dieser Boden nicht der war den wir bestellt haben. Ich habe den Inhaber der Firma jetzt schon sechsmal dazu aufgefordert uns Einsicht in den Vertrag zu gewähren incl. des Musters das wir ausgewählt haben um dann diesen mit dem verlegten Boden zu vergleichen. Die einzige Antwort die wir bekamen war .. Es wurde der Boden verlegt den wir Ausgesucht haben. Die Frage ist wer muß nun den Beweis antreten bzw.. tritt hier die Beweislastumkehr in Kraft? So das der Firmeninhaber Nachweisen muß das die Bestellnummer des Boden den er verlegt hat mit dem Übereinstimmt den wir bestellt haben. Falls er den Vertrag verbummelt hat und die Daten nicht mehr hat? Was dann? Wir haben keinen Durchschlag des Vertrags erhalten und kennen die Bestellnummer nicht beharren aber trotzdem darauf das es der falsche Boden ist. Muß diese Firma den Boden ersetzen? So wie von uns bestellt? |
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OK danke! Werde vielleicht doch mal mit meinem Anwalt reden.
Ist wohl die bessere Lösung. Hat sich dann erledigt. Danke |
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Noch vergessen was zu sagen. Jede seriöse Firma gibt einen Durchschlag und kommt nicht mit sowas wie "Es wurde der Boden verlegt den wir Ausgesucht haben.".
Diese Firma hat meiner Meinung nach Dreck am stecken und will etwas vertuschen. Ich würde das mit dem Anwalt sein lassen. Das wird viel Geld, Zeit und Nerven kosten. Deinen Wunschboden wirst du nicht bekommen und dein Geld siehst auch nicht wieder. |
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Hallo,
wenn das Geld überwiesen wurde, muss sich der Handler fragen lassen wofür er das Geld bekommen hat. Rechnungen verbummeln wäre schlecht (Finanzamt) Aber das sollte man einen Anwalt überlassen. Gruß |
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Und im Falle eines Fernabsatzvertrages liegt grundsätzlich die Beweispflicht beim Verkäufer (soweit ich zu glauben weiß). Wenn ihr keinen Durchschlag bekommen habt und er "zufällig" die Unterlagen verbummelt hat ..... Nja, ich könnte mir gut vorstellen, dass es vor Gericht dann eher nach "Vorsatz" ausehn und ihr Recht bekommen könntet. (außer er ist einer von denen, die abgesoffen sind) Telefonisch oder Online (wobei hier ja hätte sofort eine Mail kommen müssen) bestellt und daher nicht direkt die Unterlagen mitnehmen können? |
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Nachtrag: ![]() |
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Jupp, da beide Seiten das nicht "können", steht Aussage gegen Aussage,
und da die Beweisplicht beim Verkäufer liegt, hat er die schlechteren Karten, außer er zaubert doch noch urplötzlich (irgend)einen Vertrag aus dem Hut. |
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bei einem begründeteten Verdacht gibt's hier vielleicht Unterstützung
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Es liegt eine Rechnung vor halt nur nicht von dem bestellten Boden diese besitzen wir auch. Kein Unternehmen kann Forderungen stellen ohne einen davor abgeschlossenen Vertrag selbst wenn es "NUR" um einen Fußboden geht. Er ist also verpflichtet diesen Vertrag aufzubewahren mindestens für 2 Jahre. Wenn er ihn nicht mehr hat dann denke ich das die Beweislastumkehr in Kraft tritt mit der er Nachweisen muß welcher vertraglich vereinbarter Boden (Bestellnummer) nun tatsächlich bestellt wurde. Nebenbei habe ich vergessen zu sagen das der Boden höchstwahrscheinlich komplett Saniert werden muß. Es gibt Dellen häßliche Beulen es gibt keine Dehnungsfugen (Ein muß bei Vinylböden) Boden wurde nicht Angewalzt usw. Die Fußbodenleisten sind lose alte Halterungen wurden entfernt und die Löscher nicht zugespachtelt. Fußleisten wurden nicht versiegelt also ein Anfang ohne Ende! |
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Das kann kein Problem werden denn einen Vinylboden kann man letztendlich erst korrekt bewerten wenn der Kleber ausgehärtet und die Paneele angesogen wurden. Der Boden war bei der Abnahme in Ordnung zeigte aber nach 2 Wochen diese Aufgeführten Mängel weil der Kleber wie gesagt noch nicht hart war! Zudem habe ich den Arbeiter drauf angesprochen warum der Boden keine Dehnungsfuge hat und warum dieser nicht gewalzt wurde er sagte lapidar es ist nicht nötig. Ich bin kein Mann vom Fach und mußte das so hinnehmen. Zitat:
EDIT: Aber das ist noch nicht das Ende. Wir hatten einen Wasserschaden mit dem wir uns 4 Monate rumschlagen mußten. Der Vermieter (eine Wohnungsgesellschaft.. Name Unwichtig!) hat diese Firma beauftragt den Boden zu verlegen hat uns aber die Möglichkeit eingeräumt einen Boden unserer Wahl zu nehmen. Für den Boden mußten wir nur den Aufpreis bezahlen der sich vom Standard Boden unterscheidet. Es gibt hier also eine Dreiecksbeziehung . Wir haben den Boden gekauft können darauf bestehen das dieser vernünftig verlegt wird. Der Rest wird von der Versicherung der Wohnungsgesellschaft getragen. Diese ist jetzt Sauer das so schlampige Arbeit geleistet wurde und steht auf dem Standpunkt das sie für diese hohen Kosten entsprechende Leistung erwartet. Der Rest wird sich nächste Woche entscheiden. Mir geht es nur um den Boden ob ich darauf bestehen kann das der Richtige Boden verlegt wird. Sollte ein komplett Sanierung anstehen. |
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"Bezahlt ja eh die Versicherung, also können wir ja machen was wir wollen". |
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Aber ehrlich es ist schon schwach was die da von sich geben. Auf deren Homepage steht aber 100%-tige Kunden Zufriedenheit! Nur Lustig das die sich mit solchen Aussagen letztendlich ins eigene Fleisch schneiden. Das ist einfach nicht glaubhaft und seiner Firma tut man damit auch keinen gefallen. Kein Betrieb kann 100% Zufriedenheit der Kunden vorweisen. Das ist einfach ein Unding! Wie dem auch sei. Ich werde nächste Woche auf die Herausgabe des Kaufvertrags bestehen über die Wohnungsgesellschaft die versucht die Probleme zwischen denen und uns zu schlichten. |
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Habe jetzt mit meiner Versicherung gesprochen.
Die Klage wegen Betrugs und das ersetzen des Bodens wird voll von der Versicherung getragen. Von da her bin ich guten Mutes das der Boden ersetzt werden muß. Den Rest regelt dann mein Anwalt. Danke für euer Interesse und den Tips. Vielleicht lenken die ja noch ein so das eine Klage nicht nötig ist. Abwarten.. Mir kann es am Ende egal sein. Wofür hat man Versicherungen ;) |
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Das ist irgendwie Rache. Die bringt Dir nichts. Kann man sich selbst bei schnell verstricken. Man klagt nicht wegen Betrugs, sondern man zeigt ihn wegen Betrugs an. Ist ne Straftat. Ich würde Dir einen Anwalt anraten. Die Beweisumkehr findet zumeist bei der Abnahme statt. Es kommt auch auf den Vertrag an. Ist er nach VOB (muß vereinbart werden)? Manchmal ist eine vollständige Bezahlung der Schlußrechnung auch ne Abnahme. Manchmal auch, wenn man dem Auftraggeber sagt bzw schreibt, "das ist einer sehr gute Arbeit". Nach der Abnahme kehrt sich die Beweislast um und die Gewährleistungszeit beginnt. Aber auch nach der Abnahme hat man eine Gewährleistung. Eigentlich sollte der Anwalt an die Vertragsunterlagen kommen. Der Anwalt wird versuchen, sich zu einigen. Dafür bekommt er eine höhere Gebühr. Allerdings würde ich Dir das auch anraten. Wenn man noch nie einen Prozeß geführt hat, kann das sehr verwirrend sein und verliert den Überblick. Anwälte versuchen solche aufwendigen Prozesse, für die sie wenig Geld bekommen, schnell los zu werden. Die arbeiten mit allen Tricks. |
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Der Anwalt wird schon wissen was er tut. Unabhängig von meinem Geschwätz :) Davon ab muß ein Betrug ja erst mal nachgewiesen werden und dafür benötige ich den Anwalt. Ob dann noch eine Anzeige wegen Betrugs stattfindet werden wir danach erörtern. Ich will keine Einigung ich will den Boden ersetzt haben. Falls du das so meinst dann gebe ich dir recht. Zitat:
Ist mir egal solange die Versicherung bezahlt. |
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Eins kann ich Dir aus Erfahrung sagen:
kühlen Kopf behalten, sachlich bleiben, hartnäckig bleiben, den Rechtsanwälten nicht alles glauben, auf Dein eigenes Geld aufpassen, was Dein Rechtsanwalt für Dich ausgibt den RA vorher fragen, was das so für Dich kosten kann (worse case), wenn er Dir eine Stategie vorschlägt |
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Ich gebe ja keines aus wird von der Versicherung geregelt. (Abgesehen von den Versicherungsbeiträgen natürlich) Zitat:
sobald ich anschließend auf die versteckten Mängel aufmerksam mache die nun mal erst nach Wochen auftreten. Die Arbeit war Gut bedeutet aber nicht das sie so bleibt. Und wenn im Nachhinein diese Fehler auftreten habe ich das Recht diese anzumahnen egal wie gut oder schlecht ich diese vorher betitelt habe. |
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Nach Abnahme kann man sich aber innerhalb der Gewährleistungszeit immer noch die Mängelbeseitigung fordern. Man muss aber den Beweis führen. Übrigens, das sind dann einfach nur Mängel. "Versteckte Mängel" ist was anderes, sehr kompliziert. |
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Wie bei PVC Böden nach der kompletten Austrocknung des Klebers etc.. Aber gut danke für die Info. |
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