AW: Impressum meiner Webseite
Zitat:
und das nur, weil er/sie keine Webseite hat/angibt und auch seinen/ihren Namen nicht eingetragen hat? (so wie es in deinem Profil auch der Fall ist) |
AW: Impressum meiner Webseite
Zitat:
es sollte ersichtlich sein wer die verantwortung für die inhalte der seite trägt. das dürfte wohl der hauptgrund sein. ausserdem geht es da auch um steuerlichen kram. letztendlich kommt es auch nicht drauf an wen es interessiert, sondern dass es z.b. die abmahn anwälte gibt, die dir ne nette abmahnung schicken können, wenn dein impressum fehlt oder fehlerhaft ist. das kann teuer werden. |
AW: Impressum meiner Webseite
Zitat:
Wenn man jetzt Hans Müller heißen würde, so wie tausende Andere weltweit auch (hier gibt's sogar mehrere davon in der Stadt), dann würde es kaum auffallen, wenn jemand deinen Namen kennt. Aber (soweit ich weiß) gibt es weltweit nur noch einen mit meinem Namen (der ist ein aktuell ein stellvertretender Vorstandsvorsitzender einer größeren deutschen Firma und 10 Jahre älter) und mich (der kleine Programmierer). In Sachsen gibt's nicht viele mit meinem Nachnamen, die meisten (3) sind direkte Verwandte und im Rest Deutschlands gibt's och nur noch ein paar Hände voll, mit diesem Nachnamen. Und da soll es nicht verständlich sein, daß ich keine große Lust hab, mich praktisch vollkommen preiszugeben, wenn man alleine schon meinen Namen kennt? |
AW: Impressum meiner Webseite
Zitat:
Der Vergleich hinkt schon, allerdings auf dem anderen Bein. Ein Marktstand ist eine gewerbliche Aktion und da gibt es einen Haufen Gesetze und Regeln. In England ist das anders. Da gibt es sogenannte Car-Boot-Sales, bei denen man seine Sachen "aus dem Kofferraum" verkauft. Dabei wird aber leider sehr oft Hehlerware umgesetzt. |
AW: Impressum meiner Webseite
Wie himitsu schon richtig erwähnte, ist es nicht immer ratsam (wenn man keinen häufig vorkommenden Namen hat), ihn im Web preiszugeben. Wenn eine Webseite rein privat ist oder nur Hobbyzwecken dient, bedarf es keines Impressums.
ABER ein einziges Werbebanner auf der Seite kann einem Abmahnanwalt genügen, einen gewerblichen Zweck zu unterstellen, da dadurch etwa Geld eingenommen werden könnte. Und ein aktuelles Beispiel, das vor Kurzem geschah: Die Firma Blizzard (World of Warcraft und andere Onlinespiele) hatte die Absicht, in game-internen Chats und bei Verlinkung zu Facebook die vollen Namen der Accountinhaber anzuzeigen. Was einen Sturm der Entrüstung auslöste. Darauf hin wollte ein leitender Mitarbeiter mit gutem Beispiel vorangehen und gab seinen vollen Namen preis. Das Ergebnis war, nach nicht mal 10 Minuten wurde in diversen Foren gepostet, wo er wohnt, welche Telefonnummer er hat, wo seine Frau arbeitet und in welche Schule seine Kinder gehen. Darauf hat er erst mal sein Telefon gesperrt und seinen Facebook-Account gekündigt. Das war allerdings in den USA, aber das ist hier genau so gut möglich. Blizzard ist übrigens (auch auf Grund der Proteste seiner zahlenden Kunden) von dieser Idee abgerückt :) |
AW: Impressum meiner Webseite
Zitat:
|
AW: Impressum meiner Webseite
@himitsu
Zitat:
Unklar ist die Situation ab wann es gewerblich ist genauso wenig wie mit dem Impressum. Ob das dann jeder so akzeptiert ist was anderes. Gewinnerzielungsabsicht (u.a. einer der 4 notwendig zutreffende Bestände) ist auch eindeutig geklärt und erklärt. U.a. bedeutet es nicht ob man wirklich geld damit verdient. |
AW: Impressum meiner Webseite
Na dann sagt mir, ob ich ein Impressum für http://www.michael-puff.de brauche oder nicht, wenn für dich alles klar ist. Aber bitte dann auch mit Begründung.
|
AW: Impressum meiner Webseite
ich glaube (bin kein fachmann) du brauchst eine.
schuld ist imho dieser satz. Zitat:
|
AW: Impressum meiner Webseite
Das ist aber doch eine ganz andere Domain.
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:35 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
LinkBacks Enabled by vBSEO © 2011, Crawlability, Inc.
Delphi-PRAXiS (c) 2002 - 2023 by Daniel R. Wolf, 2024 by Thomas Breitkreuz